gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Haftet der Geschäftsführer für nicht abgeführte Steuern, wenn GmbH insolvent ist?

gefragt von thomy12 am 01.11.2007 um 19:16 Uhr

Muss der Geschäftsführer einer GmbH, die bereits insolvent ist, für die Lohnsteuer, die die GmbH nicht gezahlt hat, persönlich einstehen? Eine Freundin soll jetzt ca. 2.000 € Lohnsteuer nachzahlen, weil ihre insolvente Firma die Steuern nicht mehr abgeführt hat, der Geschäftsführer ist aber flüssig, fährt einen fetten Porsche Boxter und wohnt auf 200 qm. Kann man den nicht dazu verpflichten, die nicht abgeführte Lohnsteuer zu zahlen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (11544)
Steuern (955)
GmbH (50)
ähnliche Fragen

Reply


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 1. November 2007 19:27
5x
Thumb_up

Nach meinem Verständnis ist der Geschäftsführer doch nur ein Angestellter der GmbH, während der Gesellschafter nur bis zur Höhe seiner Grund-Einlagen haftet (das ist doch die Grundlage einer Gesellschaft mit berschränkter Haftung). Insofern dürfte der Geschäftsführer wie jeder Angestellte haften, nämlich gar nicht. Wenn sich allerdings herausstellt, dass er sich persönlich an nicht abgeführten Lohnsteuern bereichert hat, haftet er in einem Strafverfahren wie jeder, der sich etwas zuschulde hat kommen lassen.

Kommentar von coolsnapper am 1. November 2007 19:32

Der Geschäftsführer haftet immer für die Sozielversicherungsbeiträge. Er haftet auch für viele andere Dinge, deshalb gibt es dafür auch eine Haftungsversicherung gegenüber den Gesellschaftern, aber das geht jetzt zu weit.

Kommentar von Simple_avatar4smallMathias Münch am 1. November 2007 21:57

Ganz falsch, @Knowledge. In einem Strafverfahren haftet man nicht, Haftung ist ein zivilrechtlicher Begriff. Geschäftsführer haften nicht wie normale Angestellte, weil es für sie die besondere Geschäftsführerpflichten und besondere Haftungstatbestände gibt. Die "beschränkte Haftung" bei der GmbH bezieht sich auf die Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der GmbH, Geschäftsführer haften im Fall eigener Pflichtverletzung immer unbeschränkt.

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 2. November 2007 10:41

So hatte ich das schon verstanden. Und das Strafverfahren meinte ich durchaus zivilrechtlich (etwas "metapherhaft" formuliert).


RaiDam
beantwortet von RaiDam am 1. November 2007 19:24
1x
Thumb_up

... ja, der Geschäftsführer ist für die Abführung der Lohnsteuer haftbar. Das Deine Freundin nun 2.000 € LSt nachzahlen soll, klingt unwahrscheinlich, es sei denn, sie war Geschäftsführerin, unbedingt gegen den Bescheid Einspruch erheben und umgehend den Insolvenzverwalter kontaktieren....


anonym
beantwortet von liam22 am 1. November 2007 19:24
1x
Thumb_up

Ja, dafür haftet er, wenn der Insolvenzverwalter die Steuern nicht abgeführt hat, es haftet jedenfalls nicht der Angestellte. Zu den steuerrechtlichen Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers gehört auch die fristgerechte Entrichtung der von der GmbH geschuldeten Steuern. Unterlässt es der Geschäftsführer, die vom Lohn der Arbeitnehmer der GmbH einzubehaltende Lohnsteuer an das Finanzamt abzuführen, kann ihn das Finanzamt bei zumindest grob fahrlässiger Verletzung dieser Pflicht selbst auf Zahlung in Anspruch nehmen (als sog. Haftungsschuldner).

Kommentar von coolsnapper am 1. November 2007 19:37

hier habe ich noch einen interessanten Link der über die Haftung des GF aufklärt. http://www.jurablogs.com/de/geschaeftsfuehrer-haftung-fuer-lohnsteuer


Mathias Münch
beantwortet von Mathias Münch am 1. November 2007 22:15
1x
Thumb_up

Die Geschäftsführer erfüllen die steuerlichen Pflichten der GmbH. Sie haften persönlich für die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung dieser Pflicht. So steht es in § 69 der Abgabenordnung.

