gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Haftet man wenn das Nachbarskind in den Teich fällt?

gefragt von Quickstep am 05.06.2009 um 15:42 Uhr

Die Nachbarskinder kommen öfter zu uns in den Garten, weil kein Zaun in der Siedlung ist. Wenn jetzt ein Kind in meinen Gartenteich fällt hafte ich dann für die Schäden?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.049 Kinder x 17.813 Garten x 6.972 Haftung x 324 Teich x 267 Gartenteich x 142 Aufsichtspflicht x 76 Sicherungspflicht x 1

anonym
beantwortet von Hartz4ler am 5. Juni 2009 15:43
9x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mit Schäden meinst du ertrunkene Kinder ?
Ja, haftest du . Der Teich muß entsprechend gesichert sein.


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 5. Juni 2009 15:43
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, denn du musst dafür sorgen, dass das nicht passiert, wenn die Kinder bei euch spielen.


butz1510
beantwortet von butz1510 am 5. Juni 2009 15:48
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
"

Haftung bei Gartenteichunfällen – Wer haftet eigentlich?

Verfasser: RRef. Christian Kotz


I. Einleitung:

Viele Gartenteich-, Regentonnen- und Poolbesitzer (hierunter fallen auch „Planschbeckenbesitzer“) sind sich nicht über die Gefahren und Haftungsrisiken derselben bewußt.

Kinder können auch in flachen Gartenteichen, kleinen Regentonnen oder Planschbecken ertrinken. Jedoch ertrinken die Kinder häufig gar nicht, sondern sie ersticken. Ärzte sprechen in diesen Fällen vom „trockenen Ertrinken“, da sich aufgrund der Schockreaktion häufig die Stimmritze im Rachenraum schließt, die Atmung dadurch unmöglich wird und das Kind im Wasser erstickt.

Im Jahre 2000 starben 17 Personen in Deutschland (meistens kleine Kinder) bei Unfällen im Gartenteich oder privaten Swimmingpools (Quelle: DLRG).

Glücklicherweise kommt es nur selten zu solch schlimmen Unfällen. Jedoch birgt der Gartenteich, die Regentonne und der Pool auch andere Haftungsrisiken. Es stellt sich somit die Frage: „Wer haftet eigentlich bei einem Unfall?

II. Verkehrssicherungspflicht des Gartenteich-, Regentonnen und Poolbesitzers:

  1. Generell ist der Eigentümer eines Grundstücks bzw. derjenige auf den die Verkehrssicherungspflicht übertragen wurde (z.B. Mieter, Pächter, etc.), für den Zustand eines Grundstücks verantwortlich. Diese Zustandsverantwortlichkeit umfasst auch die sog. „Verkehrssicherungspflicht“."

http://www.ra-kotz.de/gartenteich.htm


anonym
beantwortet von steffi12345 am 5. Juni 2009 15:44
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja,weil du ein zaun machen mußt oder den teich umzäunen denn kinder erkennen nicht die gefahren


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 5. Juni 2009 15:44
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Moralisch auf jeden Fall. Wenn Du das Risiko kennst, und keine Maßnahmen triffst, handelst Du ohne Verantwortungsgefühl.


Jaunty
beantwortet von Jaunty am 5. Juni 2009 15:48
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Richtet das Kind beim hineinfallen in den Teich einen Schaden an? ;-) Ich denke mal dass beide haften. Also die Eltern des Kindes wg. Verletzung der Aufsichtspflicht und Du als Eigentümer des Teiches.


ullagio
beantwortet von ullagio am 5. Juni 2009 15:46
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja,Du haftest dafür! Mach einen Zaun drum


anonym
beantwortet von MrsAlice am 5. Juni 2009 15:43
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

eltern haften für ihre kinder wenn sie es aus den augen lassen is es vernachlässigung der aufsichtspflicht die sind dann selber schuld

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 5. Juni 2009 15:44

Das stimmt so nicht.


Orchidee1
beantwortet von Orchidee1 am 10. Juni 2009 16:28
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dann setze zur Sicherheit rundherum einen Zaun. Ist für Dich und die Kinder sicherer.


anonym
beantwortet von alex0triebel am 8. Juni 2009 06:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

du haftest immer, auch wenn der einbrecher reinfällt, ist leider so


malli
beantwortet von malli am 5. Juni 2009 15:49
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das kommt darauf an! erstens wie alt das kind ist! dann wissen seine eltern davon. natürlich auch von den gegebenheiten d.h. wie tief ist der teich! erstmal ist es so das du natürlich nix darfür kannst wenn das kind reinfällt! somit auch erstmal nicht haftest, aber unter gewissen umständen könnte dir auch gefährdendes verhalten zugesprochen werden!


gri1su
beantwortet von gri1su am 5. Juni 2009 15:45
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, Du haftest, sofern der Teich nicht so abgesichert ist, dass nach menschlischen Ermessen Nichts passieren kann. Unabhängig davon wäre natürlich die Frage zu klären, ob und wie weit die Eltern zusätzlich haften.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.