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Haftantritt

gefragt von kaddy87 am 08.06.2009 um 23:01 Uhr

Hallo, also vor etwa 4 Wochen hatte mein Freund Gerichtsverhandlung ( Berfung). Das Gericht hat das Urteil von der ersten verhandlung rechtskräftig gemacht. Darauf hin hat er Revision eingelegt, das wurde aber schon innerhalb einer Woche vom Staatsanwalt abgelehnt. Wann bekommt er jetzt also bescheid, wann er die Haft antreten muss?

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recht x 35.185 haftantritt x 2

anonym
beantwortet von etmundi am 8. Juni 2009 23:03
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Vor der Verhandlung rechtskräftig gemacht. Staatsanwalt lehnt Revison ab. Alles zwei gibt es nicht . Da verarscht dich wer.

Kommentar von kaddy87 am 8. Juni 2009 23:04

er hatte erste verhandlung, dann wurde er veruteilt und er hat berufung eingelegt. dann hatte er gerichtsverhandlung auf höherer instanz und die haben dann das gleiche urteil gegeben, wie bei der ersten verhandlung. Dann revision abgelehnt und nun rechtskräftig.


takemehome
beantwortet von takemehome am 8. Juni 2009 23:04
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das kann sich bis zu einem halben Jahr hinziehen wenn kein Fluchtgefahr besteht aber unsere Gefängnisse sind alle Voll und bei klein Delikten dauert es halt meistens werden sie vor Weihnachten Frei und dann kann es sein das er gehen muss!


pippi60
beantwortet von pippi60 am 8. Juni 2009 23:02
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Das kann Tage bis Monate dauern!


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