Guten Tag,
Kurz zu dem was passiert ist: Ein Freund hat seinen Laptop bei mir vergessen. Der Laptop hat einen Neuwert von 1300 Eur und ist 2,5 Jahre alt. Ich habe nun den Laptop benutzt und ausversehen Wasser drüber gekippt. Leider nicht auf die Tastatur sondern hinten an den Stromanschluss vom Laptop. Dadurch gab es eine Art Kurzschluss und es ist irgend etwas abgebrannt. Seitdem funktioniert der Laptop nicht mehr.
Nun Meine Frage: Haftet die Haftpflichtversicherung, wenn man Sachen von anderen im eigenen Haus/eigener Wohnung kaputt macht ? Mein Vater meinte, die zahlen nur ausserhalb des eigenen Hauses. Bevor ich jetzt dort anrufe und mir den Zettel zuschicken lasse, würde ich gerne wissen, ob es nun für die Katz ist oder nicht.
Übrigens, ich bin bei der VHV versichert, habe den Classic Garant Plus Tarif (ich glaub der hieß so) Bin bei meinem Vater mitversichert, zurzeit Arbeitnehmer.
Schonmal danke für die Antwort(en) !
Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer tatsächlich besitzt aufgrund etwa von Miete, Leihe, Leasing, Pacht, verbotener Eigenmacht oder die er aufgrund vertraglicher Vereinbarung verwahrt dies ist generell geregelt..
NEU Kinder während Wartezeit bis Ausbildungs-/Studiumsbeginn auch bei vorübergehender beruflicher Tätigkeit* NEU Alle Personen, die dauerhaft oder vorübergehend mit dem VN in häuslicher Gemeinschaft leben (z.B. pflegebedürftige/behinderte Kinder, Kinder nach Beendigung der Schul-/Berufsausbildung, Au-Pairs, Austauschschüler, minderjährige Übernachtungsgäste) DAS SIND DIE ORIGINALBEDINGUNGEN Volljährige Kinder während der Erstausbildung (Lehre und/oder Studium) wenn deine erstausbildung vorbei war, dann bist auch nicht mehr versichert! der schaden wäre nur versichert bei deinem vater wenn es wie in den oben genannten bedingungen alles der fall ist! ansonst hättest du eine eigene versicherung haben müssen!!!!
schaden selber würde eher bei deinem freund gezahlt werden...dabei zahlt die haftpflicht erst mal nur eine reparatur...nur wenn die unwirtschaftflicht ist, bekommst du den zeitwert des gerätest ersetzt bzw. dein freund

Normalerweise müßten sie es bezahlen, weil das nicht dein Eigentum ist!!!!

Wenn du oder dein vater den Versicherungsmakler gut kennen, so sprich mit dem erst mal. Bei Versicherungen ist es immer eine Frage der Formulierung - wenns ums zahlen geht. Vielleicht habt ihr mehrere sachen bei dieser versicherung. Den vollen Preis wird er allerdings nicht mehr bekommen - vermute ich mal.

wie alt bist du?arbeitest du?dann bist du nicht mehr bei deinem vater in der familienversicherung...mein sohn musste sich auch selbst versichern.

Grundsätzlich sind gemietete bzw. entliehene und geborgte Sachen nicht versichert. Diese werden einem Eigenschaden gleichgestellt.
Danke,
Das habe ich schon gewusst. Nundenn, ich werde die Geschichte dann ein wenig umdrehen. Es soll jetzt kein Thread sein, wie ich die Versicherung bescheisse oder sonstiges. Ich habe nur echt keine Lust für etwas, was nicht mit Absicht passiert ist, soviel Geld hinzulegen. Mein Freund meinte auch, ich könne ihm für weniger Geld einen kaufen, jedoch ist es schade für den Geldbeutel, vor allem da mein Vater schon seit xx Jahren bezahlt und bisher nix passiert ist !
...kleiner Schlawiener.....;-))

