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Hättet ihr einen Rat für mich

gefragt von Miri29Miri29 am 24.07.2008 um 22:23 Uhr

Hallo ihr lieben , ich habe vor ein paar Tagen eine Küche bei ebay erstanden und wollte sie jetzt abholen aber die Verkäuferin meint sie könne und die Küche nicht geben weil der Vermieter die Küche als Mietpfand einbehalten will , sie sagt die Küche wäre ihr privates eigentum . Ich habe nun schon einen Wagen für Sonntag gemietet und will die Küche abholen was kann ich tun um die Küche 100% ig zu bekommen ? Darf der Vermieter die Küche einfach einbehalten wenn die Mieterin sie schon verkauft hat . PS : eine Zahlung unserer seits ist noch nicht geschehen , wollen aber unbedingt die Küche bekommen ??


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Reply


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 24. Juli 2008 22:28
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macht doch einen kaufvertrag auf ein etwas älteres datum.

nicht ganz kosche, aber...

der vermieter kann natürlich kein fremdes eigentum beschlagnahmen.

und bezahl das teil erst, wenn du es ganz sicher auf dem wagen hast.

bissel eigenartig ist das ganze schon...

Kommentar von 144ba9894faccf2c8186b2bb96b79080smallMariechen99 am 24. Juli 2008 22:57

Dein Tipp auch!!

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 25. Juli 2008 00:08

na und? sie will die küche unbedingt haben...

andere tipps kann man dabei in der pfeife rauchen, oder meinst du ernsthaft e-bay steht ihr da bei?

träum weiter!


wim50
beantwortet von wim50 am 24. Juli 2008 22:35
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Zuerst mal gilt:

Die Abgabe eines Höchstgebotes bei einer Internetauktion führt zu einem wirksamen und bindenden Kaufvertragsschluss. Der Verkäufer ist verpflichtet Ware zu übergeben, der Käufer ist verpflichtet den Kaufpreis zu zahlen. BGH-Urteil vom 07.11.2001, Az. VII ZR 13/01

Wenn dir durch die Verzögerund oder das Nichtzustandekommen des Kaufs ein Schaden ensteht, so kannst du ihn beim Verkäufer geltend machen. Welche Probleme die Verkäuferin mit ihren Vermieter hat, muss dich dabei nicht interessieren.

Kommentar von 144ba9894faccf2c8186b2bb96b79080smallMariechen99 am 24. Juli 2008 22:49

Genau, außerdem kann sie bei nicht Einhalten des Vertrages, bei ebay Meldung machen!


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 24. Juli 2008 22:48
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Vielleicht hat es sich die Verkäuferin plötzlich anders überlegt und es ist nur einen Schutzbehauptung?
Mach doch folgenden Vorschlag: Du holst die Küche, und gibst direkt dem Vermieter mit Einverständnis der Verkäuferin das Geld. Damit ist allen geholfen. Dem Vermieter ist Bares sicherlich lieber als eine olle Küche. Die müsste er ja dann auch erst selbst verwerten, was auch Geld und Zeit kostet.

Rein rechtlich ist es so, dass Du einen gültigen Kaufvertrag in der Hand hast und die Verkäuferin Dir die Erfüllung schuldet. Gibts Probleme oder entstehen Kosten, ist die Verkäuferi schadenersatzpflichtig.

Kommentar von Eddy21 am 25. Juli 2008 12:43

Wenn jemand eine gepfändete ( Vermieter-Pfandrecht) Sache verkauft ist das schlicht und einfach Betrug ! Es kann eine Überschneidung vor liegen ? Die Folgen gingen aber zu Lasten des Verkäufers!

Ich würde sagen krumme Sache !

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smallKai aus Berlin am 25. Juli 2008 13:38

Die Fragestellerin schreibt, dass der Vermieter die Küche als Pfand einbehalten will - nicht dass er es schon getan hat. Wenn man ihm nun das Geld statt die Küche überlässt, warum sollte der Vermieter damit ein Problem haben? Es ist doch wesentlich vorteilhafter für ihn. Der Vermieter will mit Sicherheit keine Küche, sondern die Begleichung seiner Forderungen.


Engelkinder
beantwortet von Engelkinder am 24. Juli 2008 22:26
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Mietpfand? Was ist mit der Kaution, die sie geleistet haben?


steffiffm
beantwortet von steffiffm am 24. Juli 2008 22:28
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Sie ist wohl im Mietrückstand. Aber wenn die Küche ihr Eigentum ist, darf sie sie auch verkaufen. Es sei denn, der Vermieter hat einen vollstreckbaren Titel.




