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Haftpflicht von Kindern

gefragt von mikaelmikael am 27.06.2008 um 18:54 Uhr

Hallo! Ein kleiner Junge hat mit dem Lenker seines Fahrades eine Schramme in eine PKW Tür gerizt, nun hat der Besitzer nichts bekommen. Der Anwalt meinte, der kleine befindet sich im rechtsfreien Raum. Nun möchte ich gern Wissen, bis zu welchem Alter sind kleine Kinder in diesem rechtfreien Raum, also ab wann greift die Haftpflicht? Recht herzlichen Dank.


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 27. Juni 2008 18:58
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bis 6 Jahre deliktunfähig

der Rest ist hier nachzulesen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Deliktsf%C3%A4higkeit

Kommentar von E5d97bea0b993542bcc8dd4fab14508dsmallmikael am 27. Juni 2008 19:03

Danke, hätte ich nie gefunden, das Wort Deliktunfähig.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 27. Juni 2008 19:04

dafür gibt es ja uns :-))


anonym
beantwortet von poptown98 am 27. Juni 2008 18:54
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14


anonym
beantwortet von Lerchengott am 27. Juni 2008 18:56
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bis 14 Jahre, drunter is so dumm es klingt leider Pech. Eine andere Sache ist aber eventuell die unterlassene Aufsichtspflicht des Kindes

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 27. Juni 2008 18:58

Aha, und welche Aufsichtspflicht hat das Kind? ;-))




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