Haftpflichtversicherung hält Schaden am Kfz für "nicht plausibel"
Hall.o Leute, am 8.03.2011 ist ein Junge aus der Nachbarschaft mit seinem Gokart in meinen parkenden Fiesta gerast. Jetzt weist das Fahrzeug an der vorderen linken Seitenwand und der vorderen linken Spoilerlippe Deformationen auf. Nach zwei verschiedenen Gutachten ( eines von meinem Gutachter, eines von einem Gutachter der Versicherung) und einer Plausibilitätsprüfung und über 4 Monaten Stillschweigen der gegnerischen Versicherung habe ich endlich den Abschlussbericht erhalten. DIe Versicherung schreibt wörtlich :" Im Rahmen der der Besichtigung wurde festgestellt, dass die geltend gemachte Beschädigung dem Schadensereignis nicht zugeordnet werden können." Sie schicken auch diverse Fotos mit auf denen ein möglicher Schadenshergang zwar plausibel ist, aber nach sachverständiger Sicht nicht möglich, da das Gokart keine Schäden aufweist und die aufzuwendende Energie (also die Geschiwndigkeit des Gokarts) zu hoch gewesen sein müsste. Der Junge gibt zu gegen mein Auto gefahren zu sein und zusätzlich hat mein aufmerksamer Nachbar alles gesehen. Aber ich soll jetzt auf dem Schaden sitzen bleiben und zusätzlich die knapp 300€ Ausgaben der Versicherung tragen. Meine Frage ist jetzt wie soll ich weiter vorgehen? Die Spoilerlippe von meinem alten Fiesta ( Baujahr 89) ist nicht härter als dünnes Aluminium, ausserdem war der Wagen geparkt und das Gokart in Bewegung, daher müsste der Schaden doch physikalisch möglich sein oder etwa nicht? Ich fange schon an, an mir selber zu zweifeln... Was soll ich jetzt machen? Und vorallem gibt es Widerspruchsfristen die ich einhalten muss? Was Antworte ich jetzt auf dieses Schreiben? Achja und ist es normal das die Plausibilitätsprüfung beim Schadenverursacher und nicht am Unfallort ( dazwischen liegen vielleicht 700m) statt findet? Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
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Die Antwort der Versicherung ist eindeutig, sie will nicht zahlen. Du kannst Dich mit einer Beschwerde an den Versicherungsombudsmann e.V. (Adresse und Infos über das Beschwerdeverfahren findest Du auf der Webseite des Versicherungsombudsmann e.V.) wenden oder halt einen Anwalt beauftragen.
Danke für deine Hilfe, aber ich der beschriebene Fall gehört leider nicht zu dem Aufgabenbereich der e.V. "Der Ombudsmann behandelt Fälle, in denen ein Beschwerdeführer vertragliche Ansprüche gegen sein Versicherungsunternehmen geltend macht. Dritte, die von einem Versicherten geschädigt wurden und von dessen (Haftpflicht-)Versicherer die Regulierung ihres Schadens erwarten, gehören nicht dazu." Also bleibt wohl doch nur der Weg zum Anwalt.