
ja hast du 21 tage du musst es nur voher an melden

ja-aber ich glaube das nennt sich nicht urlaub-sie müssen einen antrag stellen-sich dementsprechend ab-und auch wieder anmelden-und es dürfen "nur" 3 wochen im jahr sein

Einen Urlaubsanspruch im eigentlichen Sinne, wie er einem Arbeitnehmer während seines Beschäftigungsverhältnisses zusteht, haben Sie als Empfänger von Arbeitslosengeld II nicht. Sie können sich aber mit vorheriger Zustimmung Ihres Ansprechpartners für insgesamt 3 Wochen im Kalenderjahr außerhalb Ihres Wohnortes aufhalten, also auch ins Ausland verreisen (so genannte Ortsabwesenheit).
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sam...
VirtualSelf am 31. Oktober 2009 23:40 DH
Es wäre so schön, wenn nur Leute solche Fragen beantworten würden, die wie du tatsächlich Ahnung haben.

Ja, haben sie. Aber es gibt kein Geld vom Amt dafür. Man muss sich für die Zeit bei der ArGe abmelden und wenn man zurück ist, muss man sich auch wieder zurückmelden. Befindet man sich in dieser Zeit gard in einer Maßnahme, darf man soviel ich weiß nicht weg. Ich meine 2- oder 3 Wochen sind Maximum an Abwesenheitszeit.
Meinst du in den Urlaub fahren? Das dürfte wohl am fehlenden Geld scheitern.
Urlaub kann ja auch sein, wenn man beispielsweise seine Kinder, die weit weg wohnen, besuchen fährt... muss ja nicht immer teuer sein. Es geht ja hier nur darum, dass man in dieser Zeit keinen Termin bei der Arbeitsvermittlung, oder keinen Vermittlungsvorschlag mit Vorstellungsgespräch bekommt. Das wird für 3 Wochen ja wohl gehen, zumal soviele Vermittlungsvorschläge vom Amt ja eh nicht kommen
richtig ,finchen!!