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Haftpflicht von den Eltern...

gefragt von BigStgtGirly am 28.10.2009 um 15:31 Uhr

Es ist so, von ner Freundin der Sohn (4) ist in meine Küche und hat den Herd angemacht. Nun war was drauf was nach 10 Minuten Feuer gefangen hat. Die halbe Küche ist verbrannt. Zahlt das die Versicherung???


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Conquistador09
beantwortet von Conquistador09 am 28. Oktober 2009 15:32
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Aufsichtspflicht verletzt...nein!

Kommentar von murkeltimo am 28. Oktober 2009 15:49

Nur dann zahlt eine Haftpflicht.

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmalljustii am 29. Oktober 2009 10:32

Warum sollte die Versicherung bezahlen, wenn Du Dein Möglichstes zur Schadensverhütung getan hast?

Dann trifft Dich doch keine Schuld. Ohne Schuld - keine Leistung.

Die Versicherung zahlt i.d. Fall nur, wenn Du die Aufsichtspflicht verletzt hast.


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 28. Oktober 2009 15:32
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Schwierig, deine Freundin hat schließlich ihre Aufsichtspflicht verletzt....

Kommentar von BigStgtGirly am 28. Oktober 2009 15:33

Man kann einem Kind nicht dauernd hinterher laufen!! Und im Haus muss man das auch nicht

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 28. Oktober 2009 15:37

Da wäre ich mir nicht sicher....
im eigenen Haus mag das stimmen, aber nicht wenn man zu Besuch ist.

Kommentar von Nenek am 28. Oktober 2009 15:37

Man darf aber nicht einfach etwas auf dem Herd stehen lassen, keine Medikamente, Alkoholika, Tabak und scharfe oder spitze Werkzeuge herumliegen lassen, usw.


Qetan
beantwortet von Qetan am 28. Oktober 2009 15:32
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das könnte schwierig werden wegen der unterlassenen Aufsichtspflicht.

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmalljustii am 29. Oktober 2009 10:27

Nur wenn Du diese Aufsichtspflicht verletzt hast, zahlt die Versicherung.

Wenn Du Deine Aufsichtspflicht ausreichend erfüllt hast (also alles Dir mögliche getan hast), dann trifft Dich kein Verschulden und die Versicherung zahlt nicht.


anonym
beantwortet von Sandysky79 am 28. Oktober 2009 15:33
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Lass deine Freundin bei Ihrer Versicherung nachfragen. Wenn sie den hoffentlich eine hat. Heisst ja Eltern haften für ihre Kinder. Da er 4 ist haftet die Mutter dafür hatte sie ja die Versicherung gemacht.

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmalljustii am 29. Oktober 2009 10:27

Schon mal was von Deliktunfähigkeit bei Kindern unter 7 Jahren (im Strassenverkehr sogar unter 10 Jahren) gehört?


anonym
beantwortet von dummi666 am 28. Oktober 2009 15:33
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Nein, weil das Kind noch nicht Haftbargemacht werden kann. Nein, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, das soll aber nicht heißen, dass sie ihr Kind auf Schritt und Tritt überwachen müssen. Ich hätte da ne Idee, aber das schreib ich nicht, wäre ja Versicherungsbetrug...


anonym
beantwortet von sonycom007 am 28. Oktober 2009 15:33
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Ein Versuch ist es auf alle Fälle wert. Mehr als Nein kann nicht passieren - aber u.U. auch ein "Ja". Red mal mit deinem Versicherungsberater.


winfaq
beantwortet von winfaq am 28. Oktober 2009 15:33
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Nö, kannste vergessen, 1. Aufsichtspflicht nicht nachgekommen und 2. haftet keine Versicherung für Kinder unter 6 Jahren, egal ob die versichert sind die sind nicht haftungsfähig weil eben die Eltern kein Kind unter 6 Jahren ohne aufsicht zu lassen haben.

Kommentar von murkeltimo am 28. Oktober 2009 15:50

Stimmt überhaupt nicht.

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmalljustii am 29. Oktober 2009 10:28

Es stimmt 1) nicht und 2) auch nicht lach

Kann es denn sein...

1) Nur wenn die Aufsichtspflicht verletzt ist, zahlt die Versicherung.

2) Es gibt durchaus eine ganze Menge Versicherungen, welche die Deliktunfähigkeit nicht prüfen (bzw. mitversichern)

Anscheinend ist das bei Deiner aber nicht der Fall.

Vermutlich sind demnach auch keine Gefälligkeitsschäden und kein Forderungsausfall verischert?

Du solltest Dich dringend nach einer neuen und guten Versicherung umsehen.

Wofür zahlst Du denn sonst Beiträge, wenn wichtige Risiken nicht versichert sind?

