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Haben Mietvertrag unterschrieben und dürfen erst in 2 Jahre ausziehen. Wie kommen wir da heraus?

gefragt von Ralf Tschirner am 08.07.2008 um 21:03 Uhr

Haben zum 01.12.2007 einen Mietvertrag unterschrieben der festlegt, dass wir erst zum 30.11.2009 wieder ausziehen dürfen. Nun will sich meine Freundin aber trennen, sodass die Wohnung für mich zu teuer ist. Was kann ich / wir tun?


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Reply


Marieke2712
beantwortet von Marieke2712 am 8. Juli 2008 21:05
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Dumm gelaufen! Wieso unterschreibt Ihr so einen Vertrag? Redet mit dem Vermieter, vielleicht hat er Verständnis. Ansonsten WG gründen und Miete teilen. Aber auch dafür braucht Ihr die Zustimmung des Vermieters.

Kommentar von 5158c3ec2673b97e7143207edfb155cesmallgeige am 8. Juli 2008 21:11

DH, das ist die Idee! Wer seine Wohnung oder einen Teil der Wohnung einem Dritten zum Gebrauch überlassen will, braucht die Erlaubnis des Vermieters (§ 540 Abs. 1 BGB), wenn diese im Mietvertrag nicht bereits ausdrücklich erteilt worden ist.

Aber Mieter/innen sind dem Vermieter nicht rechtlos ausgeliefert. Sie haben einen - notfalls auch gerichtlich durchsetzbaren - Anspruch auf die Erlaubnis zur Untervermietung (§ 553 Abs. 1 Satz 1), wenn folgende Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen:

  1. Der Mieter/die Mieterin kann ein "berechtigtes Interesse" an der Untervermietung nachweisen.

  2. Das berechtigte Interesse ist erst nach Abschluss des eigenen Mietvertrags entstanden. Ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung ist dann gegeben, wenn die Mieter/innen vernünftige und nachvollziehbare wirtschaftliche und/oder persönliche Gründe anführen können.

Beispiel: Die Mieter/innen verfügen nicht mehr über die finanziellen Mittel wie zur Zeit des Mietvertragsabschlusses und sind deshalb auf Einnahmen aus Untervermietung angewiesen.

Der Ehepartner/die Ehepartnerin oder ein Familienmitglied zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus.

Laß Dich beraten, wie Du am besten begründest, sollte diese Möglichkeit für Dich in Betracht kommen.


Miss Marple
beantwortet von Miss Marple am 8. Juli 2008 21:11
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viell. kannst Du ihm einen beruflich bedingten Ortswechsel irgendwie glaubhaft machen ??? ;-))

dann muss er Dich vorzeitig rauslassen!

(oder such Dir schnell eine neue Freundin ;-))

Kommentar von Regenmacher am 8. Juli 2008 21:40

Auch dann muss der Vermieter nicht!!!


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 8. Juli 2008 21:48
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Grundsätzlich ist der Zeitmietvertrag vor Ablauf der Frist nicht kündbar. Er ist aber für den Mieter vor Ablauf einer vereinbarten Dauer kündbar, wenn ein wichtiger Grund für die Beendigung vorliegt. Ein Gericht hat einen beruflich bedingten Ortswechsel dafür anerkannt (LG Hamburg AZ: 16 S 23 /87; AG Bergheim AZ: 22 C 14/88). Jedoch muss in diesem Fall der Mieter einen Nachmieter stellen. Die Kündigung ist in diesem Fall frühestens zum ersten möglichen Termin nach Kenntnis der Umstände möglich, welche die Kündigung erforderlich machen. Dann kann bis spätestens zum dritten Werktag des nachfolgenden Monats die Kündigung erklärt werden. Der Vermieter muss jeden Nachmieter akzeptieren, der zumutbar ist. Wenn der Nachmieter also solvent ist und dem Vermieter der Abschluss eines Mietvertrages mit dem Nachmieter zugemutet werden kann, muss er den Nachmieter auch akzeptieren. Eine Ablehnung ist nur aus sachlichen Gründen möglich.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 8. Juli 2008 21:04
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hier hilft nur ein vernünftiges Gespräch mt dem Vermieter, wenn den allerdings eure privaten Probleme sehr wenig interessieren habt ihr sehr schlechte Karten..


schnubbel
beantwortet von schnubbel am 8. Juli 2008 21:06
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Redet mit dem Vermieter, ob es ihm dann Recht ist, dass ihr einen neuen Nachmieter sucht.





Qetan
beantwortet von Qetan am 8. Juli 2008 21:07
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Berate Dich mit Deinem Vermieter. Vielleicht kannst Du ja einen passenden Nachmieter besorgen.


simoneFN
beantwortet von simoneFN am 8. Juli 2008 21:09
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Der Vermieter darf einen Nachmieter nicht ablehnen wenn dieser dem jetzigen Mieter sehr ähnlich ist, oder wie man das ausdrückt. Da gab es mal was im Fernsehen.

Kommentar von Regenmacher am 8. Juli 2008 21:40

Auch wenn es im Fernsehen kam ist es ein Märchen!!!


anonym
beantwortet von Rolfe am 8. Juli 2008 21:48
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Ist das denn ein Zeitmietvertrag? Ansonsten gelten die üblichen Kündigungsfristen von 3 Monaten.


JoeWied
beantwortet von JoeWied am 6. Oktober 2008 15:34
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Deine Freundin kann sich schon trennen, sie muss einfach ihren Anteil weiter bezahlen.

Wenn ihr Beide einen vernünftigen Nachmieter findet, dann könnt ihr den Mietvertrag auch so kündigen.




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