Engelsherz am 12.09.2008 um 13:20 Uhr
Wir haben Post vom Anwalt meiner Schwiegereltern in Spe bekommen.Sie wollen das ihr schwerbehinderter Enkel alle 14 Tage von freitags bis sonntags bei Ihnen ist.Wir haben kein Problem das sie ihren Enkel sehen,aber nicht über Nacht weil der Junge(13)immer mit Oma(70) in einem Bett schläft.Ausserdem ist uns das zuviel Zeit bei den Grosseltern.Die Schwester von dem Jungen kommt alle 14 Tage und würde ihren Bruder dann kaum noch sehen.Das Mädchen(9) wollen die Grosseltern nicht sehen.Die Mutter des Jungen (Exfrau meines Freundes) sieht das genauso wie Wir .Dies hat und wird sie auch unterzeichnen!!Was denkt ihr gibt es so ein Gesetz das Uns zwingt den Jungen dort hin zu geben??

Nach § 1685 Abs. 1 haben Großeltern ein Recht auf Umgang mit dem Kind bzw. Kindern, WENN das dem Kindeswohl dient.
Umgangsrecht bedeutet nicht, daß das Kind unbedingt über Nacht bleiben muß. Darüberhinaus geht das Erziehungsrecht der Eltern vor. Entscheidend ist vor allem, daß hier auf das Kindeswohl abgestellt wird. Es handelt sich also nicht um ein absolutes Recht, das den Großeltern dienen soll, sondern um eine Regelung, die einen möglichen Aspekt des Kindeswohles berücksichtigt. Dient also der Umgang nicht dem Kindeswohl, haben die Großeltern auch kein Recht darauf.
Näheres ist Tatfrage; notfalls selbst Anwalt einschalten.
Da werden die Großeltern wohl abstriche machen müßen. Sie können ja zu besuch kommen.
Engelsherz am 12. September 2008 13:27 Sie verweigern jeden Kontakt zu Uns...Sie beschimpfen uns und verklagen uns usw.
Nun was soll ich Dir sagen Beschimpfungen unterbrechen natürlich den Besuch. Außerdem kann man durchaus auch wegen Beleidigung Verleumdung etc. Klagen. Aber wenn Ihr Ihnen schriftlich ein Besuchsrecht einräumt wird die Argumentationsgrundlage auf Gegenseite ziemlich dünn.
Hier geht es um das Umgangsrecht: http://n-tv.advogarant.de/Infocenter/Rechtsinfo/Familienrecht/Kinder/Grosseltern...
DH steht alles drin was du wissen musst... in deinem Fall wohl nein
Also, das ist ja krass! Ich würde mich da umgehend bei einem Anwalt informieren! Würde mich auch interessieren! Das wäre ja eine Frechheit wenn ihr euer Kind bei den Schwiegereltern abgeben MÜSSTET!!

Ich kann es mir nicht vorstellen aber man weiß es ja heute gar nicht mehr so richtig
Also das mit der Schwester ist kein Argument dagegen. Das kann man ja entsprechend abstimmen. Das einzig Bedenkliche, was ich sehe, ist das gemeinsame Bett von Oma und Enkel. Wenn sie das aber regeln kann, spricht da nichts gegen, dass es so wie sie es wünschen gemacht wird. Vor allem, wenn der Enkel sehr an den Großeltern hängen sollte. Dann solltet ihr es ihm ermöglichen, mögl. viel Zeit mit der Oma zu verbringen.
Engelsherz am 12. September 2008 13:36 Ja aber nicht bei ihr im bett!!Der Junge ist schwerbehindert und dadurch ist es nicht so leicht!wir wollten von >Anfang an das der Kontakt erhalten bleibt da der Junge eine weile in der Woche bei den Grosseltern gelebt hat.Aber zu beginn der sommerferien haben sie uns nach einem Streit mitgeteilt das wir den Jungen bis 12 abholen sollen.das haben wir gemacht.dabei waren seine ganzen Sachen Papiere,schultasche usw.Der Opa erklärte uns das es ihn nicht mehr interessieren würde..Der Junge war völlig verstört..jetzt hat er sich wieder gefangen und nun geht es wieder von vorne los??das kann doch nicht sein??
Das mit dem Bett habe ich ja als bedenklich eingesuft. Von weggegeben haben und jetzt wiederholen steht in der Frage oben nichts. Und entsprechend habe ich meine Antwort gegeben. Wenn da so viel hinter steckt, solltet ihr Erwachsenen euch mal in Ruhe mit dem Jugendamt als neutrale Stelle zusammensetzen und eine gesunde Lösung für den jungen finden. Das gehört dann nicht mehr hier hin.
Engelsherz am 12. September 2008 13:48 Stimmt was du sagst!Aber auch den Weg über das JA haben wir gesucht wir haben dort zigmal angerufen und bis heute ist nichts passiert.Er soll gerne zu Opa und Oma aber eben nicht ständig und eben nicht bei Oma im Bett.Darauf lassen sich aber seine Eltern nicht ein.Wir fühlen uns grade ziemlich im Stich gelassen von den Ämtern und behörden!!Es soll nicht heissen das er garnicht dorthin soll.Das wäre Blödsinn aber eben nicht zu diesen bedingungen!!
Dann sucht euch als neutralen Boden mal einen sozialen Dienst wie z.B. die Caritas. Die kennt sich mit solchen Fällen auch sehr gut aus und sie bieten da meist gute Hilfen an.
also wir haben schon alles versucht um unsere nichten/enkel (leben bei Pflegeeltern)sehen zu dürfen und wir dürfen es nicht solange auch nur ein elternteil dagegen ist. Und wenn ihr euch nur beschimpfen tuts und verklagen tuts steht das nicht mehr im wohl des kindes ihr könntet höchstens auflagen stellen wie z.b. ein eigenes zimmer/bett wenn er auf besuch gehen darf und nur dann wenn seine schwester gerade nicht zu besuch ist und das wenn sie sich um den jungen kümmern das sie sich dann auch mit dem mädchen abgeben müssen usw das liegt in eurer hand aber generell haben sie da keine chance

