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häusliche gewalt

gefragt von weland am 09.12.2008 um 22:24 Uhr

Hallo, also ich habe ein großes Problem ich habe meinen Mann bei der Polizei Angzeigt. Jedoch war die Aussage die ich getätigt habe nicht korrekt. Ich habe meinen Mann in einer sehr besch... lage gebracht. Natürlich habe ich die Anzeige bei der Polizei wieder zurück genommen. die sagten mir das die Akte bei denen geschlossen ist, aber die staatsanwaltschaft entscheidet ob Anklage erhoben wird. Darauf hin habe ich einen Brief zur Staatsanwaltschaft geschrieben indem ich mitteilte warum und was ich getan habe. Ich habe jedoch angst das trotzdem Anklage erhoben wird denn mein Mann ist auf Bewährung und er hat ja wirklich nichjts gemacht. ich weiß das ich mich damit Strafbar gemacht habe. Aber ich will einfach nur das alles richtig gestellt wird und mein Mann nicht vor Gericht kommt. Wie groß sind meine Chancen das das verfahren eingestellt wird. Zur Polizei mußte mein AMnn nicht hin.

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Recht x 35.004 Strafrecht x 278 häusliche gewalt x 14

Isalein
beantwortet von Isalein am 9. Dezember 2008 22:26
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gross, weil der statsanwaltschaft, der hauptbelastungszeuge fehlt... aber auf dich wird eine anzeige zukommen...


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 10. Dezember 2008 07:57
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Da hilft nur eine Selbstanzeige wegen Vortäuschung einer Straftat !


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 9. Dezember 2008 23:38
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Da wird vermutlich keine Anklage erhoben. Als Ehefrau hast Du ein Zeugnisverweigerungsrecht. Wenn die Staatsanwaltschaft damit rechnen muss, dass Du nicht gegenDeinen Mann aussagst und keine anderen Beweismittel zur Verfügung stehen, ist eine Verurteilung so unwahrscheinlich, dass gleich von der Erghebung der Anklage abgesehen wird.

Glaubt die Ermittlugsbehörde Deinem Vorbringen, dass Du Deinen Mann zu Unrecht beschuldigt hast, droht Dir eine Strafe wegen falscher Verdächtigung. Da durch diese Strafvorschrift geschützes Rechtsgut nicht das Ansehen Deines Mannes ist (wie bei übler Nachrede), sondern die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege, die nicht durch falsche Anzeigen von ihrer eigentlichen Arbeit abgehalten werden soll, kommt es bei der Verfolgung der falschen Verdächtigung nicht auf einen Strafantrag Deines Mannes an.


grisu05
beantwortet von grisu05 am 9. Dezember 2008 23:23
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Das wirst Du auf dich zukommen lassen müssen.


Tomate01
beantwortet von Tomate01 am 9. Dezember 2008 22:40
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Es liegt wohl eher daran, WAS Dein "Mann" in dieser Richtung schon angestellt hatte (zB. Körperverletzung,den Brief an die Staatsanwaltschaft und die "entlastende" Aussage - bei der Polizei - daran wird sich der Staatsanwalt halten und sich entscheiden, ob Anklage erhoben wird, oder nicht. Meine Pers. Meinung dazu: "Ich" als Staatsanwalt würde Dich dafür in vollem Umfang belangen. 1. Meineid ist kein Kavaliersdelikt und kann mit Gefängnis (Bewährung) geahndet werden, 2. Die Gerichtskosten etc. fallen zu Deinen Lasten. <--- meine ehrliche Meinung. Aber was ich Dir trotzdem "zu gute halte",ist Deine Ehrlichkeit.

Kommentar von weland am 9. Dezember 2008 22:52

Mein MAnn ist auf Bewährung wegen Körperverletzung. Deshalb habe ich die anzeige gemacht weil ich nicht wollte das es ihm gut geht und wollte ihm ein denkzettel verpassen weil ich mit der trennung nicht klar kam.Aber in dem Brief an die Staatsanwaltschaft habe ich es reingeschrieben was ich getan habe und das er unschuldig ist meine Angst ist das man mir nicht glaubt. Natürlich habe ich eine strafe verdient ich bereue es auch zutiefst.

Kommentar von 63f56b1be3cef2003924543dc781b00esmallSchrankdackel am 9. Dezember 2008 23:09

Also mir kommt es eher so vor, als wenn Du unter Druck stehst, sprich Angst vor Deinem Mann hast, weil er Dich vielleicht bedroht... Wenn dem so ist, dann bleibe bei Deiner Anzeige und stehe das durch, es gibt genug Stellen, die Dir in dieser Situation helfen können. Das mit: Ich wollte, dass es ihm nicht so gut geht - nehme ich Dir nicht so recht ab. Und bei der Staatsanwaltschaft, wird man dies möglicher Weise genauso sehen.

