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haben hartz 4 empfänger ein recht auf urlaub?

gefragt von Kirsche09 am 31.10.2009 um 21:31 Uhr

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finchen012
beantwortet von finchen012 am 31. Oktober 2009 21:32
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ja hast du 21 tage du musst es nur voher an melden

Kommentar von Acd4e67db8c10f917ae9101b2cedc6bdsmallDonkie am 31. Oktober 2009 21:37

richtig ,finchen!!


fnmama
beantwortet von fnmama am 31. Oktober 2009 21:33
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ja-aber ich glaube das nennt sich nicht urlaub-sie müssen einen antrag stellen-sich dementsprechend ab-und auch wieder anmelden-und es dürfen "nur" 3 wochen im jahr sein


bitmap
beantwortet von bitmap am 31. Oktober 2009 21:34
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Einen Urlaubsanspruch im eigentlichen Sinne, wie er einem Arbeitnehmer während seines Beschäftigungsverhältnisses zusteht, haben Sie als Empfänger von Arbeitslosengeld II nicht. Sie können sich aber mit vorheriger Zustimmung Ihres Ansprechpartners für insgesamt 3 Wochen im Kalenderjahr außerhalb Ihres Wohnortes aufhalten, also auch ins Ausland verreisen (so genannte Ortsabwesenheit).

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sam...

Kommentar von 6ccc4c0fc261f7a2a2e2984ff944fdf8smallVirtualSelf am 31. Oktober 2009 23:40

DH
Es wäre so schön, wenn nur Leute solche Fragen beantworten würden, die wie du tatsächlich Ahnung haben.


anonym
beantwortet von Agent008 am 31. Oktober 2009 21:31
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jeder mensch hat urlaub verdient D:


Igitta
beantwortet von Igitta am 31. Oktober 2009 21:32
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Sicher ja.



adianthum
beantwortet von adianthum am 31. Oktober 2009 21:36
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Ja, haben sie. Aber es gibt kein Geld vom Amt dafür. Man muss sich für die Zeit bei der ArGe abmelden und wenn man zurück ist, muss man sich auch wieder zurückmelden. Befindet man sich in dieser Zeit gard in einer Maßnahme, darf man soviel ich weiß nicht weg. Ich meine 2- oder 3 Wochen sind Maximum an Abwesenheitszeit.


jennyblomma
beantwortet von jennyblomma am 31. Oktober 2009 21:33
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Meinst du in den Urlaub fahren? Das dürfte wohl am fehlenden Geld scheitern.


KW1980
beantwortet von KW1980 am 31. Oktober 2009 21:52
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Urlaub kann ja auch sein, wenn man beispielsweise seine Kinder, die weit weg wohnen, besuchen fährt... muss ja nicht immer teuer sein. Es geht ja hier nur darum, dass man in dieser Zeit keinen Termin bei der Arbeitsvermittlung, oder keinen Vermittlungsvorschlag mit Vorstellungsgespräch bekommt. Das wird für 3 Wochen ja wohl gehen, zumal soviele Vermittlungsvorschläge vom Amt ja eh nicht kommen


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