Härtefreibetrag beim BAföG

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Das kann ich gar nicht glauben, denn die Damen und Herren sitzen ja gegen uns. Bei mir wurden krankheitsbedingte Kosten und Lasten nicht anerkannt und auch das Verwaltungsgricht vertrat die Auffassung, daß solche Kosten und Lasten nichts außergewöhnliches sind und ein Härtefreibertrag nicht in Frage kommt. Wenn z.B. Brillen medizinisch notwendig wären, würde eine Kasse diese auch bezahlen, so die Richterin. Daraufhin habe ich nur noch elternunabhängige Vorausleistungen beantragt und den Höchtssatz bekommen. Ob meine Eltern zuschießen müssen, sollte dann später, nicht nach dem BAföG mit seinen läppischen Pauschalen, sondern nach dem deutlich besseren BGB, ermittelt werden. Bisher haben die zuständigen Ämter aber keine Zeit gefunden und zwischenzeitlich sind deren Ansprüche auch verjährt.

Ist aber wirklich so gewesen: " Sehr geehrter Herr XY, aus Ihrer Akte geht hervor, dass Sie beim Therapiezentrum ABC angemeldet waren. Jetzt stellt sich für mich die Frage ob Sie einen Schwerbehindertenausweis haben und ggfls. ein Härtefreibetrag bei der Einkommensberechnung berücksichtigt werden kann. Bitte reichen Sie ggfls. eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises mit einem formlosen "Antrag auf Berücksichtigung eines Härtefreibetrags" bis zum XX.XX.2013 ein."

@Seestadt1990

Aber dieser Härtefreibetrag betrifft doch nicht den Studenten, oder?