Haftpflichtversicherung...brauche ich einen Kassenzettel?

6 Antworten

Falls Deine Freundin nicht über ein großes Barvermögen verfügt, sollte sie den Fall schon der Haftpflichtversicherung melden. Das Problem ist aber das Bier. Wart Ihr in einer Kneipe, wird die Versicherung sich weigern, weil das kein üblicher Aufenthaltsort für ein Laptop ist, also Eigenverschulden. Kaffee hat man ja immer mal auf dem Schreibtisch, aber Bier... Der Laptop muss in jedem Fall für die Versicherung bereitstehen, meistens wollen die das Teil haben, um zu prüfen, ob Versicherungsbetrug vorliegt, wenn ja, gibt es eine Anzeige wegen Betruges. Ob eine Reparatur lohnt? Bier verklebt doch alles, da kannste eher ein neues kaufen. Schönes Dilemma, wünsche Dir viel Glück

Deien Freundin sollte den Schaden sofort ihrer Versicherung (Haftpflicht) melden. Gut wäre es natürlich, wenn du einen Kassenzettel hättest. Du kannst dir aber evtl. eine Bescheinung über die Höhe des Kaufpreises vom Händler geben lassen. Ob Reparatur oder Neukauf, das wird sicherlich die Versicherung entscheiden.

Zuallererst mit der gegenerischen Versicherung klären, ob die den Laptop unrepariert zur Begutachtuing des Schadens benötigen. Hierbei auch klären, ob Bedenken dagegen bestehen, die Festplatte zum Kopieren der Daten auf einen externen Datenträger vorab aus- und anschließend wieder einzubauen. Die Notwendigkeit kann man ja damit unterstreichen, dass bei längerem Zuwarten der Schaden sich vergrößern kann. Ich würde aber zunächst nicht einen Reparateur an den Rechner lassen, auch nicht für einen Kostenvoranschlag, bevor die Freigabe der Versicherung da ist.

Einen Kassenzettel brauchst du nicht, denn anhand deiner technischen Angaben : Marke, Datum des Kaufes etc. ermittelt die Versicherungen den Listenpreis und anhand dessen ersetzt die Haftpflichtversicherung den Zeitwert deines Laptops. Deine Freundin muß den Schaden ihrer Versicherung melden und du wartest einfach ab, denn die Versicherung wird sich an dich wenden, wenn sie noch Infos oder Belege etc. benötigt.Du kannst auch einen Kostenvoranschlag einholen, was eine Reparatur kosten würde, wenn diese möglich wäre und den Kostenvoranschlag ebenso der Versicherung einreichen.

ich denke du brauchst keinen kassenzetel, die versicherung zahlt dir dann sowieso nicht den neuwert sondern den wiederbeschaffungswert. da reicht denen die genaue bezeichnung des rechners. zumal die den bestimmt sowieso sehen und begutachten wollen...