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Haftpflicht oder KfZ-Versicherung?

gefragt von da60ger am 20.07.2009 um 10:15 Uhr

Hallo, mein Sohn hat warscheinlich mit der Autotür ein anderes Fahrzeug beschädigt. Der Gegner hat laut Gutachten einen Schaden von 1500,.€ !?! Für meinen Sohn habe ich eine Haftpflichtversicherung. Würde der Schaden über meine Kfz-Versicherung reguliert, würde ich sicher hochgestuft werden. Wer zahlt? Vielen Dank im voraus...


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Lifthrasil
beantwortet von Lifthrasil am 20. Juli 2009 10:17
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Wenn der Schaden per Auto verursacht wurde nur die KfZ-Versicherung. Die Haftpflicht kommt hier nicht zum Tragen. Ist Ihr Sohn nicht mit dem Auto unterwegs gewesen, zahlt Ihre Haftpflicht.

Kommentar von Simple_avatar4smallderkletterer am 20. Juli 2009 10:23

richtig. falls du den schaden, der allg. haftpflicht-versicherung meldest, schicken die dich auch nur zur kfz-haftpflicht, denn die ist dafür zuständig. und ja, du wirst hochgestuft werden. einzige möglichkeit das zu umgehen ist es, das geld so zu zahlen, ohne versicherung. das setzt aber vorraus, das du es hast.


anonym
beantwortet von michael66869 am 20. Juli 2009 10:19
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1500€ ? War das ne tür von einem panzer ?

Kommentar von da60ger am 20. Juli 2009 10:21

Das frag' ich mich auch...

Kommentar von Drachentoeter am 20. Juli 2009 13:19

beschädigte Tür Ausbauene Scharniere richten Neue Tür lackieren Neue Tür einbauen 3 - 4 Tage Mietwagen oder Nutzungsausfall Wertminderung Da kommen ganz schnell 1500€ zusammen. Dann kommen noch eventuell Gutachterkosten und Anwaltskosten dazu.

Kommentar von vergleichmacht am 21. November 2009 12:32

Erfahrungsgemäß wird hier viel Betrogen und ich würde mal einen Nachweis fordern, dass Dein Sohn die Tür beschädigt hat oder hat er es zugegeben. Wurde ein Gutachter mit zugezogen ? Die Summe hört sich nach neuer Tür, welche auch noch lackiert wurde an. Da muss er schon gegen gefahren sein.


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 20. Juli 2009 10:19
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Die KFZ-Haftpflicht steht dafür ein.Auf deinen Beitragsrechnungen kannst du sehen,bis zu welcher Summe es sich lohnt,den Schaden selbst zu zahlen,um den erworbenen Schadensfreiheitsrabatt nicht zu verlieren.


anonym
beantwortet von Trinchen2001 am 20. Juli 2009 10:20
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Benzinklausel - alles was mit motorbetriebenen Gefährten im Zusammhang steht ist über deren Versicherung zu begleichen - in eurem Fall also die KFZ-Versicherung des Halters - die prüfen auch ob dieser (in meinen augen) imens hoher betrag gerechtfertigt ist!


denjo2
beantwortet von denjo2 am 20. Juli 2009 10:21
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hatt der die tür dabei rauss gerissen oder wieso soll das so teuer sein? das übernimmt die kfz versicherung


anonym
beantwortet von rudibee am 20. Juli 2009 11:17
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Melde vor allem den Schaden schnell deiner Kfz-Haftpflichtversicherung. Die wickelt den Schaden ab und achtet darauf, dass die Gegenseite nicht zuviel abrechnet. Wenn alles abgeschlossen ist, hast du 6 Monate Gelegenheit, den Schaden "zurückzukaufen", d.h. du kannst entscheiden, ob es billiger ist, den Schaden selbst zu bezahlen oder auf die Prozente zu verzichten. Dein Schaden wird aber von Profis bearbeitet - so billig kriegst du keinen Rechtsanwalt!


