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Haben wir als Mieter Anspruch auf eine Heizung, wenn im kleinen Bad geduscht wird?

gefragt von supergirl9299 am 23.10.2009 um 9:51 Uhr

Wir haben zum 01.10.09 eine Wohnung gemietet. Diese hat 2 Duschbäder, im dem großen ist eine Dusche und Badewanne, dort gibt es eine Heizung. In dem kleineren Badezimmer ist nachträglich vom Vermieter ein Duschbad eingebaut worden. Wir nehmen an, dass dort vorher eine Heizung war, durch den Einbau der Dusche aber leider nicht mehr. Jetzt, wo es kälter wird, ist es nach dem Duschen sehr kalt dort, es gibt auch keine Fußbodenheizung. Bei der Übergabe wurde leider nichts davon vermerkt, weil wir nicht so darauf geachtet haben. Jetzt haben wir der Vermieterin dies geschildert und sie meinte, das keine Heizung dort vorgesehen ist. Wir könnten dies natürlich auf eigene Kosten anbringen. Haben wir ein Recht auf eine Heizung dort? Das Bad ist neu gefliest worden und es wäre glaube ich, nur ein elektrischer Heizkörper, wenn überhaupt möglich, oder? Wie können wir vorgehen? Über zahlreiche Antworten würde ich mich freuen, weil ich bis morgen Bescheid haben müßte.

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Strom x 2.263 Heizkörper x 127

sloneczko003
beantwortet von sloneczko003 am 23. Oktober 2009 09:57
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Ich würde vor dem Duschen so ca. 15 bis 30 Minuten vorher die Türe aufmachen, damit sich der Raum mit der anderen Wohnungswärme aufwärmt.


Senfglas
beantwortet von Senfglas am 23. Oktober 2009 09:54
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Besichtigt und genehmigt. Ist die Familie so groß, dass Ihr beide Duschen benötigt?


anonym
beantwortet von romi66 am 23. Oktober 2009 09:54
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Ich glaube nicht, dass ihr ein Recht auf eine Heizung dort habt, denn ihr habt eine beheizte andere Duschmöglichkeit in der Wohnung. Ein elektrischer Heizkörper ist teuer, weil Stromfresser.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 23. Oktober 2009 10:06
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Die Wohnung verfügt über ein funktionstüchtiges Bad!

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 23. Oktober 2009 19:46

richtig, die zweite Dusche kann man als zusätzlichen Vorteil sehen.


anonym
beantwortet von smisi am 23. Oktober 2009 10:01
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Ein Anrecht auf den Einbau einer Heizung gibt es nicht. Die Wohnung wurde so besichtigt und ab/übernommen. Deshalb stellt das Fehlen des Heizkörpers auch keinen "Mangel" der Mietsache dar und berechtigt deshalb nicht zur Minderung. Das ist ungefähr so, als wenn man einen Gebrauchttwagen kauft und nachher feststellt, daß der keine Türen hat ... da kann man sich ja auch nicht "beschweren" Ansosnsten denke ich, daß ein kleiner Heizlüfter elektr. die beste Lösung ist (wenig Platz, heizt schnell auf und kann zeitgenau eingesetzt werden)

Kommentar von noname84 am 23. Oktober 2009 10:05

Klar gekauft wie gesehen. Aber nun ist die frage offen wurde das bad vor oder nach der besichtigung eingebaut?

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 23. Oktober 2009 10:11

Lesen würde manche Frage ersparen: "Wir haben zum 01.10.09 eine Wohnung gemietet. Diese hat 2 Duschbäder" - von einem nachträglichen Einbau zeugt lediglich ihre Phantasie!


chieren
beantwortet von chieren am 23. Oktober 2009 09:59
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ihr habt kein recht,das der vermieter eine heizung einbaut - warum auch !? aber wenn es kalt ist warum insalliert ihr nicht einfach eine elektro heizung - da gibt es so viele am markt- außerdem wenn ihr euch nur mal duscht - könnt auch nen heißlüfter hinstellen - da ist die auswahl groß und wenn der ein paar min läuft ist es schön warm - wenn er dann mal ne halbe std.laufen müßte - kostet das so um die 40cent denke ist doch akzeptabel - wenn nicht ihr habt doch ein beheiztes bad?!?....anschaffung ist billig und transportabel!!


anonym
beantwortet von noname84 am 23. Oktober 2009 09:58
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Wird schwer aber in verschiedenen räumen müssten bestimmte Temperaturen erreicht werden es sind im Bad z.b. 22-24°C hier noch ein beitrag wo es um ähnliches ging http://www.gutefrage.net/frage/vermieter-spart-heizung-welche-mindesttemperatur-... ist aber fragwürdig da im anderen bad ja alles passt

Kommentar von supergirl9299 am 23. Oktober 2009 10:20

Ja, das stimmt und die Temparatur von 22 Grad wird nicht erreicht, hinzu kommt ja noch, wenn oft geduscht wird, kann ja auch Schimmel entstehen, weil kein ausreichender Abzug besteht.


OnkelMatte
beantwortet von OnkelMatte am 23. Oktober 2009 09:56
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Warum Recht auf Heizung? Ist doch Deines Sache, wie kalt oder warm Du es haben magst. Es gibt auch noch so Öfen, in den steht ne Gasflasche. Die Dinger kann man rumschieben und sind billiger als ne Heizung.


tobi2000
beantwortet von tobi2000 am 23. Oktober 2009 09:54
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glaub nicht,da ja zwei bäder gibt und net nur eins.ls


zj1000
beantwortet von zj1000 am 23. Oktober 2009 09:53
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Ihr habt die Wohnung doch so besichtigt.


cosmea
beantwortet von cosmea am 23. Oktober 2009 09:53
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Ihr könntet einen radiator reinstellen, ist aber eine teure Methode.


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