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Haben Mieter immer ein Vorkaufsrecht?

gefragt von Suehirogari am 17.09.2009 um 13:36 Uhr

Wie ist das gesetzlich geregelt? Haben Mieter immer ein Vorkaufsrecht bei der Immobilie, die die bewohnen, wenn diese den Eigentümer wechselt?


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firstguardian
beantwortet von firstguardian am 17. September 2009 13:45
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Wohnt ein Mieter in einem Haus mit Mietwohnungen, welches nach Abschluß seines Mietvertrages in Wohnungseigentum umgewandelt wird, so steht dem Mieter ein Vorkaufsrecht für die von ihm genutzte Wohnung zu, ohne das es dazu einer besonderen Vorkaufsrechtsvereinbarung im Grundbuch bedarf!

Kommentar von Auskunft am 17. September 2009 13:46

DH!

Kommentar von Eb6517fad7cf776ec9aeb960bf2b03bbsmallHaesilein1951 am 17. September 2009 17:30

DH, die Antwort ist völlig korrekt.


netty88
beantwortet von netty88 am 17. September 2009 13:38
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Nein,es sei denn es ist vertraglich festgelegt

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 17. September 2009 13:46

Auch darüber hinaus kann ein Vorkaufsrecht enstehen!


Haesilein1951
beantwortet von Haesilein1951 am 17. September 2009 17:28
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was wird nur da wieder an Halbwissen kundgetan. Die einzig richtige Antwort hat hier firstguardian gegeben. Nur wenn das ganze Haus verkauft wird, besteht kein Vorkaufsrecht. Aber immer wenn die einzelnen Wohnungen eines ganzen Hauses in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden. Der Mieter muss extra unterschreiben,dass er von seinem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht.

Kommentar von 12d0fcb612f5011878ec28b016498a31smallaschaub am 18. September 2009 13:48

DH! Genauso richtig wie die Antwort von firstguardian, aber verständlicher für den Laien ;-)

Kommentar von Eb6517fad7cf776ec9aeb960bf2b03bbsmallHaesilein1951 am 18. September 2009 14:37

Danke!


regideur
beantwortet von regideur am 17. September 2009 13:38
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Ein Mieter hat in der Regel gar kein Vorkaufsrecht!

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 17. September 2009 13:46

Doch es gibt sogar mehrere Gründe für ein Vorkaufsrecht!

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 17. September 2009 14:29

Wo kann ich denn das nachlesen???

Es mag sicher Gründe geben dem Mieter ein Vorkaufsrecht einzuräumen aber kein Mieter ist dazu verpflichtet!

Kommentar von parisien am 17. September 2009 14:46

wer schreibt denn hier das der mieter verpflichtet ist zu kaufen?

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 17. September 2009 14:59

Gar keiner!

Es geht um ein Vorkaufsrecht!

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 17. September 2009 16:36

Genau! - von einer Pflicht hat niemand geschrieben. Die Leute lesen einfach nicht mehr bevor sie denken und antworten.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 17. September 2009 17:58

Naja manchmal versteht man auch einfach etwas falsch oder man verschreibt sich. Wie ich in meinem Kommentar. Ich meine nicht das der Mieter verpflichtet ist sondern der VERmieter.


anonym
beantwortet von anjanni am 17. September 2009 13:38
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Mieter haben nicht generell ein Vorkaufsrecht.

Ein Vorkaufsrecht hat nur jemand, der im Grundbuch dafür eingetragen ist.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 17. September 2009 13:47

... und bei einer Aufteilung in Wohnungseigentum nach Mietvertragsabschluß.

Kommentar von anjanni am 17. September 2009 13:52

Ah - okay. Stimmt.


gottlob
beantwortet von gottlob am 17. September 2009 13:38
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hat der mieter ohne entspr. vertrag nicht.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 17. September 2009 13:47

Stimmt nur bedingt!


kimmo
beantwortet von kimmo am 17. September 2009 13:38
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Nein. Der Eigner kann den Käufer wählen nach seinem Willen.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 17. September 2009 13:48

... wenn der Mieter beim vorliegen bestimmter Voraussetzungen auf sein Vorkaufsrecht verzichtet hat.

Kommentar von parisien am 17. September 2009 14:52

das stimmt auch nicht weil generell jede jeweilige gemeinde ein gesetzliches Vorkaufsrecht hat.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 17. September 2009 16:35

Das rein hypothetisch und falsch dazu! Der träger öffentlicher Belange kann ein solches Recht nur dann ausüben, wenn das Grundstück für öffentliche Belange geeignet und ausgewiesen wäre! Dann gibt es aber auch keine Abgeschlossenheitsbescheiunigung mehr vom Baumamt, die zwingend für die Bildung der 1000 stel MEA und der Wohnungsgrundbücher erforderlich wäre! Was Sie schreiben ist also schlicht nicht durchdacht!


anonym
beantwortet von hoffnungsglueck am 17. September 2009 13:38
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Soweit ich weiß, ja.


uwe8888
beantwortet von uwe8888 am 17. September 2009 13:46
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Nein, das Sie Benutzer, aber nicht Eigenthümer sind, das sind die eingetragenen im Grundbuch.


anonym
beantwortet von Padri am 18. September 2009 09:53
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Nein, Mieter haben kein Vorkaufsrecht. Wenn, dann muss das schriftlich festgelegt worden sein. I.d.R. muss das im Grundbuch stehen.


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