DerGehrke
beantwortet von DerGehrke am 21. Juli 2009 10:29
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Wie kommen hier alle darauf, dass nur die KFZ - Haftpflichtversicherung haften soll?

Da das Fahrzeug nicht in Betrieb war und der Schaden nicht zwingend in der Eigenschaft als Fahrzeug entstanden ist, haftet im Normalfall mindestens zu 50% die Privathaftpflichtversicherung. Die anderen 50% gehen auch nur zu Lasten des KFZ, wenn dem Fahrer nachgewiesen werden kann, dass er seinem Kind nicht gesagt hat, dass es beim Aussteigen aufpassen muss. Das Einzige was passieren kann ist, dass hier grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann. Wobei auch niemand weiss, wie schnell das gegnerische Fahrzeug beim Einfahren war (Eigenverschulden?). Wenn das Kind (wenn man es mit 14 noch wirklich so nennen kann) vorsichtig war und aufgepasst hat, besteht hier vielleicht sogar eine Mitschuld des Fahrers des anderen Fahrzeugs. Auf jeden Fall sollte der Schaden der Privathaftpflichtversicherung UND der KFZ - Versicherung gemeldet werden!

Ein Urteil ist hier beispielhaft:

http://verkehrsanwaelte.de/strafsachenkindhaftetfuerunachtsamesoeffnender_autotuer.html

Gruß Michael B. Gehrke

Kommentar von 2dec976b81cb34b924bac8e6c6be8690smallDerGehrke am 21. Juli 2009 10:35

P.S: Wenn das andere Fahrzeug nicht eingefahren ist und gestanden hat, kann man dem gegnerischen Fahrzeug natürlich keine Mitschuld anlasten. Jedoch gilt hier auch dann die vorrangige Haftung der Privathaftpflichtversicherung.


anonym
beantwortet von Kiwi02602 am 22. Juli 2009 10:24
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Die Autoversicherung muss normalerweise zahlen. Die wird sich aber wehren wenn dein Sohn nicht als Zweitfahrer angegeben wurde. Dann musst du dich mit der Haftpflicht deines Sohnes in Verbindng setzen.


anonym
beantwortet von da60ger am 20. Juli 2009 10:25
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Danke euch allen für die schnelle Beantwortung. Habe das fast befürchtet. Werde auf jeden Fall die Schadenshöhe anzweifeln... Good Luck!

Kommentar von Simple_avatar4smallderkletterer am 20. Juli 2009 10:31

ich kann die 'empörung' über die höhe der schadenssumme kaum nachvollziehen. natürlich kommt es darauf an, was es für ein fahrzeug war, aber der geschädigte hat ein recht auf eine fachgerechte! ausführung der reparatur. das heißt in diesem fall auch bei geringem lackschaden das neulagieren der gesamten tür, um farbunterschiede auszuschließen. da ist man schnell bei 1500 euro. ich denke nicht, dass du da eine chance hast bei dem versuch die summe anzuzweifeln.

Kommentar von 3bf8af8e555823e8a2553de5b72ed9d7smallLifthrasil am 20. Juli 2009 10:31

Würde ich auch machen... evtl. versucht er ja, einen älteren Schaden nun jetzt mitabzurechnen. Der Preis ist schon sehr hoch, wenn es sich um keine Luxusmarke handelt.

Kommentar von da60ger am 20. Juli 2009 11:43

In Zeiten von SmartRepair denke ich wird eine Dulle kaum die 300.-€ Grenze überschreiten. Da der Wert des beschädigten Fahrzeuges sicher nicht mehr als 5000.-€ beträgt, sind die 1500.-€ eine sehr ambitionierte Schadensschätzung.