Kommentar von B0aa50ae7690108d4ca5de4719dba535smallMiri29 am 24. Juli 2008 22:34

Aber trotzdem ist die Küche doch schon verkauft kann sich der vermieter die dann so einfach holen ???


Mariechen99
beantwortet von Mariechen99 am 24. Juli 2008 22:38
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Es gibt doch klare Richtlinien bei ebay. Dort würde ich mich auch mal schlau machen. Vielleicht hat sie ja einen Käufer gefunden, der mehr bezahlt. Kannst ja auch mal den Vermieter fragen, ob das alles so stimmt.


eltenjohn
beantwortet von eltenjohn am 24. Juli 2008 22:26
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Sei mal nicht gierig ! Erst sollten die Besitzverhältnisse geklärt sein !

Kommentar von B0aa50ae7690108d4ca5de4719dba535smallMiri29 am 24. Juli 2008 22:31

ich bin nicht gierig aber wenn ich etwas gekauft habe habe ich auch einen Anspruch draf und das besitzverhältniss ist geklärt die Küche gehört der Mieterin

Kommentar von E1aa254dbcd4232ff03cc7b94e46a332smalleltenjohn am 24. Juli 2008 22:33

dann kann ja nichts schiefgehen ! Viel Glück !

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 24. Juli 2008 22:36

Die Besitzverhältnisse sind sicher klar, sonst hätte die Verkäuferin die Küche gar nicht bei eBay anbieten dürfen. Man verkauft nicht, was einem nicht gehört.


Cassiopeia78
beantwortet von Cassiopeia78 am 24. Juli 2008 22:32
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frag einen anwalt...

Kommentar von connen am 24. Juli 2008 22:36

wenn se das nicht rausrückt muss se glaub ich ein viertel des ersteigerten preises als strafe zahlen

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 24. Juli 2008 22:43

Das glaubst du.


kraudischen
beantwortet von kraudischen am 24. Juli 2008 22:36
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Schon seltsam. Ist das die Küche der Mieterin? Manchmal gehört die Küche ja auch zur Mietsache. Vorsicht. L.G.

Kommentar von B0aa50ae7690108d4ca5de4719dba535smallMiri29 am 24. Juli 2008 22:37

Sie gehört der Mieterin


anonym
beantwortet von princess9907 am 25. Juli 2008 00:32
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Hi, ich würde mich irgendwie dringend mit dem Vermieter in verbindung setzen (notfalls Nachbarn fragen, wer Vermieter ist) und Ihm die Situation erklären. Der Vorschlag vorhin, das Geld dem Vermieter zu geben, ist nicht schlecht, aber nicht rechtens. Soviel ich weiß, macht der Vermieter sich mit Strafbar, wenn er fremdes Eigentum vorbehält (so´n ähnlichen Fall hatte ich auch schon, nur keine Küche) da halt ein offizieller Kaufvertrag besteht. Er kann ja gern bei der Mieterin stehen und die Hand aufhalten, aber das ist nicht deine Sorge. Wie er an sein Geld kommt, ist sein Problem. Sollte er die Küche aber schon vor bestehen des Kaufvertrages von Ihm einkassiert worden sein,und sie hat einfach nur gehofft, das er sie dann rausrückt, hat sich die Verkäuferin der Küche strafbar gemacht, da sie dann falscha angaben gemacht hat und das darf sie nicht und dann solltest du umbedingt Ebay und ein Anwalt einschalten. Viel Erfolg und schreib mal wieder, ob du die Küche bekommen hast. Hui...bin auch seit Tagen am mitbieten, da ich auch ne Küche suche.. Bis denn


anonym
beantwortet von pepe33 am 26. Juli 2008 18:59
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Durch EBAY ist ein rechtmäßiger Kaufvertrag vollzogen. Der Vermieter darf nicht "DEIN" Eigentum pfänden! Das darf er nicht einmal vom Mieter, da er keinen rechtmäßgen Pfändungsbeschluss hat. Der Mieter hat dir die Küche zu geben und der Vermieter kann ruhig die Polizei holen. Ohne Beschluss kann der gar nichts verlangen! Lass Dich nicht beeinflüssen, nehme einen Ausdruck des Kaufes bei Ebay, Dein Geld und einen Zeugen mit und hole die Küche ab. Wenn Euch der Vermieter Hindert die Küche zu holen, dann rufe die Poliezei. Viel Erfolg! Gruß pepe33




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