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Haftet die Schule oder muß ich den Schaden bezahlen ?

gefragt von DieAnke1964DieAnke1964 am 20.09.2007 um 23:58 Uhr

Im Sportunterricht meines Sohnes ist ihm gestern ein kleiner Auffahrunfall passiert. Er ist mit seinem E-Rolli auf einen anderen E-Rolli aufgefahren. Den Kindern ist nichts passiert. Lediglich das Rücklicht / Abdeckung ist kaputt.

Meine private Haftpflicht kommt nicht dafür auf, weil es in der Schule passiert ist.

Die Schule sagt, ich soll das über meine Haftpflichtversicherung begleichen.

Ich bin etwas ratlos. Kennt sich jemand aus?


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lionbaby72
beantwortet von lionbaby72 am 21. September 2007 00:08
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E-Rolli. Ich nehm mal an, es handelt sich um Eigentum der Schule. Dann muss diese auch für die Reparatur selbst aufkommen, selbst wenn die Kinder nicht mit Absicht gehandelt haben. Dafür gibt es eine Versicherung. Dazu muss man eine Schadensmeldung ausfüllen(Schule hat die Formulare da) und dann wird dies weitergeleitet und die Schule erhält dann das ok für die Reparatur. Nicht abwimmeln lassen von der Schule, eventuell beim Schulamt nachfragen.

Kommentar von Simple_avatar1smalllionbaby72 am 21. September 2007 00:09

Übrigens weiß ich es genau, da ich Schulsekretärin bin.

Kommentar von Simple_avatar6smallDieAnke1964 am 21. September 2007 00:13

Der E-Rolli gehört nicht der Schule, er wurde natürlich von der Krankenkasse finanziert.

Kommentar von Simple_avatar1smalllionbaby72 am 21. September 2007 00:22

Privateigentum muss dann von der privaten Haftpflicht bezahlt werden. Einfach noch mal bei der Versicherung vorsprechen oder den Versicherungsvertreter kommen lassen.


comarel
beantwortet von comarel am 21. September 2007 00:08
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Für solche Sachen ist im Regelfall die Schule versichert und müsste dafür haften.


ArthurDent
beantwortet von ArthurDent am 21. September 2007 00:19
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Also um es nochmal ausführlich zu erklären: Du haftest für Schäden, die dein Kind anrichtet prinzipiell nur, wenn du deine Aufsichtspflicht verletzt hast. In der Schule hast du aber keine Aufsichtspflicht über dein Kind, sondern die liegt bei der Schule. Du hast mit dem Schaden daher nichts zu tun. In der Praxis begleichen aber Haftpflichtversicherungen solche Schäden durchaus mal, was auch die Schulen wissen und es daher gerne mal drauf ankommen lassen. Wenn das Kind übrigens eigenes Vermögen hat, kann es passieren, dass das Kind selber den Schaden regulieren muss...

Kommentar von Simple_avatar6smallDieAnke1964 am 21. September 2007 00:51

Mein Sohn hat kein eigenes Vermögen. Aber unsere Haftpflichtversicherung zahlt diesen Schaden nicht, weil es in der Schule passiert ist. Wenn es hier zu Hause passiert wäre dann ja. Ich frag morgen in der Schule nach.


chieren
beantwortet von chieren am 21. September 2007 06:05
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Wenn du eine haftpflichtvers.hast mußt du garnichts bezahlen....die wollen dich nur wie immer wenn es um schadensmeldung geht abwimmeln...wenn in der schule was passiert hat die schule ne eigene vers.zahlen muß man in diesem fall garnichts !!!


anonym
beantwortet von oldpaed am 21. September 2007 08:08
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Für Unfälle während der Unterrichtszeit haftet die Gemeindeunfallversicherung! Die Unfallmeldung muss im Sekretariat vorhanden sein, die Unterschrift leistet d. Sicherheitsbeauftragte bzw. die Schulleitung.



justii
beantwortet von justii am 24. September 2007 17:08
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Hm... darf ich ehrlich sein?

Ich weiß an dieser Stelle einfach noch zu wenig um die Sache wirklich beurteilen zu können.

Die Gemeindunfallversicherung leistet wohl für Personenschäden (Unfall-Leistung), die während des Schulbetriebes verursacht werden. Wie der Name schon sagt, handelt es sich aber um keine Haftpflichtversicherung...

E-Rollis gibt es meiner Info nach mit oder ohne Versicherungskennzeichen. Welcher Art gehört denn Euer Rolli an?

Evtl. spielt hier sogar eine sog. Gefährdungshaftung mit hinein, die Fahrzeugen, die im öffentlichen Verkehr bewegt werden können, anheim fallen.

Wie alt ist denn Euer Sohn? Auch dies kann eine Rolle spielen.

Vielleicht kann die Sache ja mit diesen Infos endfällig geklärt werden.

Lieben Gruß

justii


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