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Haften Eltern für Ihre Kinder im Internet?

gefragt von vanDiepen am 12.02.2009 um 18:25 Uhr

Wie ist dazu die Rechtslage? Haften die Eltern wenn der Sohn Blödsinnn macht (Kreditkarten Einkäufe etc.)??


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Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 12. Februar 2009 18:26
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Eltern haften grundsätzlich für ihre Kinder...

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 12. Februar 2009 18:27

das ist allgemein gesehen völlig falsch...

Kommentar von Eddd1e866a7e975e2eb070a3a9dcb564smallJoschy0907 am 12. Februar 2009 18:27

ich weiß du hast ahnung, bist schon bekannt dafür hier...

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 12. Februar 2009 18:28

@andreas48 DH!!!

Kommentar von Simple_avatar3smallCarlotta2009 am 12. Februar 2009 18:29

@andreas48: Wer haftet denn dann?!

Kommentar von 8f8fce5153a07c2a63f86b38ea633039smallDerTroll am 10. Juni 2009 23:19

na die Kinder selbst.


Berserker
beantwortet von Berserker am 12. Februar 2009 18:29
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Eltern haften für Online-Vergehen Ihrer Kinder.

Landesgericht München Az: 7016402/07


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 12. Februar 2009 18:30
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Eltern haften nie für ihre Kinder. Wenn sie haften, dann für sich selbst (z.B. Vernachlässigung der Aufsichtspflicht). Wobei du als Inhaber einer Kreditkarte die Verantwortung hast, diese Sicher aufzubewahren.


regideur
beantwortet von regideur am 12. Februar 2009 18:27
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Das kommt auf den einzelnen Fall an. In diesem Fall haften die Eltern für den Fahrlässigen Umgang mit IHREN Kreditkarten.


Hypothesis
beantwortet von Hypothesis am 12. Februar 2009 18:28
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Ähm... wie kommen Kinder an die Kreditkarten No ??????


andreas48
beantwortet von andreas48 am 12. Februar 2009 18:26
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ja dann haften sie..da gab es vor kurzem ein Grundsatzurteil...leider weiß ich das zuständige Urteil und das Gericht nicht mehr..


rudigard
beantwortet von rudigard am 12. Februar 2009 18:27
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natürlich.


freesengeist
beantwortet von freesengeist am 12. Februar 2009 18:29
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Hier sieht das ja hoffentlich etwas anders aus...bei den ganzen Netzkriminellen...


WOLF1961
beantwortet von WOLF1961 am 12. Februar 2009 19:37
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Hallo vanDiepen,
jugenschutz.net (http://www.jugendschutz.net/) gibt Dir dazu gute Antworten.
Gruß aus Hagen


apriket
beantwortet von apriket am 7. Juni 2009 05:33
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Eltern haften nur in Ausnahmefällen (Verstoß gegen die Aufsichtspflicht) für ihre Kinder. Normalerweise haften Kinder (wie alle Menschen) für sich selbst.


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