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Haftpflichtversicherung - Prakikant verursacht Schaden

gefragt von Wickie05 am 01.10.2009 um 9:39 Uhr

Hallo, der Sohn einer Freundin ist als Praktikant in einem Gartenbaubetrieb tätig. Nun hat er mit einem Rasentrimmer, der Steinchen aufgewirbelt hat, den Lack parkender Autos beschädigt. Der Inhaber kann den Schaden nicht über seine Betriebshaftpflicht regulieren, da er am falschen Ende gespart hat und kein Maschineneinsatz versichert ist. Er verlangt jetzt, dass der Praktikant das über seine Privathaftpflicht regelt. Kann er das überhaupt verlagen ? Und dann noch die 2. Frage: Ist eine Privathaftpflicht überhaupt für solche Schäden, die der Junge ja als quasi "billiger Arbeitnehmer" verursacht hat zuständig ?


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anonym
beantwortet von Drachentoeter am 1. Oktober 2009 09:43
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Sie soll es der Haftpflichtversicherung melden, allerding mit dem Hinweis das es bei der Arbeit passiert ist. Die Versicherung hat auch die Aufgabe ungerechtfertigte Forderungen ab zu wehren. Wie ich das sehe liegt hier nur fahrlässigkeit vor, dafür muss normalerweise der Arbeitgeber grade stehen. Wenn der keine vernünftige Betriebshaftpflicht hat würde ich ihn für Schwachsinnig halten, das ist aber nur meine persönliche Meinung.

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmalljustii am 2. Oktober 2009 07:39

Ich kann mich hier nur anschließen.

Die Privathaftpflicht wird den Schaden für den jungen Mann abwehren.

Ob dann im Falle eines Schulpraktikums die Haftpflicht des Kostenträgers

oder ansonsten die Betriebshaftpflicht des Arbeitgebers dafür aufkommen muss, ist eine ganz andere Frage.

Und wenn der Arbeitgeber hier gespart hat, tja, dann hat dieser eben Pech gehabt. Wer hier am falschen Ende spart, dem ist wirklich nicht zu helfen.

Gruß justii


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turalo
beantwortet von turalo am 1. Oktober 2009 09:43
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Das ist Sache des Betriebes. SEIN Arbeitnehmer hat mit SEINEM Gerät einen Schaden verursacht. Sollte sich allerdings jetzt ein Abgrund auftun, regelt es besser mit Eurer Haftpflicht. Wenn man denen den Fall schildert, werden die schon aktiv, und ermitteln ganz akribisch, wer nun haftbar zu machen ist.


flirtheaven
beantwortet von flirtheaven am 1. Oktober 2009 09:40
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wenn es ein schulpraktikum war, könnte die versicherung der schule dafür aufkommen.


Tremor
beantwortet von Tremor am 1. Oktober 2009 09:48
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Das Schülerbetriebspraktikum ist eine Schulveranstaltung. Es besteht eine Haftpflichtversicherung über den Schulträger. Fahrtkosten bis zu 25 km werden den Praktikantinnen und Praktikanten vom Schulträger erstattet.

http://www.dobeq.de/ortogocms/projects/dobeq/media/staegiopraktikumsleitfaden_unternehmen.pdf


anonym
beantwortet von gnadenlos am 1. Oktober 2009 09:44
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ganz klar: Der Praktikant wird durch das Verhalten des Arbeitgebers zur Unwahrheit gegenüber seiner PV angestiftet, denn das ist nicht Sache der PRIVAThaftpflicht. Wenn der AG da gespart hat, dann ist es sein Risiko, den Praktikanten kann man dafür nicht haftbar machen, da er ja im Auftrag mit dem Gerät gearbeitet hat- weitere Frage: Welche Einweisung zur Benutzung des Gerätes hat er erhalten?


moon73
beantwortet von moon73 am 1. Oktober 2009 09:51
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Da hat die Firma Pech gehabt, denn für Schäden die durch den Betrieb und durch Mitarbeiter des Betriebes verursacht worden sind, ist immer die Betriebshaftpflichtversicherung zuständig. Wenn er den Betrieb nicht ausreichend versichert hat, dann muß der Betrieb diesen Schaden jetzt aus eigener Tasche zahlen.

Ich gehe davon aus, dass eure Privathaftpflicht diesen Schaden , aus den oben genannten Gründen, eben abweisen wird.

Lasst euch auf keinen Kuhhandel ein, euer Sohn war zu der Zeit Praktikant und Praktikanten sind dann ebenso Mitarbeiter die über den Betrieb versichert sind.

Ihr könnte diesen Schaden der Form habler gerne bei eurer Privathaftpflicht einreichen, und sobald ihr die Ablehnung bekommt, hat der Betrieb das dann noch mal scharz auf weiß, dass ihr das nicht zahlen müsst, sondern eben der Betrieb selbst dafür gerade stehen muß.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 1. Oktober 2009 09:54

wenn überhaupt , dann kann der Schaden eventuell noch über die Versicherung der SChule abgewickelt werden, hängt von der Art des Praktikums ab ...

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 1. Oktober 2009 09:58

Bei einem Schulpraktikum muß der Schulträger eine Haftpflichtversicherung abschließen:

http://www.ziellauf.de/dokumente/Ziellauf_Praktika-in-Betrieben.pdf?dc56a4ce7f762bd9dc4e9248d7b077a7=66cd5e50b96e2b30b5b3bdcbd15d298d

Kommentar von Drachentoeter am 1. Oktober 2009 10:37

DH! Dann sollte der Schaden dieser Haftpflichversicherung gemeldet werden und nicht der eigenen.


anonym
beantwortet von tergenna am 1. Oktober 2009 09:44
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ansich kann der "Chef" das nicht verlangen aber ich glaube ich würde darüber mal mit meinem Versicherungsvertreter sprechen. Dem würde ich den Sachverhalt genaustens darlegen und mal hören, was der dazu sagt. Es ist ja auch das Problem: Wenn ich meiner Versicherung zuviele Schäden melde, wirft die mich evtl. mal raus...und warum sollte ich dann für einen Schaden geradestehen, der gar nicht in meine Versicherung betrifft.

Also, mal hören, was meine Versicherung dazu sagt


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