Habe aufgrund von nicht gezahlten Rechnungen Vollstreckungsbescheide mit Haftbefehlen, Darf ich trotzdem ins Ausland verreisen? Oder werde ich evtl. am Zoll verhaftet? Bitte um ausführliche Antwort. Vielen Dank im Voraus.

Diese Frage wurde schonmal von einem Anwalt hier beantwortet: http://tinyurl.com/haftbefehlausreise

Also der Zoll hat damit an sich nichts zu tun, aber ich vermute mal, daß du nicht verreisen darfst. Im Gegenteil. Bei einem Haftbefehl darfst du dich eigentlich nicht einmal im Inland frei bewegen. Im übrigen solltest du mit dem Geld, mit dem du die Reise bezahlen würdest, lieber deine Rechnungen bezahlen.

hmm bleib doch hier, spar dir das geld für die auslandsreise und bezahle damit deine rechnungen

Der Haftbefehl dient doch lediglich zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung! Heb´halt die Finger und erzähle dem Gerichtsvollzieher was Du hast oder nicht hast, bzw. was er sonst noch wissen will und dann ist schon Sense mit dem Haftbefehl! Ich würde mich kaputt lachen, wenn Du bei der Ausreise inhaftiert würdest, wenn ich einer Deiner Gläubiger wäre!!!

nein das ist kein internationaler haftbefehl es ist nur einer der in deutschland gilt.
bei der ausreise keine sorge aber bei der einreise in die brd kann es probleme geben
aber es wird ja eh nicht kontrollirt
schoenen urlaub
nein darst du nicht. dat jibt ärger
Questor am 7. September 2009 17:17 Den hat er doch jetzt schon.
Haftbefehle aufgrund nicht abgegebener eidesstattlicher Versicherungen werden nicht zur Fahndung ausgeschrieben. Also keine Bange.
myslife am 7. September 2009 18:51 Wenn er schon mehrfach nicht angetroffen wurde (schreibt von mehreren Haftbefehlen, kann also sein) oder der Wohnort unbekannt ist, dann kann er doch in der Fahndung drin sein.

Der Zoll verhaftet Dich garantiert nicht, keine Panik! Der hat überhaupt nichts damit zu tun. Das macht nämlich schlimmstenfalls die Bundespolizei bei der Ausweiskontrolle...
Das kann passieren, wenn ein oder mehrere Haftbefehle laufen.

Ich würde mich sofort mit einem Anwalt in Verbindung setzen, anstatt hier rumzumachen und Zeit zu verschwenden! Womöglich holen die dich heute noch ab. Wenn du versuchst ins Ausland zu verreisen, kann das wie eine Flucht aussehen, falls das überhaupt alles stimmt was du hier schreibst.
Wenn ein Haftbefehl vorliegt werden sie Dich an der Grenze unter Umständen festhalten und Dich anschliessend in den Knast verfrachten.

Wenn du kontrolliert wirst, wirst du am Zoll verhaftet (genauer: Bundespolizei).
vielen dank für die info. viele user haben, ohne die hintergründe zu kennen, gedacht ich will in urlaub gehen....!!! eigentlich war das eine frage von einer bekannten, deren mann einen schufaeintrag hat und dessen vater einen schlaganfall erlitten hat und nun womöglich im sterben liegt. er wollte nur wissen, ob er zu seiner beerdigung fahren dürfte oder nicht. aber wie gesagt, ohne hintergründe zu kennen, immer diese vorurteile und die antworten, die kaum helfen, aber deine antwort war wirklich hilfrich. nochmals danke