Ich habe neulich gehört, dass ein Steuerberater für Kursverluste, die er beim Kunden verschuldet hat, haften muss. Stimmt das tatsächlich, meinem Vater ist nämlich entsprechendes vor 2 Jahren passiert.
Der Bundesgerichtshof hat im Januar 2007 (Urteil v. 18.1.2007, Aktenzeichen IX ZR 122/04) entschieden, dass der Steuerberater für Kursverluste haftet, wenn der Mandant die Entscheidung für einen Wertpapierkauf erkennbar davon abhängig macht, dass entstandene Kursverluste mit Gewinnen verrechnet werden können und der Steuerberater daraufhin eine rechtlich fehlerhafte Auskunft erteilt, die den Mandanten veranlasst, von der Veräußerung der Wertpapiere abzusehen. Der Berater haftet dann für die weiteren Verluste.
Der Steuerberater darf auf Grund seines Statusses gar kein Verkauf oder Verkaufsempfehlung geben. Er haftet also, wie oben ganz deutlich gesagt, nur für die falschen Aussagen und das können keine Kursverluste sein. da greift wohl eher die Vermittlerhaftung. Gruß excabe