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Haftpflichtschaden die zweite

gefragt von derratlose1 am 22.10.2008 um 0:21 Uhr

Hallo,

ich habe mich hier angemeldet, da ich Probleme mit einem Wasserschaden haben.

Folgendes ist passiert:

In einem Mietshaus hat die Mieterin über uns Wasser in das Waschbecken einlaufen lassen und es nicht beaufsichtigt. Irgendwann kam bei uns dann die Tapete von der Decke und das Wasser lief über die gesamte Elektronik des Wohnzimmers. Die Auslegware ist hin, wie auch das Rollo usw. Der Schadensregulierer sagt uns nun, daß wir nur den Zeitwert der ganzen Sachen bekommen werden. Der Loewe Fernseher hat vor 3 Jahren stolze 2000€ gekostet. Was bekommen wir da wieder? Für 500€ bekommen wir keinen vergleichbaren. Schlimm ist auch, daß die geliebte Playstation unserer großen Tochter nicht meht geht. Erworben haben wir sie vor 9 Jahren. Da wird der Zeitwert wohl bei Null sein. Für Null bekomme ich aber keine neue. Die anderen Geräte haben zwar Wasser abbekommen und funktionieren noch. NOCH !

Sollte ich diese mit angeben? Wer weis, ob nicht doch noch Spätschäden auftreten können.

Außerdem stehen jetzt 2 Entfeuchter in unserem Wohnzimmer die einen höllischen Lärm machen und die feuchte Luft durch das offene Fenster blasen. Wir haben fast November und eine 8 Monate alte Tochter. Das Wohnzimmer ist für uns überhaupt nicht nutzbar.

Der Frau von der Versicherung tat das

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anonym
beantwortet von steufelchen am 22. Oktober 2008 20:59
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Am sinnvollsten ist im diesem Fall, deine eigene Hausratversicherung zu kontaktieren. Die Gefahr Leitungswasser ist dort versichert. Deine Hausratversicherung wird wahrscheinlich Regress bei der Haftpflichtversicherung deiner Nachbarin nehmen, aber das kann dir ja egal sein. Deine eigene Versicherung ist hier auf jeden Fall der bessere Weg, da sie den Neuwert erstatten wird, die Haftpflichtversicherung darf nur den Zeitwert regulieren.


bublegum
beantwortet von bublegum am 22. Oktober 2008 01:14
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Ich bin mir nicht Sicher aber sind das nicht zwei Schäden?????Einmal die Haftpflicht der Mieterin über euch und die Hausratversicherung??? Ich wüde mich genau erkundigen. Der Rat mit dem Vermieter zu sprechen ist sehr gut, hier kann soagr Bausubstanz geschädigt sein, tu dich mit ihm zusammen und droh gleich Mietminderung an, das kann er auch gleich geltend machen, bei der Dame über euch.


gamasche
beantwortet von gamasche am 22. Oktober 2008 00:36
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Hier ist noch ein Hinweis: http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html

So ein Ombudsmann vermittelt, privat, unabhängig und kostenlos zwischen Versicherungen und deren Kunden.


gamasche
beantwortet von gamasche am 22. Oktober 2008 00:28
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Wenn die Versicherung nach Zeitwert reguliert, dumm gelaufen. Besser eine Haushaltsversicherung mit Neuwert-Regulierung. Andere, noch funktionstüchtige Geräte würde ich auf keinen Fall mit als als geschädigt angeben. Die Versicherung kann das auch überprüfen lassen. Allerdings würde ich, gerade wenn Kinder im Haushalt leben, die anderen Geräte überprüfen lassen. Das sollte die Versicherung im Interesse der Sicherheit und nach Rücksprache eigentlich übernehmen. Auch die Übernahme von Hotelkosten ist auf Grund der Situation möglich.


kohlebox
beantwortet von kohlebox am 22. Oktober 2008 00:26
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In diesem doch sehr schwerwiegendem Fall (kleines Kind + Lärm) solltest Du einen Rechtsanwalt fragen. Eventuell übernimmt die Haftpflicht deiner Nachbarin sogar Hotelkosten.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 22. Oktober 2008 00:25
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Ich kenne keine Versicherung, die zahlen will.

Mach mal dem Vermieter den Voprschlag, dass du Mietminderung geltend machst. Dann ist er schnell auf deiner Seite.

Und lass dich von der Versicherung nicht verunsichern. Zur Not beim Mieterverein nachfragen!

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