Haftpflichtschaden des Partners am eigenen TV

Schaden TV-Panel - (Fernseher, Schaden, Haftpflichtversicherung)

4 Antworten

Du hast das Gerät andeine Partnerin verliehen. Wenn es jetzt beschädigt wird, (egal von wem) ist das ein Eigenschaden, der durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt ist.

nur find ich den Begriff "Leihe" hier irgendwie falsch bzw. nicht richtig


Ein LEIHVERTRAG liegt lt §598 BGB vor, wenn Du deiner Freundin die Sache überlassen hast und ihr den Gebrauch gestattet hast. Welches Empfinden der Begrifflichkeit Du falsch oder richtig findest ist dabei völlig unerheblich.


Was ist wenn ich meinen Fernseher für einen DVD Abend mit bringe (da dieser 3D-fähig ist): Sprechen wir da auch von einer Leihe?


Nein, in dem Fall ist es unterstellen von Sachen da Du Ihr den Gebrauch nicht gestattet hast.
In dem Fall besteht nur Versicherungsschutz für Deine Freundin wenn fremde eingelagerte Sachen mit versichert sind.
Bei dieser Variante trägst Du das finanzielle Risiko an der Sache selbst und ein Versicherungsfall ist daraus umso schwieriger zu konstruieren


Ob Du Ihr das TV Gerät geliehen hast oder ob Du die Sache bei Ihr
untergestellt hast, danach wird in diesem Fall wohl niemand näher
eingehen da es schlichtweg nicht ermittelbar ist. Wichtig ist in Eurem
Fall ein Blick in die Versicherungsbedingen Deiner Freundin.

Was in dem Fall wichtig ist:
1. gehörst Du in Ihrem Vertrag zum Kreis der versicherbaren Personen,
falls dem so ist, handelt es sich aus Sicht der Versicherung um einen
nicht versicherbaren Eigenschaden.
Ausgeschlossen ist die Versicherbarkeit weiterer Personen meist bei Singel- privat- Haftpflicht Verträgen

2. sind Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen versichert / oder sind Schäden an fremden eingelagerten Sachen versichert.
Mirist nicht bekannt ob man das eine Risiko ohne das andere überhaupt in einem Vertrag bekommen kann, es lohnt sich aber in diesem Fall der Blick
in die Bedingungen um den Fall richtig darzustellen.



bitte rufe dazu in der schadenabteilung deiner versicherung an, die mitarbeiter geben dir gerne auskunft. du hast hier einen interessanten fall. es kommt nämlich auch auf deine bedingungen an, da ändert sich von jahr zu jahr etwas.

versicherungstechnisch von leihen spricht man wie im üblichen juristischen verkehr, sprich: beide haben wissentlich und willentlich eingestimmt und einer jmdem eine sache unentgeltlich überlassen, trifft hier nehm ich an zu.

ich arbeitete selber lange zeit bei einem vu, einfach durchbimmeln und miteinander reden, bewirkt oft wunder. :-)

Ja, das ist natürlich eine Leihe.

Sind "geliehene Sachen" in der Haftpflicht Deiner Freundin nicht mitversichert, leistet diese natürlich auch nicht.

Ich habe natürlich nie behauptet dass es keine Leihe sein könnte(!), nur find ich den Begriff "Leihe" hier irgendwie falsch bzw. nicht richtig. Was ist wenn ich meinen Fernseher für einen DVD Abend mit bringe (da dieser 3D-fähig ist): Sprechen wir da auch von einer Leihe?