Kommentar von Drachentoeter am 20. Juli 2009 13:37

Wer redet da von einer kleinen Delle? Du hast nur geschrieben das dein Sohn mit seinem Fahrzeug an eine anderem Fahrzeug die Türe beschädigt hat. Also würde ich erst einmal von keiner Delle sondern von einer Beule ausgehen bei der ein Ausbeulen so einfach nicht möglich ist. Dann kommen Lackschäden dazu, die Türscharnieren können auch etwas abbekommen haben. da wird ganz schnell eine neue Türe Fällig und die muss dann noch lackiert werden. Schon wegen der Lackiererei muss du von einem Nutzungsausfall von 3 bis 4 Tagen ausgehen. Also auch ohne den Schaden gesehen zu haben erscheinen mir 1500€ jetzt nicht zu viel. Wer sagt dir im übrigen das das Fahrzeug nur 5000€ Wert ist. Ach ja auf SmartRepair muss sich da keiner einlassen, du oder dein Sohn haben einen anderen geschädigt und dem muss sein Schaden ersetzt werden. Wärst du bereit nur damit der Unfallverursacher besser da steht auf eine fachgerechte Reparatur zu verzichten und dich stattdessen mit einer Ausbesserung zufrieden zu geben? Ich denke nein.

Kommentar von da60ger am 20. Juli 2009 13:48

Ich denke zur Erklärung muss ich sagen: Mein Sohn ist 14, er soll beim öffnen der hinteren Türe an die Türe eines anderen Pkw´s gestossen sein. Es kann sich dabei also nur um eine typische Parkplatzdelle handeln, die auch ich abbekommen habe...Der Wert des Fahrzeuges war grosszügig zu Gunsten des "Geschädigten" geschätzt, da das Modell seit 1998 nicht mehr gebaut wird.

Kommentar von Drachentoeter am 20. Juli 2009 20:34

Das sollte dann allerdings nicht so teuer sein.

Kommentar von JR0903 am 21. Juli 2009 07:54

darum geht es doch hier gar nicht.Die Schadenhöhe ist ein Nebenschauplatz. Frage ist doch wer haftet Oder? Zu klären ist somit ob der Schaden beim Betrieb des KFZ inkl. Be- und Entladen entstanden ist. Das ist nicht so deutlich. Wenn der Sohn nach Beendigung der Fahrt ausgestiegen ist und das Fahrzeug nicht geführt hat ist das wohl eher ein Fall für die Privathaftpflicht

Kommentar von Drachentoeter am 21. Juli 2009 12:59

Das ist ein Fall für die Kfz Haftpflicht, das ein und Aussteigen gehört zum Betrieb eines Kfz. Genaugenommen ist der schaden beim Gebrauch des Kfz entstanden. Die Private Haftpflicht würde erst einspringen wenn dein Sohnemann z.B. mit dem Fahrrad einen Schaden an einem fremden Auto verursachen würde.

Kommentar von JR0903 am 22. Juli 2009 02:34

Stimmt nicht


anonym
beantwortet von gausimausi am 21. Juli 2009 09:29
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Alle Schäden, die mit dem Kfz verursacht werden (auch die Autotür), müssen über die Kfz- Versicherung reguliert werden.


anonym
beantwortet von tribut02 am 21. Juli 2009 22:37
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Wenn der Schaden wirklich mit der Autotür verursacht wurde, zahlt nur die KFZ Haftpflichtversicherung, bzw. aus eigener Tasche. Ist aber bestimmt die Schadensumme zu hoch zum slbst zahlen. Der Schaden hat mit der privaten Haftpflichtversicherung nichts zu tun. Ich würde empfehlen, in Zukunft einen sogenannten Rabattretter in den Versicherungsvertrag einzubauen. Dann bleibt ein Schaden im Versicherungsjahr ohne Folgen. Alles Gute


anonym
beantwortet von Gerbeth am 23. Juli 2009 22:27
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Wenn der Fahrzeughalter einen Schaden mit seinen PKW hat dann muß es über die KFZ-Versicherung gehen. Der Schaden eines dritten (Sohn) geht deswegen an die Private Haftpflichtversicherung die der Sohn über die Eltern mitversichert ist!


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