Kommentar von 340b10e3d43d26111a7dc2382b282a63smallTomate01 am 9. Dezember 2008 23:15

Ja, das dachte ich am Anfang schon ... werde auch das Gefühl nicht los - das es auch so ist ... ANGST spielt dabei bestimmt auch eine sehr wichtige Funktion.

Kommentar von weland am 10. Dezember 2008 00:01

Also ich stehe nicht unter druck. ich habe einfach scheiße gebaut. warum ich soweit gegangen bin kann ich selbst nicht nachvollziehen.

Kommentar von 340b10e3d43d26111a7dc2382b282a63smallTomate01 am 10. Dezember 2008 20:19

Sagen dann aber alle.


Tomate01
beantwortet von Tomate01 am 9. Dezember 2008 22:40
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Sorry - Blöder PC (wie der Typ, der davor hockt).


anonym
beantwortet von Clrainbow774 am 9. Dezember 2008 22:31
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Ich denke, dass das Verfahren gegen deinen Mann eingestellt wird, wenn du zugibst, eine Falschanzeige gemacht zu haben. Allerdings wird mit Sicherheit dann ein Verfahren auf dich zukommen. Wieso hast Du das gemacht? Bist Du Dir sicher, dass er Dich nicht geschlagen hat? Wenn er Dich geschlagen hat, dann bitte trenn Dich und laß die Anzeige seinen Gang nehmen.

Kommentar von weland am 9. Dezember 2008 22:34

Nein er hat mich nicht geschlagen ich habe aus wut gehandelt weil ich nicht wollte das es ihm gut geht obwohl ich ihn ja raus geschmissen habe und ich es dann im nachhinein bereut habe. und dann habe ich ihm sachen anhängen wollen die in meiner früheren Beziehung gewesen sind

Kommentar von Clrainbow774 am 9. Dezember 2008 22:38

Sorry, aber wenn eine Frau behauptet von einem Mann geschlagen worden zu sein, ohnedem, dass es stimmt, ist es genau so sch... wie wenn ein Mann wirklich seine Frau schlägt. Du machst auf diese Art und Weise Frauen, denen das tatsächlich passiert, unglaubwürdig. Hoffe sehr, dass die Staatsanwaltschaft nicht glaubt, dass Du das jetzt nur so sagst, damit diesem Mann nichts geschieht. Ich finde, Du gehörst genau so hart bestraft für die Falschaussage, als wie ein Mann, der wirklich seine Frau geschlagen hat. Ich hab für so was echt kein Verständnis. Sorry.

Kommentar von Clrainbow774 am 9. Dezember 2008 22:39

Ups, beinahe hätte ich es vergessen:

Er kann dich wegen Verleumdung anzeigen und da stehen bis zu fünf Jahre Knast.

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 9. Dezember 2008 22:41

Siehe meine Antwort von 22:28 Uhr! Kläre die Angelegenheit! Und zwar bald, sonst bekommst Du den Ärger, den Dir die anderen hier prophezeien! Diese Website hilft Dir nicht wirklich. Ich wünsche Dir viel Erfolg!

Kommentar von weland am 9. Dezember 2008 22:49

Das stimmt wohl ich bin mir auch bewußt das ich eine strafe bekomme und diese auch verdiene. Ich habe die Anzeige schon zurück genommen und der Polizei und auch der Staatsanwaltschaft mittgeteilt das ich eine falsch aussage gemacht habe.


anonym
beantwortet von vinea am 9. Dezember 2008 22:28
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na nicht unbedingt,es gibt durchaus auch fälle,wo die staatsanwaltschaft denkt,das vermeindliche opfer habe unter druck des partner die anzeige zurückgenommen... das wird sicherlich konsequenzen haben


ungererbad
beantwortet von ungererbad am 9. Dezember 2008 22:28
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Diese Angelegenheit hat hier nichts zu suchen!! Klär das zwischen deinem Mann und Dir und bring die Situation gegenüber Polizei und Staatsanwalt ins Reine. Mehr ist nicht zu tun. Und das musst Du selbst tun, kein Ratschlag auf dieser Seite wird Dir weiterhelfen. Viel Erfolg!


pippi60
beantwortet von pippi60 am 9. Dezember 2008 22:27
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Hast Du eine falsche Anzeige getätigt, droht Dir eine Anzeige! Und ist tatsächlich etwas vorgefallen, dann würde ich Hilfe bei einem Frauenschuztzverein suchen.


mexxima
beantwortet von mexxima am 9. Dezember 2008 22:27
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Wenn du die Anzeige zurückgezogen hast, ist die Angelegenheit abgeschlossen für deinen Mann.