Nach dem Link, den coolsnapper gefunden hat, gehen wohl einige Finanzgerichte davon aus, dass die Geschäftsführer nicht mehr für das Nichtabführen von Steuern haftbar sind, die von Insolvenzverwalter angefochten werden können (Steuerzahlungen innerhalb von 3 Monaten vor Inso-Antragstellung, wenn die GmbH zu diesem Zeitpunkt bereits insolvent war). Das gilt aber wohl nicht für die Haftung der Geschäftsführer bei Steuerhinterziehung nach § 71 Abgabenordnung.

Ansonsten haften Geschäftsführer in der Regel nur ihrer GmbH bzw. dem Insolvenzverwalter gegenüber.

Der Arbeitnehmer haftet zwar gesamtschuldnerisch mit dem Arbeitgeber für nicht abgeführte Lohnsteuer, aber nur, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht einbehalten hat. Die Freundin hier muss 2000 Euro Steuern nur dann nachzahlen, wenn ihr Gehalt brutto ohne Steuerabzug erhalten hat.


anonym
beantwortet von coolsnapper am 1. November 2007 19:23
0x
Thumb_up

Sie haftet auf jedenfall für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge. Für Steuern haftet Sie nur, wenn er vorsätzlich die Insolvenz verschleppt hat. Wieso ein anderer Geschäftsführer noch da ist verstehe ich nicht. Ist die GmbH noch nicht in Abwicklung?




Kommentar von coolsnapper am 1. November 2007 19:25

Alles Quatsch, habe die Frage falsch gelesen!!!

Kommentar von thomy12 am 1. November 2007 19:26

Der Insolvenzverwalter hat gemeint, dass die Arbeitnehmer die Steuern halt selbst zahlen müssten.

Kommentar von Simple_avatar8smallRaiDam am 1. November 2007 19:27

tut mir leid, nach dem Insolvenzreecht haftet der Angestellte nicht für nich abgeführte Sozialversicherungsbeiträge, sonder allein das Unternehmen, vertreten durch seinen Geschäftsführer oder dem Insolvenzverwalter.... nachzulesen im Insovenzgesetz


anonym
beantwortet von charlieriffel am 1. November 2007 19:24
0x
Thumb_up

Der Geschäftsführer einer GmbH haftet persönlich für Lohnsteuern und Mehrwertsteuern. Außerdem macht er sich deswegen noch strafbar, wenn er diese nicht abgeführt hat. Am besten Anzeige erstatten.

Kommentar von coolsnapper am 1. November 2007 19:28

Das ist nicht richtig!


anonym
beantwortet von coolsnapper am 1. November 2007 19:46
0x
Thumb_up

Ich habe den passenden Link gefunden: http://www.juraforum.de/gesetze/EStG/42d/ Der Arbeitnehmer haftet Gesamtschuldnerisch, aber nur für den Teil, den der Arbeitgeber nicht vom Lohn abgezogen hat.


mma66hog
beantwortet von mma66hog am 3. Mai 2008 11:07
0x
Thumb_up

Selbstverständlich haftet der Geschäftsführer einer GmbH für nicht angemeldete und nicht abgeführte Lohnsteuer. Da der Arbeitnehmer Schuldner der Lohnsteuer ist, kann sich das Finanzamt -wie offensichtlich geschehen- direkt an den Arbeitnehmer halten.

Wie ist das in dem vorliegenden Fall gelaufen ? Hat die Firma die Lohnsteuern vom Bruttolohn gekürzt und nicht ans Finanzamt gezahlt? Ich würde den Herrn Geschäftsführer bitten, die Steuern zu zahlen, ansonsten Anzeige erstatten, wegen STeuerhinterziehung und falls die Sozialabgaben auch nicht abgeführt wurden, Anzeige wegen Betrug erstatten.




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.