gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ
84 

Haftet volljährigs Kind für Mietschulden der Eltern?

gefragt von Camshaft am 19.08.2007 um 21:51 Uhr

Hallo, der Vater meiner Freundin hat lange die Miete nicht gezahlt und seiner Tochter nichts davon erzählt. Es kam zu einer Räumungsklage, aber davon wusste sie nichts. Es war ein normaler Umzug dachte sie. Danach bekam sie plötzlich Post und hatte nen Schufaeintrag und der Gerichtsvollzieher kam vorbei.

Ist das normal? Können da Kinder für ihre Eltern Haften? Oder liegt da nur ein Missverständnis vor?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Miete (1406)
Schufa (145)
Mietschulden (20)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 19. August 2007 21:54
9x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

vielleicht stand sie mit im mietvertrag?

ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, wieso man sich an die tochter hält, wenn der vater in seiner wohnung keine miete zahlt.


dock69
beantwortet von dock69 am 19. August 2007 21:59
9x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, wenn sie nicht im Mietvertrag stand, ist das nicht möglich.


Bedburdyck
beantwortet von Bedburdyck am 19. August 2007 22:17
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

xyungelöst und Kai aus Berlin haben recht. Ohne Unterschrift im Mietvertrag läuft garnichts.

Trotzdem ist alles etwas merkwürdig:

  • Von wem bekam sie Post?
  • Meines Wissens gibt die Schufa keine Mitteilung über Eintragungen, man kann aber gegen Gebühr eine Selbstauskunft einholen.
  • Der Gerichtsvollzieher überbringt Forderungen von Gläubigern, die vorher nicht eingetrieben werden konnten, sei es durch Mahnbescheid oder vollstreckbaren Titel.

Bevor also der Gerichtsvollzieher auftaucht, hat es mit Sicherheit eine lange Vorgeschichte gegeben.

Vielleicht hat sie auch irgendwann für Schulden Ihres Vaters eine Bürgschaft abgegeben.

Kommentar von Camshaft am 19. August 2007 22:40

Meine Freundin haftete auch eigentlich nur für die Räumungsklage, weil sie ja schon volljährig war. Das waren 3000€. Der Schufaeintrag kam erst ans Tageslicht, als sie einen Handyvertrag abschließen wollte und es nicht möglich war. Muss sie denn auch den Mietvertrag unterschreiben, oder haftet sie automatisch mit? Normalerweise hafet man doch nur für etwas, was man auch unterschrieben hat. Es ist wirklich schon etwas verwirrend, aber ich versuche ihr halt zu helfen, wenn ihr Vater das schon nicht tut. Danke schonmal für die Infos

Kommentar von 0d4550e9ca310f36c442f19c90c63308smallHunley am 20. August 2007 11:50

Ich würde mir erst einmal den Mietvertrag zeigen lassen. Vielleicht steht sie ja drin und ihr Vater hat für sie unterschrieben. Dann würde ich alles anfechten.




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.