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Haftpflicht- und Unfallversicherung für ein Baby!

gefragt von mauseengelmauseengel am 01.04.2008 um 14:36 Uhr

Wenn unsere Tochter 1 Jahr alt ist soll sie gelegentlich von einer Tagesmutter betreut werden.Beim Gespräch mit der Vermittlungsperson sagte mir diese das Baby muß von uns versichert werden.Nun meine Frage reicht die Familienhaftpflichtversicherung aus bzw. kann das Baby auch bei meinem Mann mit in die Unfallversicherung aufgenommen werden? Oder sollte eine extra Versicherung für das Baby abgeschlossen werden?


Reply


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 1. April 2008 14:39
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Für Haftpflichtschäden reicht die Familienversicherung aus! Allerdings können Babys für keine Schäden haftbar gemacht werden! Allerdings macht ein Unfallversicherung u.U. Sinn. Da dies eine Personenversicherung ist, muss diese auch für das Baby separat agbeschlossen werden!


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 1. April 2008 14:39
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bei der haftpflicht, die für ein baby eigentlich überflüssig ist, weil es ja eh nicht handlungsfähig ist, besteht versicherungsschutz in der familienhaftpflichtversicherung.

es gibt auch familienunfallversicherungen, die würde ich abschließen um das baby abzusichern, im falle es hat mal einen unfall.


anonym
beantwortet von benutzer27 am 1. April 2008 14:41
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Familienhaftpflicht deckt Schäden aller Familienmitglieder. Wobei Kinder bis 6 Jahre eh für nichts haftbar gemacht werden können, da könnten höchsten Ansprüche wegen Verletzung der Aufsichtspflicht entstehen. Diesbezüglich muss derjenige eine Haftpflicht haben, der das Kind beaufsichtigt.

Eine Unfallversicherung deckt dauerhafte Schäden, die durch einen Unfall entstehen. Natürlich sind Kinder naturgemäß anfälliger für Unfälle als Erwachsene, aber die Schäden sind eher seltener. Aber wenn welche eintreten, dann ist es durchaus sinnvoll eine Unfallversicherung zu haben. Da können Kinder nicht mitversichert werden, da brauchen sie eine eigene Versicherung.


anonym
beantwortet von BaludDerBaer am 1. April 2008 15:00
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Als Tagesmutter hat man selbst eine Haftpflichtversicherung für die Kinder, falls diese in der Betreuungszeit Schäden anrichten bei anderen, soweit die Kinder haftbar gemacht werden können. Wenn die Betreuung offiziell über das Amt läuft, ist das Kind auch Unfall versichert. Trotzdem ist es sicher gut eine Unfallversicherung abzuschließen. Schließlich passieren in der Freizeit die meisten Unfälle!


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