Die Nachbarskinder kommen öfter zu uns in den Garten, weil kein Zaun in der Siedlung ist. Wenn jetzt ein Kind in meinen Gartenteich fällt hafte ich dann für die Schäden?
Mit Schäden meinst du ertrunkene Kinder ?
Ja, haftest du . Der Teich muß entsprechend gesichert sein.

Ja, denn du musst dafür sorgen, dass das nicht passiert, wenn die Kinder bei euch spielen.

Haftung bei Gartenteichunfällen – Wer haftet eigentlich?
Verfasser: RRef. Christian Kotz
I. Einleitung:
Viele Gartenteich-, Regentonnen- und Poolbesitzer (hierunter fallen auch „Planschbeckenbesitzer“) sind sich nicht über die Gefahren und Haftungsrisiken derselben bewußt.
Kinder können auch in flachen Gartenteichen, kleinen Regentonnen oder Planschbecken ertrinken. Jedoch ertrinken die Kinder häufig gar nicht, sondern sie ersticken. Ärzte sprechen in diesen Fällen vom „trockenen Ertrinken“, da sich aufgrund der Schockreaktion häufig die Stimmritze im Rachenraum schließt, die Atmung dadurch unmöglich wird und das Kind im Wasser erstickt.
Im Jahre 2000 starben 17 Personen in Deutschland (meistens kleine Kinder) bei Unfällen im Gartenteich oder privaten Swimmingpools (Quelle: DLRG).
Glücklicherweise kommt es nur selten zu solch schlimmen Unfällen. Jedoch birgt der Gartenteich, die Regentonne und der Pool auch andere Haftungsrisiken. Es stellt sich somit die Frage: „Wer haftet eigentlich bei einem Unfall?
II. Verkehrssicherungspflicht des Gartenteich-, Regentonnen und Poolbesitzers:
ja,weil du ein zaun machen mußt oder den teich umzäunen denn kinder erkennen nicht die gefahren

Moralisch auf jeden Fall. Wenn Du das Risiko kennst, und keine Maßnahmen triffst, handelst Du ohne Verantwortungsgefühl.

Richtet das Kind beim hineinfallen in den Teich einen Schaden an? ;-) Ich denke mal dass beide haften. Also die Eltern des Kindes wg. Verletzung der Aufsichtspflicht und Du als Eigentümer des Teiches.
eltern haften für ihre kinder wenn sie es aus den augen lassen is es vernachlässigung der aufsichtspflicht die sind dann selber schuld
butz1510 am 5. Juni 2009 15:44 Das stimmt so nicht.
Dann setze zur Sicherheit rundherum einen Zaun. Ist für Dich und die Kinder sicherer.
du haftest immer, auch wenn der einbrecher reinfällt, ist leider so

das kommt darauf an! erstens wie alt das kind ist! dann wissen seine eltern davon. natürlich auch von den gegebenheiten d.h. wie tief ist der teich! erstmal ist es so das du natürlich nix darfür kannst wenn das kind reinfällt! somit auch erstmal nicht haftest, aber unter gewissen umständen könnte dir auch gefährdendes verhalten zugesprochen werden!

Ja, Du haftest, sofern der Teich nicht so abgesichert ist, dass nach menschlischen Ermessen Nichts passieren kann. Unabhängig davon wäre natürlich die Frage zu klären, ob und wie weit die Eltern zusätzlich haften.