Jaein... würde beim Jugendamt nachfragen...ic h glaube schon...
wenns dem kind gut tut, was spricht dagegen? so sehen auch die gerichte das. ansonsten, findet doch eine lösung die euch allen gerecht wird! reden , auch über sorgen und ängste, hilft euch sicher! lg
Engelsherz am 12. September 2008 13:26 Haben wir durch..sie wollen den Jungen eigentlich ganz bei sich haben.Aber darum gehts ja..es geht dort eben nicht mehr!!Der Opi hat Krebs und eine Knochen erkrankung und die Omi Bekommt dauernd Nervenzusammenbrüche!!Ausserdem geht es nicht das der Junge bei Omi im Bett schläft!!!Der Junge ist in der Pubertät ...Sie lassen in keiner Form mit sich reden!!Ich finde auch man sollte reden..Aber die stellen sich sturr.Wäre kein Ding wenn sie ihn z.b.Samstag morgen holen und abends zurück aber das wollen sie nicht!!

Das wäre das gleiche Recht, was einem Ehepartner/Expartner bei gemeinsamen Sorgerecht zusteht....wenn ich mir jetzt vorstelle, daß mein Mann alle 14 Tage unseren Sohn hat und dann noch seine Eltern die anderen Wochenenden....ich glaube das ist etwas viel und wird so von den Großeltern nicht durchgesetzt werden können. Sucht nach einer freundschaftlichen Lösung, die sowohl zum Wohle des Kindes als auch zum Wohle der Großeltern sind. Rechtlich werden sie den Umgang in der geforderten Form mit Sicherheit nicht durchsetzen können
Die Mutter hat doch bestimmt bestimmte Tage an denen sie das Kind sieht, das könnte man ja kombinieren
Nein ! Ich glaube, der Anwalt will Euch bloß einschüchtern.
Das wäre ja auch optimal.Aber beide sind krank und dem Kind nicht mehr gewachsen.Der Junge ist durch seine Behinderung manchmal nicht einfach.Wir haben angerufen,geschrieben usw die lassen nicht mit sich reden!!
Dann redet halt nicht mit ihnen.
Dem Anwalt antwortet ihr, daß der geforderte Umgang dem Kindeswohl zuwiderläuft und daher in dieser Form nicht stattfinden wird. (Ihr schreibt bitte NUR an den Anwalt.) Dann wartet ihr ab. Wenn eine Klage kommen sollte, tretet ihr dieser halt entgegen. Schlimm ist das nicht. Vielleicht solltet ihr Euch dann einen Anwalt nehmen: Der Laie ist hier doch bisweilen verunsichert. Ist aber wirklich nicht dramatisch.
Dank für die Antworten!!Jetzt fühlen wir uns schon etwas besser!!Schlimm an der ganzen Geschichte finde ich persönlich das man nicht reden kann.Ich kenne solche Probleme von meiner Familie her garnicht...wir halten immer zusammen.Mein Sohn hängt sehr an Oma...aber die war auch immer kompromiss bereit.Sicher hatten wir auch verschiedene meinungen.Aber sie hat meine Rolle als Mama immer akzeptiert und dafür voll und ganz ihre Omarolle genossen und geniesst sie heut noch!Bin erschrockem in was für einer Zeit wir leben wo Grosseltern und Eltern um hilflose Kinder vor gericht streiten müssen!!Wirklich Übel!
DH!