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Haftet man eigentlcih immer für die Schulden des Ehepartners mit?

gefragt von Flocki am 29.10.2008 um 21:36 Uhr

Ein Kumpel war heute ziemlich am Boden, denn er hat erfahren, dass seine Frau eine Unmenge Schulden durch Shoppingtouren mit Kreditkarten usw. gemacht hat. Ganz nebenbei befürchtet er jetzt auch, dass er genauso für die Schulden haftet wie sie. Ich bin mir da rechtlich nicht sicher, konnte ihn also nicht beruhigen oder so. Wisst Ihr, wie das ist? Muss er auch haften? Sind ihre Schulden seine Schulden?


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Qetan
beantwortet von Qetan am 29. Oktober 2008 21:37
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Es sind ihre Schulden.

Kommentar von Simple_avatar5smallLover1991 am 29. Oktober 2008 21:37

Trotzdem muss er mit haften (habe es bei Verwandten mitgekriegt).

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 29. Oktober 2008 21:44

Nein,ich war auch mal verheiratet´und hab mich beraten lassen. Mein Partner kann sich ein Auto kaufen,eine teure Uhr, eine Reise machen, Designerklamotten kaufen. Ich muß seine Schulden nicht übernehmen. Nur dann was der eigene Hausstand betrifft.ZB. er kauft sich einen Eichenholzschrank,das geht in den gemeinsamen Hausstand mit rein. So wurd es mir erklärt.Bei dieser Beratung war mir auf ein mal klar: keine Zukunft.


anonym
beantwortet von gutefrageadpepper am 29. Oktober 2008 21:40
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Nein, nicht unbedingt. Rein rechtlich ist eine Ehe eine zugewinngemeinschaft. Hat der ehepartner mit in die ehe gebracht ist er alein dafür verantwortlich. Hat er ehepartner schulden während der ehe gemacht, ist man nur für einen teil, in manchen fällen sogar garnicht dafür haftbar. genaueres könnte ich dir morgen sagen. hab eien termin beim notar wegen gütertrennung.


Tremor
beantwortet von Tremor am 29. Oktober 2008 21:41
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Bis auf die Ansprüche aus der sog. Schlüsselgewalt nach § 1357 I BGB, das sind Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfes, haften Eheleute für ihre Schulden jeweils allein. So will es unser Gesetz. Neben der Schlüsselgewalt haften sie allenfalls gemeinsam, wenn sie - platt gesagt - gemeinsam unterschrieben haben.

http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/08/29/schulden-in-der-ehe-wer-haftet-fuer...


anonym
beantwortet von darel am 29. Oktober 2008 21:46
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Es kommt darauf an, ob ein Ehevertrag nach § 1408 BGB besteht. Wenn das nicht der Fall ist, stehen die Chancen schlecht und er muss auch haften. Eheleuten haften als Gesamtschuldner aus § 1357 I S.2 BGB. Allerdings kommt es dann darauf an, ob es sich um Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs handeln.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 30. Oktober 2008 19:29
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Nur wenn das gekaufte als Zugewinn zählt ! Kleidung etc. gehört nicht dazu ! Wenn sie kein eigenes Einkommen hat kann der Mann zur Zahlung von Taschengeld verklagt werden, das wird dann gepfändet !



Lover1991
beantwortet von Lover1991 am 29. Oktober 2008 21:36
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Ja muss er, wenn es keinen Ehevertrag gibt.


grisu05
beantwortet von grisu05 am 29. Oktober 2008 21:37
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Ja. Das nennt der Jurist "gesamtschuldnerische Haftung".


anonym
beantwortet von hochglanz am 29. Oktober 2008 21:38
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es sei denn sie leben in Gütertrennung, doch bei den meisten Ehen ist die Gütergemeinschat angesagt - also blechen und Frau zum ... jagen


danimaus76
beantwortet von danimaus76 am 29. Oktober 2008 21:38
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In guten wie in schlechten Zeiten ;-) sagt doch alles.


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