wie ist da die genaue Pflicht eines Marklers?
Die Frage ist so allgemein, dass sie hier nicht wirklich beantwortet werden kann. Zur Haftung des Maklers stehen in den Bibliotheken ganze Bücher.
Allgemein haftet der Makler schuldrechtlich -- wie jeder andere Vertragspartner auch -- für die schuldhafte Verletzung einer Vertragspflicht. So ist der Makler verpflichtet, alle Informationen, die ihm vorliegen und die für die Entscheidung des Miet-/Kaufinteressenten wesentlich sind, weiterzugeben. Für die Richtigkeit der Angaben haftet der Makler im Allgemeinen nicht, es sei denn, er gibt zu erkennen, persönlich für die Richtigkeit der Angaben einstehen zu wollen, oder er gibt vorsätzlich unrichtige Angaben weiter.
Soweit die allgemeine Regel. Die Abgrenzung im Einzelfall kann aber erheblich schwieriger sein.
Grundsätzlich übernimmt der Makler keine Haftung für seine Angaben, soweit er erkennbar nur Informationen weitergibt, die er vom Verkäufer des Grundstücks erhalten hat. Wird der Makler nach bestimmten Eigenschaften konkret befragt und gibt der Makler darüber bereitwillig Auskunft, so macht er sich gegenüber seinem Maklerkunden schadensersatzpflichtig, wenn sich später das Gegenteil herausstellt.