Gruß justii


anonym
beantwortet von murkeltimo am 28. Oktober 2009 15:49
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Eine Haftpflicht zahlt nur, wenn der Mutter eine Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen werden kann. Wenn also Deine Freundin eine Haftpflicht hat, zahlt sie den Schaden. Wenn keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, zahlt keine Haftpflicht LG murkeltimo


justii
beantwortet von justii am 29. Oktober 2009 10:48
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Oh Gott, wenn ich mir das hier so ansehe, dann wird mir ganz schwindlig vor lauter Falschinformationen.

Kann es denn sein, dass Versicherungskunden wirklich so schlecht über ihre Versicherungen Bescheid wissen?

Ein gefährlicher Wahnsinn!

Aber vermutlich kommt es auch aus diesem Grund dazu, dass nur etwa 10% der Versicherungskunden einen ausreichend hohen Versicherungsschutz von 5 Millionen Euro oder höher haben.

90% der Deutschen sind unterversichert und haben vollkommen veraltete Versicherungsbedingungen!!!! (http://linkpin.de/mtnia9)

Und trotzdem plauschen alle in den Foren "ich habe eine suuuper Versicherung.... blabla...."

Dass sie ihre Existenz damit auf's Spiel setzen, kommt ihnen dabei oft wohl gar nicht in den Sinn.

  • Gefälligkeitsschäden: "Was ist das denn? In meinem Vertrag steht sowas nicht drinnen. Braucht man das denn überhaupt?"

  • Forderungsausfall-Deckung: "Wenn ich geschädigt werde und der Schädiger nicht zahlen kann (keine Versicherung hat), soll ich von meiner Versicherung das Geld bekomen? Wer soll das denn glauben?"

  • Deliktunfähige Kinder: "Ich habe eine Familienhaftpflicht. Mein Vertreter hat gesagt, da ist meine ganze Familie versichert und meine Kinder gehören ja wohl zur Familie. Also was soll der Blödsinn?"

  • Versicherungssumme: "Mein Vertreter hat gesagt, 3 Millionen reiche locker. Und wer hat denn schon mal nen höheren Schaden gesehen - gibts ja gar nicht..."

  • Oder eben das große Mißverständnis um die Aufsichtspflichtverletzung. Sobald ein Kind einen Schaden verursacht, bemühen sich Mama und Papa nach Leibeskräften zu versichern, dass sie bestmöglich auf ihr Kind aufgepasst haben. Schließlich sind sie ja gute Eltern. Folge: keine Aufsichtspflichtverletzung - der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen. Statt dass man einräumt, dass man halt mal nicht so genau hingesehen hat (oder mal eine Rauchen gegeangen ist etc.). Folge: Es wäre eine (folgenlose) Aufsichtspflichtverletzung und der Geschädigte würde seinen Schaden von der Versicherung ersetzt bekommen. Aus Unwissen meint man es gut, macht es aber ganz falsch....

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmalljustii am 29. Oktober 2009 11:02

Wenn man überlegt, dass eine gute Haftpflichtversicherung mit aktuellen Versicherungsbedingungen und ausreichend hoher Versicherungssumme (ich meine, mindestens 7,5 Millionen, besser noch mehr...) auch nicht mehr kostet als so ein veralteter und schlechter Vertrag, dann muss man sich wirklich fragen, warum sich die Leute nicht darum kümmern.

Ebay, Amazon, in allem sind sie fit.

Wollen die etwa gar nicht?

Dabei wäre es genau so einfach: http://linkpin.de/851jat (Nur mal als ein Beispiel)

Kommentar von murkeltimo am 29. Oktober 2009 14:54

Anscheinend hast Du meine Antwort nicht gelesen. LG murkeltimo

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmalljustii am 29. Oktober 2009 16:28

Ausnahmen bestätigen immer die Regel lächel

Du hast natürlich die richtige Antwort gegeben @murkeltimo

Kommentar von Wolko am 29. Oktober 2009 15:00

Es fehlt noch ein Zitat: Es war die Nachtigall und nicht die Lerche. Was das heissen soll.? Es fehlt der Hinweis auf die eigene Hausratversicherung. Die zahlt den Neuwert der beschädigten Sachen, während die Haftpflicht nur den Zeitwert erstattet. Was wohl günstiger ist für den Geschädigten?

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmalljustii am 29. Oktober 2009 16:30

Ja, das ist mir vor lauter Verwunderung über so viel Antworten-Durcheinander gar nimmer eingefallen.

Aber natürlich hast Du recht, BigStgtGirly sollte Kontakt zur eigenen Hauratversicherung, und falls Wohngebäudebestandteile betroffen sind, auch zur Wohngebäude-Brandversicherung aufnehmen.

Gruß justii


PlayaNr1
beantwortet von PlayaNr1 am 29. Oktober 2009 17:07
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justii hat alles erklärt...ich persönlich würde den schaden aber der hausratversicherung melden da diese den neuwert zahlt...die haftpflicht nur den zeitwert....die antworten von justii sind richtig


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