gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Haftet man für Fremdnutzung des eigenen Internetnetzes?

gefragt von harry23 am 25.07.2008 um 16:42 Uhr

Was ist, wenn ein Fremder etwas aus meinem Netzwerk herunterlädt? Muss ich haften?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (16078)
Internet (14721)
Download (748)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 25. Juli 2008 16:44
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Jein! Du müßtest im Zweifelsfall belegen können, dass du nicht derjenige warst.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 25. Juli 2008 16:43
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

natürlich und das wird auch noch teuer.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 25. Juli 2008 16:44
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja, es zählt die IP, von der etwas runtergeladen wurde.


wim50
beantwortet von wim50 am 25. Juli 2008 16:44
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, so ist es im Allgemeinen.


koboldblick
beantwortet von koboldblick am 25. Juli 2008 16:44
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Natürlich ist doch dein netzwerk alles läuft auf deinen namen.





Marderu
beantwortet von Marderu am 25. Juli 2008 16:45
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist schon ganz oft ganz übel ausgegangen. Also bitte immer schön (LAN) Netzwerke schützen ;)


kingsizesf
beantwortet von kingsizesf am 25. Juli 2008 16:45
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja, wenn du nicht ordentlich verschlüsselst und sich jemand z.B. in dein offenstehendes WLAN einhackt um Gigabytes an illegalen Downloads zu machen, bist du gekniffen und darfst zahlen bis du schwarz wirst


andreas48
beantwortet von andreas48 am 25. Juli 2008 16:46
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja.. und das ohne wenn und aber..du bist als Netzwerkbesitzer und Betreiber für die sicherheit agnaz alleine verantwortlich


Plumbum
beantwortet von Plumbum am 25. Juli 2008 16:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Für wlan gibt es ein Urteil. Darum wlan immmer verschlüsseln. Außerdem wenn Kinder im Netz sind gehört eine Kinderschutzsoftware auf den Rechner und der rechner sollte ein Konto mit eingeschränkten rechten haben. siehe http://service.t-online.de/c/15/08/30/82/15083082.html


tradaix
beantwortet von tradaix am 25. Juli 2008 16:50
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Haftung für ein offenes WLAN ging bereits vor einigen Monaten durch die Presse, als einige Privatpersonen zu hohen Schadensersatzsummen verurteilt wurden, weil sie vergessen hatten, ihr privates WLAN-Netzwerk vor Fremdnutzung ausreichend zu sichern. Das OLG Frankfurt hat nun mit Urteil vom 01.07.2008 (11 U 52/07) deutlich höhere Anforderungen an eine derartige Haftung gestellt. (...) Dennoch sollten Inhaber von WLAN-Netzwerken - ob private oder geschäftliche - selbstverständlich immer für eine ordnungsgemäße Sicherung und Verschlüsselung sorgen, bereits aus Gründen der eigenen Privatsspähre. http://www.it-rechtsinfo.de/index.php/news/18/wlan_haftung

Kommentar von Simple_avatar4smallPlumbum am 25. Juli 2008 16:56

Ich würde es trotzdem verschlüsseln und wenn möglich über Lan arbeiten. Kann sehr viel Ärger ersparen. Erlebe ich täglich im Support. Außerdem im privaten Umfeld erlebt. Derjenige bekommt nach mehreren aus Bequemlichkeiten wie unter anderem offenes Netz, offenes Smtp relay keinen Internetanschluß bei irgendeinen Provider. Gleich dazu: weitere Kommentare werde ich dazu nicht abgeben


anonym
beantwortet von darel am 25. Juli 2008 16:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es kommt ganz darauf an. Es gibt ein neues Urteil, das die Haftung eingrenzt. Und zwar kann nicht jeder zur Haftung herangezogen werden, bloß weil er das Missbrauchsrisiko nicht kannte. Von einer allgemeinen Kenntnis kann nicht ausgegangen werden. D.h. es muss erstmal nachgewiesen werden, inwieweit und ob überhaupt Kenntnis des Betroffenen vorlag.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 25. Juli 2008 16:59
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja. Es mussten schon einige dafür hasften das Fremde in Ihrem ungesichertem Netz Unfug gemacht haben.


Kr4bat
beantwortet von Kr4bat am 26. Juli 2008 22:50
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Grundsätzlich haftest du dafür, weil du verpflichtet bist (auch wenn du dich damit nicht auskennst) dein Netzwerk gegen fremden Zugriff zu sichern, notfalls unter Zuhilfenahme eines Fachmannes.
Es gibt jedoch aus den letzen Wochen ein Fallurteil, in welchem unter bestimmten Umständen ein Inhaber eines WLAN nicht für einen Fremden haften musste - der konnte allerdings beweisen, dass er zu der Zeit garnicht anwesend war.
Fallst die Frage rhetorisch war, siehe oben - du musst es absichern, auch unter Kosten und Zuhilfenahme eines Fachmannes.
Falls du bereits betroffen bist, nimm dir sehr schnell einen sehr guten Anwalt, der Computertechnik als Fachgebiet hat. (Anwaltskammer fragen!)


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Gibt es TV-Filme als download im Internet?

    Internet Netzwerk Darstellung

    Netzwerk, PC, Internet, Verbindung, Koppeln



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.