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Habt Ihr Auch Verständnis für die Rentner, die den betrügerischen Anleger "gekidnappt" haben?

gefragt von WilliPahl am 23.06.2009 um 7:36 Uhr

Ich komme deshalb auf die Frage, weil es neulich darum in GF ging, was wir von Selbstjustiz halten. Dies ist für mich ein typischer Fall, wo ich absolut "Verständnis" habe, aber weis, das vom Gesetz her verboten. Aber, daß die betrogenen Rentner, die ein Leben lang fürs Alter ehrlich gearbeitt haben, jetzt auch noch 15 Jahre ins Gefängnis müssen... MEINE SEELE KOCHT!


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Gille
beantwortet von Gille am 23. Juni 2009 07:38
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JA! Denen würde ich sogar Unterschlupf gewähren! ... ;D

Kommentar von WilliPahl am 23. Juni 2009 07:52

Und wir würden dann auch verurteilt wegen Beihilfe. Ich stelle dann Antrag: "Bekenne mich schuldig, wenn ich Zelle mit Dir teilen darf." EINVERSTANDEN?

Kommentar von 4e1089ec7a368b7690e9f5353001cc55smallGille am 23. Juni 2009 07:55

Ja Mensch WILLI,... logisch! Besser geht`s ja gar nicht! ...;D IM SINNE DER GERECHTIGKEIT!


guensing
beantwortet von guensing am 23. Juni 2009 07:40
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Selbstjustiz kommt nicht in Frage. Bei allem Verständnis.

Kommentar von 4e1089ec7a368b7690e9f5353001cc55smallGille am 23. Juni 2009 07:44

Jaaha...is`ja auch richtig, aber man sollte da die Justiz ändern!!! Krizzie hat da doch auch recht...steht doch in keinem Verhältnis!

Kommentar von crazyone1989 am 23. Juni 2009 07:51

Was spricht denn gegen Selbstjustiz? Irgend jemand muss ja mal was machen, meist muss man leider selber was tun.

Kommentar von 4e1089ec7a368b7690e9f5353001cc55smallGille am 23. Juni 2009 07:54

...naja, recht hat quensing schon, manche denken ja auch sie sind im Recht, wenn sie dich zusammenschlagen,weil du "komisch" geguckt hast... aber GERECHT ist es oft einfach nicht!

Kommentar von Ruedi am 23. Juni 2009 10:46

"Irgendjemand muss ja mal was machen"... Selten so eine gequirlte Scheiße gehört! Jeder nimmt das vermeintliche Recht selbst in die Hand. Wozu führt denn sowas?! Am Ende erwischt es Unschuldige, und dann?

Kommentar von WilliPahl am 23. Juni 2009 07:53

Das wissen wir! Darum ging es nicht in meiner Frage!

Kommentar von WilliPahl am 23. Juni 2009 08:12

Meine Antwort war für quensing bestimmt!


Krizzie
beantwortet von Krizzie am 23. Juni 2009 07:40
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Typisch .... die armen Schweine werden doppelt bestraft und einer der Kinder missbraucht bekommt 2 Jahre auf Bewährung!

Kommentar von Ruedi am 23. Juni 2009 10:35

Herzlichen Dank für Deine überflüssige Polemisierung.

Kommentar von 48a908ac0c8054b627ad0506e9a1cf28smallKrizzie am 23. Juni 2009 12:28

Bitteschön! Find ich gar nicht Überflüssig!!! Überflüssig ist Rentner zu 15 Jahren zu verurteilen während Kinderf...... davon kommen!!! Mit denen würd ich nämlich noch was ganz anderes machen als kidnappen!!!


anonym
beantwortet von crazyone1989 am 23. Juni 2009 07:41
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Aber vollstes Verständnis. Hätten die mich um Hilfe geben, wäre ich parat gestanden.

Kommentar von WilliPahl am 23. Juni 2009 08:10

DH 3x Danke. Gibt es Zellen mit 3er-Belegung?


Kessko
beantwortet von Kessko am 23. Juni 2009 07:52
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Ja, ich habe dafür vollstes Verständniss. Man kann gar nicht glauben, daß es bei manchen Straftaten, die 1000x schlimmer sind so wenig Gefängnis gibt und bei dieser Tat so viele Jahre! Dafür hab ich kein Verständnis!


Kommentar von Ruedi am 23. Juni 2009 10:42

Du raubst jemandem 4 (vier!) Tage lang die Freiheit und sagst, es sei quasi ein Kavaliersdelikt?!? Lass Dich mal ein paar Tage einsperren ohne zu wissen, ob Du aus der Geschichte lebendig rauskommst, zumal Du dir bewusst bist, dass die Leute (ggf. zu Recht; das ist hier aber wohl nicht geklärt) einen Groll gegen dich hegen.

