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Haftet der Mieter für Schäden / Vergilbungen, die in der Wohnung durch das Rauchen entstehen?

gefragt von hitch am 31.08.2009 um 23:09 Uhr

Ein Freund wurde von seinem Vermieter auf Schadensersatz verklagt, weil einige Tapeten in seiner Wohnung, wahrscheinlich durch das Rauchen, vergilbt sind. So etwas ist mir persönlich neu, hat er überhaupt das Recht dazu?


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anonym
beantwortet von casio2a am 31. August 2009 23:10
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Naja, das kommt auf den abgeschlossenen Mietvertrag an. Falls darin eine entsprechende Vereinbarung zu finden ist, nach der das Rauchen in der Wohnung ausdrücklich verboten ist, so haftet er auch für die dadurch entstandenen Schäden. Liegt eine solche nicht vor, so kann der Vermieter seinen Anspruch auf nichts stützen, da die Wohnung lediglich vertragsgemäß genutzt wurde.

Kommentar von mikls am 1. September 2009 20:28

"das Rauchen in der Wohnung ausdrücklich verboten ist," Diese Bedingung wäre rechtswidrig! http://raucherdiskriminierung.eu/?p=709 oder: Rauchen ist in der Wohnung, dem Zentrum der Lebensgestaltung, erlaubt (LG Köln 9 S 188/98; LG Paterborn 1 S 2/00). Auch auf dem Balkon ist das Rauchen zulässig, auch Zigarren (AG Bonn 6 C 510/98; AG Wennigsen 9 C 156/01).

Ein Mieter muss bei Abschluss des Mietvertrages nicht angeben, dass er Raucher ist. Ein Rauchverbot ist unwirksam (AG Albstadt 1 C 288/92).

Sucht der Vermieter per Zeitungsannonce einen Nichtraucher und gibt der Mieter auf Nachfrage an, er habe aufgehört, bleibt der Mietvertrag auch bei einem Rückfall wirksam. Gelegentliches Rauchen berechtigt nicht zu einer Anfechtung des Mietvertrages (LG Stuttgart 16 S 137/92). Aber auch starkes Rauchen in der Wohnung ist kein Kündigungsgrund (AG Ellwangen C 175/90/12).


Pantex
beantwortet von Pantex am 31. August 2009 23:11
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Er kann verlangen,daß die Schäden ausgebessert werden. Schließlich ist eine vergilbte Tapete für neue Mieter unzumutbar.


anonym
beantwortet von lalaranch am 31. August 2009 23:11
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Verklagt er wegen unrenovierter Wohnung oder wegen verschmutzer Wohnung, da ist ein Unterschied.


anonym
beantwortet von Chris1968 am 31. August 2009 23:11
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Er sollte sich beim Mieterverein erkundigen


lomita
beantwortet von lomita am 31. August 2009 23:12
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das glaube ich nicht das er das das recht dazu hat. wenn dein freund auszieht muß er meist eh die wohnung tapezieren.



Kyra700
beantwortet von Kyra700 am 31. August 2009 23:13
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Als Mieter würde ich eine Wohnung, die total vom Nikotin vergilbt ist, nicht an den Vermieter zurück geben mögen. Das wäre mir viel zu unangenehm.


messemann
beantwortet von messemann am 31. August 2009 23:14
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Nein Besenrein reicht. Schau im neuen Mietrecht nach.


anonym
beantwortet von parisien am 1. September 2009 07:57
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sicherlich hat der vermieter das recht zu klagen. wie jetzt das einzelne gericht urteilt wird in den sternen stehen. jeder richter wird besenrein anders auslegen. für mich ist es eine beschädigung der tapete weil der nikotin bei einem neuanstrich durch die tapete schlägt.und was vertraglich vereinbart worden ist, ist nach dem gesetz nicht immer relevant.


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 1. September 2009 10:39
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Ja, natürlich. Eigentlich alles ganz einfach; zumindest dann, wenn Schönheitsreparaturen nicht durchgeführt werden.


cyracus
beantwortet von cyracus am 2. September 2009 00:23
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Guckst Du hier - wenn's ein starker Raucher ist, muss er wohl zahlen:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/rauchen.htm


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