Kommentar von weland am 9. Dezember 2008 22:35

Ich hoffe, denn ich bereue sehr das ich das getan habe. Wie lange kann es dauern bis ich nachricht bekomme von der staatsanwaltschaft.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 9. Dezember 2008 22:43

Anzeige erfolgte vermutlich wegen Körperverletzung = KV; KV ist ein Offizialdelikt; eine Anzeige kann nicht und zwar nie zurückgezogen werden; ist der Widerruf Deiner Angaben glaubhaft, dann wird das Verfahren aller Wahrscheinlichkeit eingestellt werden; also Deinem Mann passiert nichts; ob gegen Dich ein Verfahren eingeleitet wird und was da raus kommt kommt auf den Einzelfall an; es kann durchaus sein, dass es bei geringer Schuld einfach eingestellt wird´; bezüglich Der Anzeige bekommst Du gar keine Mitteilung; Dein Mann bekommt sie; das kann aber einige Wochen dauern.

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 9. Dezember 2008 23:31

@Guppy194 : Einfache und fahrlässige Körperverletzung sind keine Offizialdelikte, sondern Antragsdelikte. Verfolgung von Amts wegen nur bei besonderem öffentlichem Interesse.

StGB § 230 Strafantrag

(1) 1Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. 2Stirbt die verletzte Person, so geht bei vorsätzlicher Körperverletzung das Antragsrecht nach § 77 Abs. 2 auf die Angehörigen über.

(2) 1Ist die Tat gegen einen Amtsträger, einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einen Soldaten der Bundeswehr während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen, so wird sie auch auf Antrag des Dienstvorgesetzten verfolgt. 2Dasselbe gilt für Träger von Ämtern der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.

.

Bei Streitereien im häuslichen Bereich wird das besondere öffentliche Interesse so gut wie nie bejaht.

Kommentar von weland am 9. Dezember 2008 22:43

Die anzeige habe ich zurück genommen für die Poilzei ist das abgeschlossen aber was ist mit der staatsanwaltschaft. wann sagen die einem Bescheid. Ich habe da einen Brief hingeschickt und ihnen erklärt was ich getan habe

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 9. Dezember 2008 22:47

wenn Deine Angaben glaubhaft sind wird nichts rauskommen; die Polizei muss ihre Ermittlungsergebnisse immer an die Staatsanwaltschaft abgeben; das Ermittlungsverfahren wird eingestellt werden; davon ist auszugehen; Dein Mann wird von der Einstellung informiert; Du nicht; das kann aber einige Tage dauern;

Kommentar von weland am 9. Dezember 2008 22:58

Kann ich den bei der Staatsanwaltschaft anrufen und mich erkundigen. Ich kann echt nicht mehr schlafen weil ich so ein bock mist gebaut habe

Kommentar von 0e53a6d1b8a9a7a55b7c7e1a5771e76fsmallmexxima am 10. Dezember 2008 10:10

Du solltest dich jetzt einmal beruhigen. Du hast widerrufen, mehr kannst du nicht tun. Da du oben angibst, dass dir dein Mann nichts getan hat, können die „Verletzungen“ ja nur sehr gering gewesen sein (also ein selbst zugefügtes Hämatom zum Beispiel). Bei der Wertung als einfache Körperverletzung wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, die Staatsanwaltschaft erklärt das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung. Dieses wird aber in deinem Fall eher nicht sein, da es sich um eine Tat im häuslichen Bereich handelt und Dritte nicht zu Schaden gekommen sind. Von Zeugen hast du auch nichts erwähnt. Sollte die Vorstrafe deines Mannes die Staatsanwaltschaft wider Erwarten dazu bewegen, das besondere öffentlichen Interesse an diesem Fall zu erklären, dann liegt es an dir, das Motiv deiner Anzeige plausibel zu erklären, falls es wirklich zu einer Anklage kommen sollte ("Falsche Verdächtigung").

„Rückzieher“ von Frauen bei häuslicher Gewalt sind gar nicht so selten. Laut Justizsenatorin Gisela von der Aue komme das bei jedem zweiten (!) Fall vor – bei 14600 Ermittlungsverfahren 2007 („Berliner Morgenpost“).


leasingmama
beantwortet von leasingmama am 9. Dezember 2008 22:26
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Mit wissentlicher Falschausssage ist nicht zu spaßen


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