Selbstjustiz ist ein absolutes no go und gehört allein schon zu Abschreckungszwecken hart bestraft.


Masoud53
beantwortet von Masoud53 am 23. Juni 2009 07:47
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sie hätten Kinder missbrauchen sollen,dann töten....dann wären sie ja NUR krank und kämen bald frei,um von vorne zu beginnen,so spricht man hier "recht"..eine Schande!!!

Kommentar von Ruedi am 23. Juni 2009 10:46

Das ist totaler, polemisierender und an den Haaren herbeigezogener Humbug!


anonym
beantwortet von wuseldusel am 23. Juni 2009 08:31
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Wer 2 Millionen einfach so herausgibt und sich dann wundert, dass alles weg ist, der ist auch selbst schuld. Wenn es "normale" Rentner wären, hätte ich mich solidarisch erklärt. Aber bei solchen Leuten? Niemals.

Kommentar von WilliPahl am 23. Juni 2009 08:58

Auch für Deine Antwort habe ich Verständnis! In unserem Wirtschaftssystem "muß Geld aber arbeiten"!! Betrug ist Betrug von den Anlegern. Viele legen ihr Erspartes an, um von den Zinsen im Alter zu leben!!! Nun kriegen die beiden Rentner auf "Staatskosten Einzelzimmer mit TV und 3 x tgl. Essen"

Kommentar von wuseldusel am 23. Juni 2009 09:04

Sie sind trotzdem selbst dran schuld. Genauso ist es mit denjenigen, die jetzt auf die Riesterrente reinfallen. Die werde ich in 40 jahren auch auslachen, sofern ich dann noch leben sollte.


anonym
beantwortet von Ruedi am 23. Juni 2009 11:18
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Bei den Antworten, die hier teilweise gegeben werden, wird mir schlecht!

Da geht seit wenigen Tagen (meine Quelle von T-Online ist von gestern!) eine Story durch die Medien, und das Opfer dieser faktisch feststehenden Tat wird hier gleich als Täter beschimpft und sogleich vorverurteilt, obwohl ihm überhaupt keine Tat nachgewiesen wurde.

Genau wegen sowas ist Selbstjustiz in Deutschland (zu Recht) verboten!

Laut Pressebericht ist es unklar, ob der Entführte die Täter überhaupt um ihr Geld geprellt hat! Aber Fakt ist: Die Täter haben ihn körperlich misshandelt und offenbar sogar mit seiner Tötung gedroht (Quelle: Siehe unten).

Ferner steht im Bericht geschrieben, dass kidnapping mit bis zu 15 Jahren Haft bedroht sei. Der richtige Terminus für die hier in Betracht kommende Tat ist - nebenbei bemerkt - räuberische Erpressung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung. Und 15 Jahre Freiheitsstrafe bildet diesbezüglich lediglich das Höchstmaß der Strafe. Tatsächlich beträgt der Strafrahmen, der hier in Betracht zu ziehen ist, 1 Jahr bis 15 Jahre Freiheitsstrafe. Und bei der Strafzumessung kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an. Es ist kommt also auch eine Bewährungsstrafe in Betracht. Und um eine Prognose zu wagen: Das Strafmaß wird nach meinem Dafürhalten im Bereich von unter fünf Jahren anzusiedeln sein.

Da wir alle aber nicht wissen, was genau abgelaufen ist, sind pauschale Vergleiche mit anderen Straftaten fehl am Platz (Stichwort: Kinderschänder usw.)! Um dem Kind einen Namen zu geben, ohne die Antwortsteller beleidigen zu möchten: Ihr habt Euch zu billigen Stammtischparolen hinreißen lassen!

Quelle: http://nachrichten.t-online.de/c/19/18/65/24/19186524.html


gerhass
beantwortet von gerhass am 23. Juni 2009 08:57
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Ja, ich habe volles Verständnis für die Opfer.

Kommentar von Ruedi am 23. Juni 2009 10:50

Ich auch, aber es berechtigt sie nicht, einen Menschen, dem sie Betrug unterstellen, eigenmächtig und für eine ungewisse Zeit in einen Keller einzusperren. Selbst wenn der Mann Mist gebaut hat, ist es nicht zu rechtfertigen, dass er eingesperrt wird und sich eventuell seines Lebens ungewiss sein muss. Aber ich verweise hier mal auf meine Antwort.


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