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Hafte ich für meine Antworten?

gefragt von pippi60pippi60 am 01.11.2009 um 19:02 Uhr

Ich antworte immer nach bestem Wissen und Gewissen. Aber ich frage mich, ob ich für die Antworten auch belangt werden könnte. Ein Beispiel: es will jemand wissen, welche Geldanlage zu empfehlen ist. Ich antworte, dass ich mit einem betimmten Fond oder Aktien eine gute Rendite bekommen habe. Er nutzt den Rat und die Kurse fallen in den Keller. Oder jemand fragt, wie er einen Fleck aus dem Teppich bekommt und nach meinem Hinweis ruiniert er sich das gute Stück völlig. Wie sieht dann die Rechtslage aus?


Support
Kommentar zur Frage vom Support

Liebe/r pippi60,

ich möchte Dich bitten, Fragen zur Plattform künftig im Forum unter http://www.gutefrage.net/forum zu stellen.

Vielen Dank für Dein Verständnis!

Herzliche Grüße,

Karina vom gutefrage.net-Support

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PPanther
beantwortet von PPanther am 1. November 2009 19:07
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Kommentar von 27095d784ceb57d778d35514fc4309ccsmallPPanther am 1. November 2009 21:15

Danke fürs Sternchen


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SevenStarMantis
beantwortet von SevenStarMantis am 1. November 2009 19:03
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Sicher, nur - Wer dreht daraus schon nen Film?

Wir alle geben NUR einen Rat, daher RAT geberplattform...

Da holt Dich so manch Rechtsanwalt raus. Abgesehen davon... Wer so hornig ist und ins Feuer springt, nur, weils nen anderer sagt ... ;/


Jackolino
beantwortet von Jackolino am 1. November 2009 19:04
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is doch alles ohne Gewähr!


turalo
beantwortet von turalo am 1. November 2009 19:04
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Da Du ja vollkommen anonym anwortest, wird Dir wohl keiner "an den Karren fahren" können.


Ssmith89
beantwortet von Ssmith89 am 1. November 2009 19:05
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Gute Frage, mir hat hier auch einmal jemand gesagt, dass bei einer Seite keine Kosten anfallen und das hat nicht gestimmt! Man sollte sich nicht so auf die Ratschläge verlassen, das ist alles!!


mask1
beantwortet von mask1 am 1. November 2009 19:05
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ratschläge kannst du immer geben zumindest zu allgemeinen themen. wenn du einem freund einen rat gibst und der geht schief kann er dich auch nicht belangen. nicht geben drfst du z.b. einen weitergehenden rechtsrat, damit könntest du gegen das rechtsberatungsgesetz verstossen...


dieAnkili
beantwortet von dieAnkili am 1. November 2009 19:06
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hier wird alles ohne Gewehr gemacht

Kommentar von waltghaupt am 2. November 2009 15:19

geschossen mit dem Schiessgewehr wird hier wohl nicht, aber man sollte das auch von Gewähr unterscheiden


bloodmoon
beantwortet von bloodmoon am 1. November 2009 19:07
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wenn er deine aussage nutzt und dann auf's maul fällt... zeugt das nicht von intelligenz... sondern von gadenloser dumheit ...

das würde jedes gericht der welt auch so sehen ...

selbst im gesetz steht verankert... " unwissenheit schützt vor strafe nicht " indiesem fall wohl passend für den geschädigten ;)


anonym
beantwortet von waltghaupt am 2. November 2009 15:23
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Ratschläge die nach bestem Wissen und Gewissen gemacht werden können wohl nicht eingeklagt werden, da keine Beratung vorliegt. Außerdem sind auf dieser Plattform eh weit über 50% lächerlicher und nichtssagender Aussagen.


abzockeranwalt
beantwortet von abzockeranwalt am 3. November 2009 06:24
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falsche frage in falsche forum :)


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