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Haftbefehl v. Vollstreckung

gefragt von yildiz1 am 07.09.2009 um 17:03 Uhr

Habe aufgrund von nicht gezahlten Rechnungen Vollstreckungsbescheide mit Haftbefehlen, Darf ich trotzdem ins Ausland verreisen? Oder werde ich evtl. am Zoll verhaftet? Bitte um ausführliche Antwort. Vielen Dank im Voraus.

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myslife
beantwortet von myslife am 7. September 2009 17:14
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Hilfreichste Antwort

Diese Frage wurde schonmal von einem Anwalt hier beantwortet: http://tinyurl.com/haftbefehlausreise

Kommentar von yildiz1 am 7. September 2009 21:40

vielen dank für die info. viele user haben, ohne die hintergründe zu kennen, gedacht ich will in urlaub gehen....!!! eigentlich war das eine frage von einer bekannten, deren mann einen schufaeintrag hat und dessen vater einen schlaganfall erlitten hat und nun womöglich im sterben liegt. er wollte nur wissen, ob er zu seiner beerdigung fahren dürfte oder nicht. aber wie gesagt, ohne hintergründe zu kennen, immer diese vorurteile und die antworten, die kaum helfen, aber deine antwort war wirklich hilfrich. nochmals danke


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DerTroll
beantwortet von DerTroll am 7. September 2009 17:04
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Also der Zoll hat damit an sich nichts zu tun, aber ich vermute mal, daß du nicht verreisen darfst. Im Gegenteil. Bei einem Haftbefehl darfst du dich eigentlich nicht einmal im Inland frei bewegen. Im übrigen solltest du mit dem Geld, mit dem du die Reise bezahlen würdest, lieber deine Rechnungen bezahlen.


Malinea
beantwortet von Malinea am 7. September 2009 17:04
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hmm bleib doch hier, spar dir das geld für die auslandsreise und bezahle damit deine rechnungen


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 7. September 2009 17:11
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Der Haftbefehl dient doch lediglich zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung! Heb´halt die Finger und erzähle dem Gerichtsvollzieher was Du hast oder nicht hast, bzw. was er sonst noch wissen will und dann ist schon Sense mit dem Haftbefehl! Ich würde mich kaputt lachen, wenn Du bei der Ausreise inhaftiert würdest, wenn ich einer Deiner Gläubiger wäre!!!


torstenmax
beantwortet von torstenmax am 7. September 2009 17:05
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nein das ist kein internationaler haftbefehl es ist nur einer der in deutschland gilt.

bei der ausreise keine sorge aber bei der einreise in die brd kann es probleme geben

aber es wird ja eh nicht kontrollirt

schoenen urlaub


nettermensch
beantwortet von nettermensch am 7. September 2009 17:05
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nein darst du nicht. dat jibt ärger

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 7. September 2009 17:17

Den hat er doch jetzt schon.


anonym
beantwortet von Saarland60 am 7. September 2009 17:05
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Haftbefehle aufgrund nicht abgegebener eidesstattlicher Versicherungen werden nicht zur Fahndung ausgeschrieben. Also keine Bange.

Kommentar von 39f1cc4bf70b57a9e2d3ccb222c2398asmallmyslife am 7. September 2009 18:51

Wenn er schon mehrfach nicht angetroffen wurde (schreibt von mehreren Haftbefehlen, kann also sein) oder der Wohnort unbekannt ist, dann kann er doch in der Fahndung drin sein.


RuleBritannia
beantwortet von RuleBritannia am 7. September 2009 17:04
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Der Zoll verhaftet Dich garantiert nicht, keine Panik! Der hat überhaupt nichts damit zu tun. Das macht nämlich schlimmstenfalls die Bundespolizei bei der Ausweiskontrolle...


anonym
beantwortet von chicaBlue am 7. September 2009 17:04
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Das kann passieren, wenn ein oder mehrere Haftbefehle laufen.


ChrisTralins
beantwortet von ChrisTralins am 7. September 2009 17:04
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Ich würde mich sofort mit einem Anwalt in Verbindung setzen, anstatt hier rumzumachen und Zeit zu verschwenden! Womöglich holen die dich heute noch ab. Wenn du versuchst ins Ausland zu verreisen, kann das wie eine Flucht aussehen, falls das überhaupt alles stimmt was du hier schreibst.


Sascher
beantwortet von Sascher am 7. September 2009 17:04
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Wenn ein Haftbefehl vorliegt werden sie Dich an der Grenze unter Umständen festhalten und Dich anschliessend in den Knast verfrachten.


myslife
beantwortet von myslife am 7. September 2009 17:04
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Wenn du kontrolliert wirst, wirst du am Zoll verhaftet (genauer: Bundespolizei).


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