Bin ich verantwortlich dafür?
Kann ich auf meinem Grundstück nicht tun und lassen was ich will? Ich zwinge den Postboten schliesslich nicht, mein Grundstück zu betreten.
Der Bürgersteig ist meines Wissens nach dein Einsatzgebiet, ich schätze, dass hinter deinem Zaun das Gleiche gilt! Und er muss doch dein Grundstück betreten, wenn du ihm keinen Briefkasten an der Strasse anbietest!
Solange ein unbestimmter Personenkreis die Möglichkeit hat, Dein Grundstück zu betreten, gilt die Verkehrssicherungspflicht - also auch die Pflicht, Schnee zu schippen oder für Schäden zu haften. Wenn z.B. ein Übergabe-Einschreiben zugestellt werden soll, muss der Postbote ja bis an die Haustür, um die Unterschrift zu kriegen.

Wenn du dein Grundstück verriegelst, also für Dritte unzugänglich machst, dann brauchst du den Schnee auch nicht beräumen, wobei du dann aber den Biefkasten so anbringen mußt, dass eine Zustellung möglich ist.
Cool. Das wird gemacht, soblad ich ein eigenes Haus hab ;-)