Ihr wisst schon was ich meine, den Zettel mit dem man dann zum Steuerberater gehen kann.....
Grundsätzlich kann man den bekommen, wenn die Dezemberlohnabrechnung erledigt und der 31.12.2008 vorbei ist. Sämtliche Daten stehen dann fest und die EDV erstellt die Lohnsteuerbescheinigung (so heißt das Ding) automatisch und übermittelt die Daten zur Finanzverwaltung.
Viele Steuerberater bzw. Arbeitgeber halten die Lohnsteuerbescheinigung jedoch noch zurück, falls sich noch mal eine Lohnabrechnung ändert...

Nein, leider nicht.
Aber das ist ja bei jedem unterschiedlich, da du den ja von deinem Arbeitgeber bekommst.

:-) Ja ja, ich weiß was Du meinst ;-) Wir müssen auch noch auf den von meinem Mann warten. Meiner ist schon da

mein ex hat den schon
bis man ihn bekommmt ist von arbeitgeber zu arbeitgeber verschieden
ja, aber der bekommt den doch vom Finanzamt oder?!
Wolfi0410 am 19. Februar 2009 23:36 Der "Zettel" ist die elektronische Lohnsteuerbescheinigung und nennt sich so weil der AG die gezahlte Lohnsteuer elektronisch an das FA meldet. Den Ausdruck macht er für den AN damit der alle Daten für seine ESt.-Erklärung hat.
Die Bescheinigung enthält eine 16-stellige sog. eTIN unter der die Daten an das FA übermittelt wurden und bei der Erklärung anzugeben ist und damit vom FA abgeglichen werden können.