Ein Freund wurde von seinem Vermieter auf Schadensersatz verklagt, weil einige Tapeten in seiner Wohnung, wahrscheinlich durch das Rauchen, vergilbt sind. So etwas ist mir persönlich neu, hat er überhaupt das Recht dazu?
Naja, das kommt auf den abgeschlossenen Mietvertrag an. Falls darin eine entsprechende Vereinbarung zu finden ist, nach der das Rauchen in der Wohnung ausdrücklich verboten ist, so haftet er auch für die dadurch entstandenen Schäden. Liegt eine solche nicht vor, so kann der Vermieter seinen Anspruch auf nichts stützen, da die Wohnung lediglich vertragsgemäß genutzt wurde.

Er kann verlangen,daß die Schäden ausgebessert werden. Schließlich ist eine vergilbte Tapete für neue Mieter unzumutbar.
Verklagt er wegen unrenovierter Wohnung oder wegen verschmutzer Wohnung, da ist ein Unterschied.

das glaube ich nicht das er das das recht dazu hat. wenn dein freund auszieht muß er meist eh die wohnung tapezieren.

Als Mieter würde ich eine Wohnung, die total vom Nikotin vergilbt ist, nicht an den Vermieter zurück geben mögen. Das wäre mir viel zu unangenehm.

Nein Besenrein reicht. Schau im neuen Mietrecht nach.
sicherlich hat der vermieter das recht zu klagen. wie jetzt das einzelne gericht urteilt wird in den sternen stehen. jeder richter wird besenrein anders auslegen. für mich ist es eine beschädigung der tapete weil der nikotin bei einem neuanstrich durch die tapete schlägt.und was vertraglich vereinbart worden ist, ist nach dem gesetz nicht immer relevant.
Ja, natürlich. Eigentlich alles ganz einfach; zumindest dann, wenn Schönheitsreparaturen nicht durchgeführt werden.

Guckst Du hier - wenn's ein starker Raucher ist, muss er wohl zahlen:
"das Rauchen in der Wohnung ausdrücklich verboten ist," Diese Bedingung wäre rechtswidrig! http://raucherdiskriminierung.eu/?p=709 oder: Rauchen ist in der Wohnung, dem Zentrum der Lebensgestaltung, erlaubt (LG Köln 9 S 188/98; LG Paterborn 1 S 2/00). Auch auf dem Balkon ist das Rauchen zulässig, auch Zigarren (AG Bonn 6 C 510/98; AG Wennigsen 9 C 156/01).
Ein Mieter muss bei Abschluss des Mietvertrages nicht angeben, dass er Raucher ist. Ein Rauchverbot ist unwirksam (AG Albstadt 1 C 288/92).
Sucht der Vermieter per Zeitungsannonce einen Nichtraucher und gibt der Mieter auf Nachfrage an, er habe aufgehört, bleibt der Mietvertrag auch bei einem Rückfall wirksam. Gelegentliches Rauchen berechtigt nicht zu einer Anfechtung des Mietvertrages (LG Stuttgart 16 S 137/92). Aber auch starkes Rauchen in der Wohnung ist kein Kündigungsgrund (AG Ellwangen C 175/90/12).