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Haben Fahrradfahrer am Zebrastreifen Vorfahrt?

gefragt von enquirymaster am 31.07.2008 um 10:34 Uhr

Sind Radfahrer eine Art "Beinahe-Fußgänger"? Muss man als Autofahrer anhalten und warten?


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Kati80
beantwortet von Kati80 am 31. Juli 2008 10:37
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Soweit ich weiß, müssen sie das Rad rüberschieben.

Kommentar von D781b15d76603037f81eab6adad2d313smallKairofan am 31. Juli 2008 10:38

Wenn sie schieben, sind sie Fußgänger - dann muss gehalten werden. Wenn sie auf dem Rad sitzen, dann sind sie Radler - es muss nicht gahlten werden und meist haben sie auf dem Gehweg eigentlich gar nix zu suchen.

Kommentar von F438a79f2d3dae5e13b271414608c085smallKati80 am 31. Juli 2008 10:41

Sehe ich ähnlich. Außer sie sind unter acht Jahren. Da würd ich dann evtl auch am Zebrastreifen halten. :)


anonym
beantwortet von mrrendite am 31. Juli 2008 10:43
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Die Straßenverkehrsordnung ist in diesem Punkt eindeutig: An Fußgängerüberwegen müssen Fahrzeuge (mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen) nur anhalten, wenn Fußgänger oder Roll- bzw. Krankenfahrstuhlfahrer die Fahrbahn überqueren möchten.


anonym
beantwortet von Lille am 31. Juli 2008 10:40
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Wenn sie schieben, haben sie Vorrang. Wenn sie radeln, dann muß das Auto nicht anhalten, bzw. bei einem Unfall liegt die Schuld beim Radfahrer (zumindest größtenteils.. ggf. bekommt der Autofahrer noch eine Mitschud)


bommel65
beantwortet von bommel65 am 31. Juli 2008 10:53
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Sie müssen ihr Rad drüber schieben, wenn sie fahren, muss man theoretisch nicht halten (was natürlich trotzdem jeder macht).

Kommt es zum Unfall, hat der Radfahrer Teilschuld.


NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 31. Juli 2008 15:08
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Wenn man die vielen Fahrradfahrer auf den Fußwegen sieht, die die sich auf zwei eigenen Beinen dort bewegenden Personen eher als lästige Hindernisse betrachten, könnte man meinen, die Evolution habe den normalen Fußgänger inszwischen mit Speichenrädern und Gummireifen ausgestattet. Da Biologen und Hebammen dem jedoch nach wie vor vehement widersprechen, sind die Fußgängerüberwege oder auch Zebrastreifen ausschließlich den Fußgängern vorbehalten. Da ein Fahrrad auch nicht zu normalen Bekleidung gehört, können auch nur diese die Wartepflicht der Fahrzeuge für sich in Anspruch nehmen. Zu den wartepflichtigen Fahrzeugen gehören übrigens auch Fahrräder mit deren Fahrern.



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