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Hafte ich, wenn der Postbote sich auf meinem Grundstück verletzt, da ich den Schnne nicht wegschippte?

gefragt von Sonderfall .Sonderfall . am 24.01.2007 um 10:14 Uhr

Bin ich verantwortlich dafür?

Kann ich auf meinem Grundstück nicht tun und lassen was ich will? Ich zwinge den Postboten schliesslich nicht, mein Grundstück zu betreten.


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Recht (9254)
Schnee (135)
Grundstück (120)
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Reply


anonym
beantwortet von Steph Smith am 24. Januar 2007 10:17
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Der Bürgersteig ist meines Wissens nach dein Einsatzgebiet, ich schätze, dass hinter deinem Zaun das Gleiche gilt! Und er muss doch dein Grundstück betreten, wenn du ihm keinen Briefkasten an der Strasse anbietest!


anonym
beantwortet von Rolfe am 24. Januar 2007 21:01
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Solange ein unbestimmter Personenkreis die Möglichkeit hat, Dein Grundstück zu betreten, gilt die Verkehrssicherungspflicht - also auch die Pflicht, Schnee zu schippen oder für Schäden zu haften. Wenn z.B. ein Übergabe-Einschreiben zugestellt werden soll, muss der Postbote ja bis an die Haustür, um die Unterschrift zu kriegen.


dagmar164
beantwortet von dagmar164 am 24. Januar 2007 20:44
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Wenn du dein Grundstück verriegelst, also für Dritte unzugänglich machst, dann brauchst du den Schnee auch nicht beräumen, wobei du dann aber den Biefkasten so anbringen mußt, dass eine Zustellung möglich ist.

Kommentar von Simple_avatar7smallSonderfall . am 24. Januar 2007 22:27

Cool. Das wird gemacht, soblad ich ein eigenes Haus hab ;-)




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