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Haftpflichtschaden bei Verwandten

gefragt von bigaga2 am 14.08.2007 um 12:41 Uhr

Die Oma (wohnt nicht im selben Haus) paßt auf Ihre Enkel auf, bei der Zubereitung des Abendessens fiel ihr eine Pfanne in das Spülbecken (Keramik), welches dann zerbrach. Kommt die private Haftpflichtversicherung der Oma für den Schaden auf?


Reply


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 14. August 2007 12:42
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Ja klar - wenn Sie, wie Du schreibst, nicht im gleichen Haushalt lebt.


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 14. August 2007 12:43
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ja, die haftpflicht kommt dafür auf.

es ist dabei maßgeblich, das die oma nicht in euerm haushalt lebt.

also, eine andere adresse hat.


pete2006
beantwortet von pete2006 am 14. August 2007 13:32
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Schwierig! Bei diesem Beispiel kann ich es nicht genau sagen. Entscheidend ist nämlich, dass es kein Gefälligkeitsdienst sein darf.

Beispiel 1: Du willst einen Fernseher von A nach B bringen. Dein Kumpel sagt "Ich trag ihn schon mal runter" Du sagst "Nein mach ich schon selber und gehst aus dem Raum" Er trägt ihn trotzdem runter und lässt ihn fallen. -- In diesem Fall zahlt die Haftplflicht

Beispiel 2: Gleicher Sachverhalt, aber Du bittest ihn das runter zu tragen oder mit Dir zusammen ihn runter zu tragen. -- Haftplicht zahlt nicht, da es eine Gefälligkeit war und Du darum gebeten hast.

In dem konkreten Fall weiß ich also nicht, wie das damit aussieht. Ggf. sagen die Oma sollte was zu essen bestellen (Pizza Service) und hat dann aber doch gekocht. Dabei ist es kaputt gegangen. Wenn ihr sagt: Wir haben sie gebeten essen zu kochen, kann es evtl. gegen euch verwendet werden!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 14. August 2007 15:50
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Gefälligkeitsdienste sind nicht versichert, maximal die Ttasache, dass die Oma bei einem Besuch ausversehen die Platte vom Tisch gewedelt hat..


Robert seb. Grafetstetter
beantwortet von Robert seb. Grafetstetter am 15. August 2007 11:24
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Hallo.

Da Die Oma (vermutlich unentgeltlich) auf die Kinder aufgepasst hat und dabei auch für diese gekocht hat, handelt es sich mit größter Wahrscheinlichkeit um einen Gefälligkeitsschaden.

Bei vielen alten Versicherungsverträgen ist dieses Risiko nicht mitversichert. Es ist also an der Zeit, einmal den eigenen Vertrag und den Vertrag der Oma genau unter die Lupe zu nehmen, damit so etwas zukünftig nicht noch einmal passiert. Vielleicht stellt man dabei fest, daß Omas Versicherung besser ist als man erwartet hat. Die Masse der Testsieger von Stiftung Warentest (Haftpflicht-Test) versichern Gefälligkeitsschäden (und Deliktunfähigkeit bei kl. Kindern unter 7 Jahren) kostenlos mit.

Allerspätestens alle 5 Jahre sollte der Versicherungsschutz überprüft werden. Bis dahin haben sich so viele Bedingungen geändert, daß dies unerlässlich ist. Zumindest wenn man wirklich gut versichert sein will. Oft kann man dabei sogar viel Beitrag sparen. So kostet eine Testsieger-Haftpflicht mit 10 Millionen Euro unter 60.-Euro pro Jahr.

Schöne Grüße justii





anonym
beantwortet von didiz am 16. August 2007 07:40
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Alles schreibt von Gefälligkeitsdiensten, so weit so gut. Entscheidend ist die Klausel im Vertrag, ob Schäden bei einem Verwandschaftsverhältnis ausgeschlossen sind, meistens Verwandschaftsverhältnisse ersten Grades. Außerdem muß der Schaden schuldhaft zugefügt worden sein, Fahrlässigkeit reicht nicht.




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