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Haftet der Makler für seine Angaben, die er zu einem Objekt gemacht hat?

gefragt von aktie100 am 07.11.2007 um 23:23 Uhr

wie ist da die genaue Pflicht eines Marklers?


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MathiasMuench
beantwortet von MathiasMuench am 8. November 2007 00:24
3x
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Die Frage ist so allgemein, dass sie hier nicht wirklich beantwortet werden kann. Zur Haftung des Maklers stehen in den Bibliotheken ganze Bücher.

Allgemein haftet der Makler schuldrechtlich -- wie jeder andere Vertragspartner auch -- für die schuldhafte Verletzung einer Vertragspflicht. So ist der Makler verpflichtet, alle Informationen, die ihm vorliegen und die für die Entscheidung des Miet-/Kaufinteressenten wesentlich sind, weiterzugeben. Für die Richtigkeit der Angaben haftet der Makler im Allgemeinen nicht, es sei denn, er gibt zu erkennen, persönlich für die Richtigkeit der Angaben einstehen zu wollen, oder er gibt vorsätzlich unrichtige Angaben weiter.

Soweit die allgemeine Regel. Die Abgrenzung im Einzelfall kann aber erheblich schwieriger sein.


anonym
beantwortet von schreiber7 am 7. November 2007 23:25
1x
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Grundsätzlich übernimmt der Makler keine Haftung für seine Angaben, soweit er erkennbar nur Informationen weitergibt, die er vom Verkäufer des Grundstücks erhalten hat. Wird der Makler nach bestimmten Eigenschaften konkret befragt und gibt der Makler darüber bereitwillig Auskunft, so macht er sich gegenüber seinem Maklerkunden schadensersatzpflichtig, wenn sich später das Gegenteil herausstellt.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 7. November 2007 23:28

Ja... Aber es gibt Grenzfälle, wenn der Makler doch haftet. Vor allem, wenn er weiss, dass die ihm bekannten Angaben nicht stimmen!

Kommentar von Simple_avatar2smallratpacker am 8. November 2007 08:23

ist nur leider schwierig ihm das nachzuweisen...




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