denke schon das sie bezahlen müssen egal wo es passiert ist war doch nicht dein Eigentum
...das ist sowas von richtig!!
schule -> arbeitslos -> maßnahme (mit schule) -> arbeitslos -> arbeitend (keine ausbildung)
jos nesto ? :D
hab deine mail nicht herausgefunden, deshalb nur per comment.
Ich habe heute dort angerufen und mal nachgefragt:
1) Geliehenes wird nicht ersetzt. 2) Gegenstände, die von Personen außerhalb der eigenen vier Wände kaputt gehen, werden ersetzt/repariert. 3) Die Kinder (also ich) sind mitversichert, solange sie im gleichen Haushalt, wie der Hauptversicherte leben.
Soweit sogut...
Ein großer Dank an PlayaNr1 !
Nur eine Frage bleibt offen... Du meintest etwas von volljährige, die die Erstausbildung abgeschlossen haben, haben kein Anrecht auf die Versicherung. Nur habe ich bisher keine Ausbildung abgeschlossen, weder angefangen.
dann schreib wie das ganze bei dir zusammen gekommen ist? sprich schule, (erst)ausbildung, arbeitlos? der reihe nach gerne auch per mail ;)
Bei solchen Sachen geht es darum, ob du für die Sache haftbar zu machen bist.der Ort spielt keine Rolle.Du hast den Laptop ohne Erlaubnis benutzt und dabei einen Schaden ver-ursacht. Meiner Meinung nach müssen die Zahlen.

so wie du das oben schilderst zahlt die versicherung! du darfst nur nicht schreiben das du ihn geliehen oder geborgt hast. lg malli
Nein, wenn es so war wie du berichtest. Ob der Freund das Notebook vergessen hat oder Dir geliehen hat wird man dich fragen.
Also wenn du Wasser im Haushalt deines Freundes drüber geschüttet hättest, dann wäre das ein sicherer Fall für die Haftpflicht.
Also ich werde morgen dort anrufen und mich erkundigen, zwecks der offenen Fragen, um sicher zu gehen.
Ich werde euch natürlich darüber informieren, ob arbeitende Kinder zB mitversichert sind. Ob man es im eigenen Haus kaputt machen kann, usw...
Danke euch für die extrem schnellen Antworten ^^
hätte ich einen versicherungsbetrug gemacht, bzw würde tips dafür brauchen, hätte ich von anfang an gesagt, dass es meinem vater passiert ist als er beim umzug vom freund mithalf oder sowas in der art.
tips brauch ich keine, ich möchte halt nur klare antworten, auf nicht illegaler ebene ^^
Ich finde es schön, das sich so viele hier Strafbar machen und tips zum Versicherungsbetrug geben.
Ich bin 22 und arbeite.
Also bin ich zurzeit nicht versichert ? Ich war für kurze Zeit in dem es passiert ist arbeitslos, ca 1 Monat lang. Das ganze ist letzten Monat passiert, hatte leider nur keine Zeit mich darum zu kümmern, weil ich durch die Arbeit ausserhalb Berlins war.
Der volle Preis interessiert mich vorerst nicht, ich möchte nur die Kosten für einen neuen Laptop decken, der an den alten rankommt. Die müssten mittlerweile 600-700 Eur kosten. Damit wäre mein Freund auch zufrieden. Jedoch kann etwas mehr Geld nicht schaden :)
biggie55 am 1. Oktober 2009 20:52 wenn du über 18 bist und arbeitest,musst du dich selbst versichern.es spielt keine rolle,ob du in dem zeitraum 1monat arbeitslos warst.dein vater kann angeben,das ihm das wasser darüber gelaufen ist....

Frag am besten bei deiner Versicherung nach...
Nicht bei der Versicherung, sondern bei deinem Versicherungsbetreuer fragen....

Ich an deiner Stelle würde gar nicht erwähnen das es bei dir zu Hause passiert ist.. Verdreh die Geschichte doch ein wenig und sa g du warst bei deinem Freund und dir ist da das Wasser über den Laptop gelaufen..
Und weshalb ?
Weil er ihn vergessen hat oder weil es im eigenen Haus passiert ist ?
Danke für die schnelle Antwort, jedoch bringt mich das nicht weiter.
Haftpflicht wohl kaum, da hat dein Vater Recht. Das ist ein Fall für "normalen" Schadensersatz, den du wohl selbst leisten musst.
Nein, die Haftpflicht ersetzt sehr wohl Schaden an FREMDEN Eigentum im eigenen Haus. Da gibts doch den sattsam bekannten Fall der beschädigten Brille....
Es kommt auf die Versicherung an. Grundsätzlich gebe ich dir Recht, aber in den meisten Haftpflichtversicherungen ist dies ausgeschlossen. So bleibt es meistens beim Selbstzahlen.

wenn Du unsicher bist...
ist doch bei Deinem freund passiert... oder?

Also muss es denn im eigenen Haus passiert sein?
...das macht für die Versicherung keinen Unterschied!

gib doch an das du bei ihm warst denn ich hasse diese klauseln schließlich ist es dir ja echt ausversehen passiert!