Wie ist das gesetzlich geregelt? Haben Mieter immer ein Vorkaufsrecht bei der Immobilie, die die bewohnen, wenn diese den Eigentümer wechselt?

Wohnt ein Mieter in einem Haus mit Mietwohnungen, welches nach Abschluß seines Mietvertrages in Wohnungseigentum umgewandelt wird, so steht dem Mieter ein Vorkaufsrecht für die von ihm genutzte Wohnung zu, ohne das es dazu einer besonderen Vorkaufsrechtsvereinbarung im Grundbuch bedarf!

Nein,es sei denn es ist vertraglich festgelegt
firstguardian am 17. September 2009 13:46 Auch darüber hinaus kann ein Vorkaufsrecht enstehen!

was wird nur da wieder an Halbwissen kundgetan. Die einzig richtige Antwort hat hier firstguardian gegeben. Nur wenn das ganze Haus verkauft wird, besteht kein Vorkaufsrecht. Aber immer wenn die einzelnen Wohnungen eines ganzen Hauses in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden. Der Mieter muss extra unterschreiben,dass er von seinem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht.
aschaub am 18. September 2009 13:48 DH! Genauso richtig wie die Antwort von firstguardian, aber verständlicher für den Laien ;-)
Haesilein1951 am 18. September 2009 14:37 Danke!

Ein Mieter hat in der Regel gar kein Vorkaufsrecht!
firstguardian am 17. September 2009 13:46 Doch es gibt sogar mehrere Gründe für ein Vorkaufsrecht!
regideur am 17. September 2009 14:29 Wo kann ich denn das nachlesen???
Es mag sicher Gründe geben dem Mieter ein Vorkaufsrecht einzuräumen aber kein Mieter ist dazu verpflichtet!
wer schreibt denn hier das der mieter verpflichtet ist zu kaufen?
regideur am 17. September 2009 14:59 Gar keiner!
Es geht um ein Vorkaufsrecht!
firstguardian am 17. September 2009 16:36 Genau! - von einer Pflicht hat niemand geschrieben. Die Leute lesen einfach nicht mehr bevor sie denken und antworten.
regideur am 17. September 2009 17:58 Naja manchmal versteht man auch einfach etwas falsch oder man verschreibt sich. Wie ich in meinem Kommentar. Ich meine nicht das der Mieter verpflichtet ist sondern der VERmieter.
Mieter haben nicht generell ein Vorkaufsrecht.
Ein Vorkaufsrecht hat nur jemand, der im Grundbuch dafür eingetragen ist.
firstguardian am 17. September 2009 13:47 ... und bei einer Aufteilung in Wohnungseigentum nach Mietvertragsabschluß.
Ah - okay. Stimmt.

hat der mieter ohne entspr. vertrag nicht.
firstguardian am 17. September 2009 13:47 Stimmt nur bedingt!

Nein. Der Eigner kann den Käufer wählen nach seinem Willen.
firstguardian am 17. September 2009 13:48 ... wenn der Mieter beim vorliegen bestimmter Voraussetzungen auf sein Vorkaufsrecht verzichtet hat.
das stimmt auch nicht weil generell jede jeweilige gemeinde ein gesetzliches Vorkaufsrecht hat.
firstguardian am 17. September 2009 16:35 Das rein hypothetisch und falsch dazu! Der träger öffentlicher Belange kann ein solches Recht nur dann ausüben, wenn das Grundstück für öffentliche Belange geeignet und ausgewiesen wäre! Dann gibt es aber auch keine Abgeschlossenheitsbescheiunigung mehr vom Baumamt, die zwingend für die Bildung der 1000 stel MEA und der Wohnungsgrundbücher erforderlich wäre! Was Sie schreiben ist also schlicht nicht durchdacht!

Nein, das Sie Benutzer, aber nicht Eigenthümer sind, das sind die eingetragenen im Grundbuch.
Nein, Mieter haben kein Vorkaufsrecht. Wenn, dann muss das schriftlich festgelegt worden sein. I.d.R. muss das im Grundbuch stehen.
DH!
DH, die Antwort ist völlig korrekt.