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Haftbefehl in einer Risiko Schwangerschaft wegen Schulden?

gefragt von loveboy85 am 08.08.2008 um 20:25 Uhr

Meine Freundin hat bei Vodafone ca.1000€ darf sie Trotz Schwangerschaft und Kind Vorgeführt werden?


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anonym
beantwortet von Frank5000 am 8. August 2008 20:31
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Sie bekommt eine Mahnung, dann Mahnbescheid, dann Vollstreckungsbescheid. Wenn auf alles nicht reagiert wird kommt die Aufforderung zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung. Wer auch dem nicht nachkommt bekommt einen Haftbefehl.

Sorry, aber wer bei mind. 4 Aufforderungen es nicht für nötig hält zu reagieren der hat halt Pech gehabt.

Ob dann die Schwangerschaft eine Rolle spielt ist wohl die Frage wie gross das Risiko ist. Wer z.B. ab mitte 30 schwanger ist der gilt grundsätzlich als Risiko Schwangerschaft.

Kommentar von loveboy85 am 8. August 2008 22:20

kann man die Eidesstattlichen Versicherung trozdem noch ablegen? und denn Haftbefehl wiedergehen

Kommentar von Frank5000 am 8. August 2008 22:30

Nicht können, müssen. Ich würde ganz schnell den Gerichtsvollzieher/-zieherin anrufen und einen kurzfristigen Termin ausmachen.


Lissa
beantwortet von Lissa am 8. August 2008 20:33
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Seid ihr schon bei der Erzwingungshaft angekommen?

http://kuerzer.de/8jfHp74Sx

Besser wäre es, ihr versucht, das Geld zusammenzubekommen und mit Vodafone eine Ratenzahlung auszuhandeln.

Und schafft die Vertragshandys ab und telefoniert nur noch prepaid, solange Geld da ist.

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 8. August 2008 20:39

es geht nicht mehr wirklich um vodafone....die ratenzahlung muß sie beim staatsanwalt beantragen....der erläßt ja auch die bußgelder in so einem fall

Kommentar von Simple_avatar4smallLissa am 8. August 2008 20:41

Wenn Vodafone den Mahnbescheid zurücknimmt, kann die Staatsanwaltschaft nichts mehr tun, oder irre ich mich da?


loitzl406
beantwortet von loitzl406 am 8. August 2008 20:38
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ja, sie darf uns soll auch, soweit es der Gesundsheitzustand zulässt. Auch eine Risiko-Schwangerschaft kann im Knast betreut werden und es wäre nicht gut, wenn man unnötig Schulden macht und dann noch dafür Immunität geniessen würde.Einige Tage Besinnung in engerem Raum wirkt manchmal Wunder für das weitere Leben, man hat so schön viel Zeit zum nachdenken.


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 8. August 2008 20:27
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das ist eine zivilsache und da wird kein haftbefehl erlassen

Kommentar von loveboy85 am 8. August 2008 20:29

wir haben denn Haftbefehl ja vorliegen

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 8. August 2008 20:35

bestimmt nicht wegen der rechnung. dann gab es eine geldstrafe oder die kosten vom gerichtsverfahren wurden nicht bezahlt. dann wird sie auch von der polizei abgeführt oder wenn die pozilei vor der tür steht, zahlt sie die 1000€


anonym
beantwortet von DrSteelhammer am 8. August 2008 20:29
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sie darf, meines wissens nach, schon vorgeführt werden, da die schwangerschaft ja nichts damit zu tun hat, dass sie bei einer dritten Person (vodafone) schulden hat. Das unternehmen muss ja schließlich auch ihr recht bekommen.

Kann mir aber kaum vorstellen, dass sie wirklich verhaftet wird, wenn es sich um eine risikoschwanerschaft handelt





anonym
beantwortet von Rolfe am 8. August 2008 21:49
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Ich gehe davon aus, dass es sich um einen zivilrechtlichen Haftbefehl handelt - zum Zwecke der Vorführung, um die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durchzusetzen. Natürlich muss bzw. soll der Gläubiger sein Geld bekommen; letztlich ist es aber egal, wann die eV abgegeben wird. Wenn nichts zu holen ist, ist auch in 6 Monaten nichts zu holen. Ihr solltet ein ärtliches Attest an das Gericht schicken; ggf. wird der Haftbefehl bis zur Geburt erst einmal zurückgenommen.


kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 8. August 2008 23:11
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sie soll doch einfach bei den zuständigen gerichtsvollzieher anrufen und etwas tun, aber vom zu hause sitzen und warten, dass die schulden mehr werden wirds auch nicht besser!


anonym
beantwortet von Natalie0801 am 15. August 2008 23:56
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Selbst wenn sie verhaftet wird, es muss im Gefängnis die richtige Behandlung für deine Freundin geben. Man muss ihr mind. 3 Besuche beim Gynäkologen ermöglichen (im Gefängnis, oder als Besuch auswärts), weil sie darauf ein Recht hat (3 Vorsorgeultraschalle). Zur Not kommt das Kind im Gefängnis zur Welt... wäre nicht das erste. Tut mir leid.




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