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Haftet ein Kind für Schäden an Autos, welche es beim Spielen verursacht hat?

gefragt von isadora666 am 30.04.2008 um 23:22 Uhr

Eine Freundin hat gerade ziemliche Probleme mit ihrem Nachbarn. Ihr Sohn ist beim Spielen mit Freunden mit dem Fahrrad gegen sein Auto in der Einfahrt gefallen und hat oberflächliche Schäden verursacht. Der Nachbar verlangt den Schaden ersetzt. Nun ist das Kind aber erst 8 Jahre alt, weshalb es doch eigentlich noch nicht haften muss, da es für Unfälle mit Kraftfahrzeugen, in die es verwickelt ist, nicht belangt werden kann..oder wie seht ihr das?


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Reply


Miss gf 2008, miss world 2010, miss universum 2012
beantwortet von Miss gf 2008, miss world 2010, miss universum 2012 am 30. April 2008 23:23
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aber die eltern können haften und somit dürfen die eltern schadenersatz leisten.


tradaix
beantwortet von tradaix am 30. April 2008 23:26
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§ 828 BGB - Minderjährige

(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.

(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.


anonym
beantwortet von launebaer am 30. April 2008 23:23
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Das ist so grds. schon richtig. Problematisch ist bei ihm nur, dass das Auto (wenn ich das richtig verstanden habe) im parkenden Zustand war. Demnach nimmt es nicht aktiv am Straßenverkehr teil und birgt damit auch nicht die Gefahren, vor welchen der Jugendschutz im Straßenverkehr schützen möchte. In dem Fall kann also ein Kind sehr wohl belangt werden, was leider für einen gültigen Anspruch des Nachbarn spricht.

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallA. Pril am 1. Mai 2008 05:06

Warum leider ?


Qetan
beantwortet von Qetan am 30. April 2008 23:23
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Kinder unter 6 Jahren können grundsätzlich nicht haftbar gemacht werden.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 30. April 2008 23:30

"Nun ist das Kind aber erst 8 Jahre alt"

Kommentar von cocosamba am 30. April 2008 23:31

Kind ist bereits 8 Jahre - steht doch da ....

Kommentar von 96e4109c435278cc7bc3a571512f4ad9small Qetan am 1. Mai 2008 00:15

Habe ich überlesen obwohl ich nach dem Alter gesucht habe.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 30. April 2008 23:26
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Hat des Kind keine Eltern? Haben die keine Haftpflicht?

Und wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, warum zahlt die Haftpflicht nicht?

Mann oh Mann, man kann sich Probleme aber auch der Rippe leiern, oder?





anonym
beantwortet von cocosamba am 30. April 2008 23:33
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Ich habe von einem ähnlichen Fall aus meinem Bekanntenkreis gehört. Da ist ein 7jähriger Junge einer Bekannten mit dem Roller ins Auto (Auto stand parkend am Supermarkt) gefallen. Sie bekommt den Schaden am Fahrzeug nicht!!! von der Haftpflicht der Eltern des Jungen. Also die zahlen das nicht, weil der Sohn eben erst 7 Jahre alt ist. Sie bleibt auf ihrem teurem Schaden sitzen. Sie hat es anwaltlich behandelt und hat hier keinerlei Chance.


Sophie Bertalot
beantwortet von Sophie Bertalot am 30. April 2008 23:39
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du schreibst das auto stand in der auffahrt 1.in wessen Auffahrt stand das Auto 2.ist die Auffahrt gleichzeitig ein Durchgang und war dieser noch ausreichend Gewähleistet 3. war es wirklich DAS Kind und nicht ein anderes 4. ist das Kind vieleicht einer Gefahr ausgewichen oder " dum2 Gefallen das können alles Gründe sein Weshalb niemand haftbar gemacht werden kann aber vor allem sollte deine Freundinn sich Haftpflichtversichern wenn sies noch nich is


lucymanga2004
beantwortet von lucymanga2004 am 30. April 2008 23:49
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also,ich würde den einfachsten weg wählen und die versicherung informieren.normalerweise müsste die haftpflicht in diesem fall einspringen :). erkundige dich....!


anonym
beantwortet von gerisbg am 1. Mai 2008 00:01
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GANZ EINFACH: Mach eine Meldung an die Privathaftpflichtversicheung - die hat diesen Fall zu überprüfen, wenn das Kind und die Eltern nciht haften, dann wird nix bezahlt. WEnn Haftung gegeben ist dann zahlt die Versicherung.

Also einfach nur melden und die müssen sich drum kümmern.

LG eine FAchfrau


anonym
beantwortet von Dingofox am 1. Mai 2008 12:19
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Da der Schaden im Verkehrbereich mit einem KFZ passiert ist ist das Kind wie oben beschrieben nicht haftbar zu machen.Die Eltern haben auch nicht ihre Aufsichtspflicht verletzt wenn sie das Kind alleine spielen lassen. Somit ist die Haftpflichtversicherung von der Leistung frei und wird sogar den Schaden gerichtlich abwehren sollte der Geschädigte seine Ansprüche gelten machen wollen(passiver Rechtschutz). Daher ist auch wichtig in seinem Versicherungsvertrag zu überprüfen ob deliktunfähige Kinder über eine Klausel mitversichert sind.In älteren Haftpflichtversicherungsverträgen ist dies oft nicht der Fall. Der Spruch:Eltern haften für Ihre Kinder ist eindeutig juristisch falsch.Haben Eltern ihre Aufsichtspflicht genüge getan und das Kind produziert trotzdem einen Schaden sind das Kind und die Eltern nicht haftbar zu machen. Beispiel:Kind bekommt von Eltern gesagt nicht auf der Baustelle spielen zu gehen, aber das Kind geht doch heimlich dort spielen.Kind macht was kaputt und ist unter 7 Jahre= keine Haftung!Wenn die Eltern das Kind an der Baustelle absetzen und sagen viel Spaß beim Spielen auf der Baustelle,dann haben Sie die Aufsichtspflicht verletzt und somit sind die Eltern haftbar zu machen.


anonym
beantwortet von nicki18 am 7. Mai 2008 13:54
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wenn das kind schon acht jahre alt ist muss es die versicherung zahlen




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