Wie ist dazu die Rechtslage? Haften die Eltern wenn der Sohn Blödsinnn macht (Kreditkarten Einkäufe etc.)??
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Eltern haften für Online-Vergehen Ihrer Kinder.
Landesgericht München Az: 7016402/07

Eltern haften nie für ihre Kinder. Wenn sie haften, dann für sich selbst (z.B. Vernachlässigung der Aufsichtspflicht). Wobei du als Inhaber einer Kreditkarte die Verantwortung hast, diese Sicher aufzubewahren.

Das kommt auf den einzelnen Fall an. In diesem Fall haften die Eltern für den Fahrlässigen Umgang mit IHREN Kreditkarten.

Ähm... wie kommen Kinder an die Kreditkarten No ??????

ja dann haften sie..da gab es vor kurzem ein Grundsatzurteil...leider weiß ich das zuständige Urteil und das Gericht nicht mehr..

Hier sieht das ja hoffentlich etwas anders aus...bei den ganzen Netzkriminellen...

Hallo vanDiepen,
jugenschutz.net (http://www.jugendschutz.net/) gibt Dir dazu gute Antworten.
Gruß aus Hagen

Eltern haften nur in Ausnahmefällen (Verstoß gegen die Aufsichtspflicht) für ihre Kinder. Normalerweise haften Kinder (wie alle Menschen) für sich selbst.
das ist allgemein gesehen völlig falsch...
ich weiß du hast ahnung, bist schon bekannt dafür hier...
@andreas48 DH!!!
@andreas48: Wer haftet denn dann?!
na die Kinder selbst.