Hallo,
Jetzt hab ich mal eine blöde Frage:
Sind Schauspieler eigentlich verpflichtet ihren richtigen Namen
sowie ihre Anschrift auf ihrer eigenen Webseite zu schreiben?
Meistens lassen sich Schauspieler ihre Webseite von einem
Webmaster errichten, dann gibt der Webmaster seine Adresse an,
aber was wenn der Schauspieler das selbst macht (also ohne Webmaster)
Die Adresse der Casting-Agentur reicht doch sicher nicht aus?
Was meint ihr.

Wird schon so sein, denn welcher derzeit populäre Star wäre so dämlich, seine richtige Adresse und Telefonnummer ins Netz zu setzen?! Die haben daher eine Firma mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragt.

Also, Ich habe das auf meiner Website drauf - mit kompletter Adresse und Telephonnummer. Sonst können mich eventuelle Auftraggeber ja gar nicht erreichen...
Ja, aber da reicht doch auch die Telefonnummer, oder noch besser ein Kontakt-Formular?
Bist du denn eigentlich dazu verpflichtet die ganze Anschrift zu veröffentlichen?
Rolf u. Högemann am 13. Juni 2008 22:32 @LaOla: Die Frage bezog sich ja auf Schauspieler im allgemeinen - sonst hätte magic120 bestimmt nach den "Bestimmungen" für Stars gefragt... <grins>
Rolf u. Högemann am 13. Juni 2008 22:35 @magic123: Da ich auf meiner Seite u.a. eine Dienstleistung anbiete (TheaterStücke und mich und meine Kollegen), bin ich dazu genauso verpflichtet wie andere Händler, die Waren anbieten. Ausserden finde ich diese Kontaktformulare recht anonym - als "Kunde" möchte man doch genauer wissen, mit wem man es zu tun hat.
LaOla60 am 13. Juni 2008 22:24 ohne dir persönlich nahe zutreten und deine Leistung zu schmälern...aber wenn du ein Weltstar wärest, dann hättest du deine Adresse sicherlich nicht im Netz veröffentlicht
Volkerlee am 13. Juni 2008 22:33 Mit Verlaub: Dann würde es ja auch keinen Sinn machen, weil sich Weltstars nicht mehr empfehlen müssen. Ich finde die Antwort von "Rolf u. Högemann" sehr klug und sachlich.
Da reicht doch auch nur die Telefonnummer, oder am besten ein Kontakt-Formular.

JA - haben Sie. Doch meistens läuft das über eine Agentur.
Und die Agentur vermittelt dann nur? Ohne die Adresse des Schauspielers zu sagen.
Volkerlee am 13. Juni 2008 22:42 Die Agentur kann die Impressumspflicht mit ihren Daten für den Künstler übernehmen. Ich glaube, darum ging es bei der Frage.
Rolf u. Högemann am 13. Juni 2008 22:42 So ist das bei Schauspielern mit einem etwas "besseren" Marktwert. Und für diese Vermittlung kassieren dann die Agenturen ein Vermittlungshonorar - davon leben die dann.
Genau, aber ich hab das noch nirgens im StGB gefunden?