Da wohl die Note eines Jura-Studenten beim Examen eine wichtige Rolle spielt, was seine berufliche Zukunft angeht - oft geht's dabei schon um Stellen hinter dem Komma! - , kommen immer mehr Jura-Studenten auf die Idee, für sich selbst vor Gericht eine bessere Note einzuklagen. Haben derartige Klagen vor Gericht eine Chance? Hat es dazu in der Vergangenheit schon Urteile gegeben, die man vielleicht im Netz irgendwo nachlesen kann? Wer hat Links/Tipps für mich?
Ihr habt bestimmt eine Studentenberatung und eine Fachschaft, frag da nach. Vielleicht gab es das schon mal an eurer Hochschule.

Als Laie würde ich mal vermuten, dass die Aussicht auf eine erfolgreiche Klage umso größer ist, je besser die Durchschnittsnote des Klägers ist, einfach deshalb, weil je besser die Note, umso besser der Student bzw. Jurist. Das heißt aber auch ein schlechter Student mit einer schlechten Noteist zu dumm erfolgreich zu klagen und ein guter Student mit einer guten Note hat andererseits keinen Grund zu klagen. Ein unlösbares Dilemma.

Nein, man kann nicht erfolgreich gegen eine Hochschiulnote klagen. Die Profs haben Art. 3 GG auf Ihrer seite.
Es gibt Kanzleien, die sich auf Prüfungsanfechtungen spezialisiert haben, speziell für Juristen. Erfolg hat eine solche Klage, wenn tatsächlich die Benotung Mängel aufzeigt. Die Erfolgsquote ist aber niedrig, da sehr viel schlecht beweisbarer Ermessensspielraum im selbigen ist