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Haben Klagen von Jura-Studenten gegen die eigene Examens-Note vor Gericht eine Chance?

gefragt von miamiwise am 13.06.2008 um 16:07 Uhr

Da wohl die Note eines Jura-Studenten beim Examen eine wichtige Rolle spielt, was seine berufliche Zukunft angeht - oft geht's dabei schon um Stellen hinter dem Komma! - , kommen immer mehr Jura-Studenten auf die Idee, für sich selbst vor Gericht eine bessere Note einzuklagen. Haben derartige Klagen vor Gericht eine Chance? Hat es dazu in der Vergangenheit schon Urteile gegeben, die man vielleicht im Netz irgendwo nachlesen kann? Wer hat Links/Tipps für mich?


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anonym
beantwortet von dlrgkatja18 am 13. Juni 2008 16:14
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Ihr habt bestimmt eine Studentenberatung und eine Fachschaft, frag da nach. Vielleicht gab es das schon mal an eurer Hochschule.


weberwf
beantwortet von weberwf am 13. Juni 2008 16:18
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Als Laie würde ich mal vermuten, dass die Aussicht auf eine erfolgreiche Klage umso größer ist, je besser die Durchschnittsnote des Klägers ist, einfach deshalb, weil je besser die Note, umso besser der Student bzw. Jurist. Das heißt aber auch ein schlechter Student mit einer schlechten Noteist zu dumm erfolgreich zu klagen und ein guter Student mit einer guten Note hat andererseits keinen Grund zu klagen. Ein unlösbares Dilemma.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 13. Juni 2008 16:12
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Nein, man kann nicht erfolgreich gegen eine Hochschiulnote klagen. Die Profs haben Art. 3 GG auf Ihrer seite.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 13. Juni 2008 16:59
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Ich halte das für Quatsch.


HassovonBrenner
beantwortet von HassovonBrenner am 14. September 2008 03:35
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Es gibt Kanzleien, die sich auf Prüfungsanfechtungen spezialisiert haben, speziell für Juristen. Erfolg hat eine solche Klage, wenn tatsächlich die Benotung Mängel aufzeigt. Die Erfolgsquote ist aber niedrig, da sehr viel schlecht beweisbarer Ermessensspielraum im selbigen ist


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