Ich habe online Schuhe privat verkauft und die Schuhe dann -blöderweise unversichert- in der Originalverpackung über DHL an den Käufer geschickt. Die Schuhe sind allerdings nie angekommen, keiner weiß, wo das Päckchen ist. Der Käufer will jetzt nicht zahlen und DHL meint, sie müssten hierfür nicht haften, da die Schuhe in der Originalverpackung verschickt worden sind?? Keine Ahnung, was das heißen soll, wer hat einen Tipp?
DHL hat meistens eine Klausel drin, die besagt, dass DHL nicht haftet, wenn Waren in Originalverpackung verschickt werden, da dann der Inhalt erkennbar ist, Grund hierfür ist wahrscheinlich das erhöhte Risiko eines Diebstahlt, wenn Inhalt erkennbar. Allerdings gibt es Meinungen, die sagen, dass diese Klausel eigentlich unwirksam ist, müsste man aber gerichtlich klären lassen. Aber, der Käufer muss die Schuhe trotzdem zahlen. Bei einem Kauf unter Privatleuten trägt der Käufer das Risiko, dass die Ware auf dem Postweg verloren geht.