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Haftet man für Fremdnutzung des eigenen Internetnetzes?

gefragt von harry23 am 25.07.2008 um 16:42 Uhr

Was ist, wenn ein Fremder etwas aus meinem Netzwerk herunterlädt? Muss ich haften?


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Indy72
beantwortet von Indy72 am 25. Juli 2008 16:44
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Jein! Du müßtest im Zweifelsfall belegen können, dass du nicht derjenige warst.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 25. Juli 2008 16:43
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natürlich und das wird auch noch teuer.

Kommentar von 88eb0d8a5935d3c18697494bd04b9415smallVincentGdG am 30. Dezember 2008 11:26

Bevor ihr solche falschen Statements abgebt, solltet ihr euch mal selbst schlau machen.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 25. Juli 2008 16:44
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ja, es zählt die IP, von der etwas runtergeladen wurde.

Kommentar von Drachentoeter am 12. März 2009 22:32

Nein so einfach ist das nicht. Im zweifel muß das eine machgewiesen werden.


wim50
beantwortet von wim50 am 25. Juli 2008 16:44
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Ja, so ist es im Allgemeinen.


koboldblick
beantwortet von koboldblick am 25. Juli 2008 16:44
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Natürlich ist doch dein netzwerk alles läuft auf deinen namen.



Marderu
beantwortet von Marderu am 25. Juli 2008 16:45
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Das ist schon ganz oft ganz übel ausgegangen. Also bitte immer schön (LAN) Netzwerke schützen ;)


kingsizesf
beantwortet von kingsizesf am 25. Juli 2008 16:45
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ja, wenn du nicht ordentlich verschlüsselst und sich jemand z.B. in dein offenstehendes WLAN einhackt um Gigabytes an illegalen Downloads zu machen, bist du gekniffen und darfst zahlen bis du schwarz wirst


andreas48
beantwortet von andreas48 am 25. Juli 2008 16:46
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Ja.. und das ohne wenn und aber..du bist als Netzwerkbesitzer und Betreiber für die sicherheit agnaz alleine verantwortlich


anonym
beantwortet von Plumbum am 25. Juli 2008 16:47
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Für wlan gibt es ein Urteil. Darum wlan immmer verschlüsseln. Außerdem wenn Kinder im Netz sind gehört eine Kinderschutzsoftware auf den Rechner und der rechner sollte ein Konto mit eingeschränkten rechten haben. siehe http://service.t-online.de/c/15/08/30/82/15083082.html


tradaix
beantwortet von tradaix am 25. Juli 2008 16:50
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Die Haftung für ein offenes WLAN ging bereits vor einigen Monaten durch die Presse, als einige Privatpersonen zu hohen Schadensersatzsummen verurteilt wurden, weil sie vergessen hatten, ihr privates WLAN-Netzwerk vor Fremdnutzung ausreichend zu sichern. Das OLG Frankfurt hat nun mit Urteil vom 01.07.2008 (11 U 52/07) deutlich höhere Anforderungen an eine derartige Haftung gestellt. (...) Dennoch sollten Inhaber von WLAN-Netzwerken - ob private oder geschäftliche - selbstverständlich immer für eine ordnungsgemäße Sicherung und Verschlüsselung sorgen, bereits aus Gründen der eigenen Privatsspähre. http://www.it-rechtsinfo.de/index.php/news/18/wlan_haftung

Kommentar von Plumbum am 25. Juli 2008 16:56

Ich würde es trotzdem verschlüsseln und wenn möglich über Lan arbeiten. Kann sehr viel Ärger ersparen. Erlebe ich täglich im Support. Außerdem im privaten Umfeld erlebt. Derjenige bekommt nach mehreren aus Bequemlichkeiten wie unter anderem offenes Netz, offenes Smtp relay keinen Internetanschluß bei irgendeinen Provider. Gleich dazu: weitere Kommentare werde ich dazu nicht abgeben


anonym
beantwortet von darel am 25. Juli 2008 16:56
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Es kommt ganz darauf an. Es gibt ein neues Urteil, das die Haftung eingrenzt. Und zwar kann nicht jeder zur Haftung herangezogen werden, bloß weil er das Missbrauchsrisiko nicht kannte. Von einer allgemeinen Kenntnis kann nicht ausgegangen werden. D.h. es muss erstmal nachgewiesen werden, inwieweit und ob überhaupt Kenntnis des Betroffenen vorlag.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 25. Juli 2008 16:59
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Ja. Es mussten schon einige dafür hasften das Fremde in Ihrem ungesichertem Netz Unfug gemacht haben.


Kr4bat
beantwortet von Kr4bat am 26. Juli 2008 22:50
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Grundsätzlich haftest du dafür, weil du verpflichtet bist (auch wenn du dich damit nicht auskennst) dein Netzwerk gegen fremden Zugriff zu sichern, notfalls unter Zuhilfenahme eines Fachmannes.
Es gibt jedoch aus den letzen Wochen ein Fallurteil, in welchem unter bestimmten Umständen ein Inhaber eines WLAN nicht für einen Fremden haften musste - der konnte allerdings beweisen, dass er zu der Zeit garnicht anwesend war.
Fallst die Frage rhetorisch war, siehe oben - du musst es absichern, auch unter Kosten und Zuhilfenahme eines Fachmannes.
Falls du bereits betroffen bist, nimm dir sehr schnell einen sehr guten Anwalt, der Computertechnik als Fachgebiet hat. (Anwaltskammer fragen!)


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