Mein Nachbar hat einen komplizierten Bänderriss, weil er sich beim Fußball lang gemacht hat. Ein Spieler der gegnerischen Mannschaft hat ihm das Bein weggerissen. Er ist natürlich nur Hobbyfußballer und meinte zu mir, dass man das Fußballspielen auf eigene Gefahr macht, daher wohl keine Haftung des anderen. Stimmt das wirklich?
Fußball ist rechtlich gesehen eine so genannte Kampfsportart. Daher hat der Teilnehmer bei regelgerechtem Spiel erlittene Verletzungen unter dem Gesichtspunkt des Handelns auf eigene Gefahr in Kauf zu nehmen und damit auf Schadensersatzansprüche zu verzichten. Nur wenn ein Spielteilnehmer außerhalb der geltenden Regeln roh spielt, d. h. den Gegner im Kampf um den Ball rücksichtslos oder absichtlich verletzt, macht er sich schadensersatzpflichtig. Hierfür trägt grundsätzlich der Geschädigte die Beweislast. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte ein Urteil der Vorinstanz, wonach ein Amateurfußballer einem Gegenspieler Schadensersatz zu leisten hat, weil er ihn beim Kampf um den Ball mit einer äußerst brutalen "Grätsche" zu Fall gebracht und schwer verletzt hatte. Das Gericht sah es als ausreichend an, dass der rücksichtlose Fußballspieler bei seinem unfairen Verhalten die Verletzung seines Kontrahenten billigend in Kauf genommen hatte. Hiernach hätte dein Nachbar also Anspruch auf Schadensersatz, da der andere haftet.

Zivilrechtliche Forderungen können immer nur "auf Antrag" geltend gemacht werden. (Man nennt das "fordern" - und wenn's vor Gericht geht "klagen".)
Beim Fußball gilt: Leichte Regelverstöße gelten als einverständlich, so daß es weder straf- noch zivilrechtliche Auswirkungen hat.
Dieses Einverständnis erstreckt sich nicht auf grobe Regelverstöße, so daß hier die normale rechtliche Folge eintritt.
Der Streit geht normalerweise darum, ob es sich um einen leichten oder groben Regelverstoß handelt. Die sogenannte "Blutgrätsche" z.B. gilt als grober Regelverstoß.

Es kommt darauf an, ob nachgewiesen werden kann, dass es absichtlich geschehen ist. Ein Freund von mir hat beim Wasserball mal die Nase gebrochen bekommen als der Ball gar nicht in der Nähe war. Die anschließende Körperverletzungsanzeige wurde vor Gericht verhandelt und gewonnen hat er auch. Wenn sowas allerdings unabsichtlich geschieht kann es sein, dass die Haftpflicht des Foulers zahlt... muss aber nicht. (denke ich)

da gab es schon mal einen ähnlichen Vorfall in einer unteren Liga. Der Geschädigte erstattete Anzeige wegen Körperverletzung und bekam in der 2. Instanz recht..allerdings eben nur nach einer privaten Anzeige..

Strafrechtlich i.d.R. nicht! Sportrechtlich - JA, zivilrechtlich - nur auf Antrag!

Ja aber nur wenn grobe Unsportlichkeit nachgewiesen werden kann ! Dann kann der Geschädigte Zivilrechtliche Schritte einleiten. Positiv für die Urteilsfindung wäre eine durch den Schiedsrichter gezeigte direkte Rote Karte.