mikael am 27.06.2008 um 18:54 Uhr
Hallo! Ein kleiner Junge hat mit dem Lenker seines Fahrades eine Schramme in eine PKW Tür gerizt, nun hat der Besitzer nichts bekommen. Der Anwalt meinte, der kleine befindet sich im rechtsfreien Raum. Nun möchte ich gern Wissen, bis zu welchem Alter sind kleine Kinder in diesem rechtfreien Raum, also ab wann greift die Haftpflicht? Recht herzlichen Dank.

bis 6 Jahre deliktunfähig
der Rest ist hier nachzulesen:
Aus einer Beschädigung lässt sich nicht unbedingt eine Haftpflicht ableiten, auch bei Erwachsenen nicht.
Die Eltern haften auch nicht unbedingt für Schäden, welche ihre Kinder verursachen.
bis 14 Jahre, drunter is so dumm es klingt leider Pech. Eine andere Sache ist aber eventuell die unterlassene Aufsichtspflicht des Kindes
1hoss43 am 27. Juni 2008 18:58 Aha, und welche Aufsichtspflicht hat das Kind? ;-))
Danke, hätte ich nie gefunden, das Wort Deliktunfähig.
dafür gibt es ja uns :-))