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Haben Eltern Anspruch auf Kindergeld, wenn er beim Grundwehrdienst ist?

gefragt von NettiNetti am 26.06.2007 um 11:46 Uhr
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Finanzen x 23.753

Lotusblume12
beantwortet von Lotusblume12 am 26. Juni 2007 12:51
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Nein definitv nicht, die Zeit wird aber wieder angehängt, wenn dein Kind studiert und noch Kindergeldberechtigt ist. Würde wohl derzeit heissen, wenn er 25 ist und noch in Ausbildung oder Studium ein bestimmtes Einkommen nicht überschreitet, hätte er bzw. du noch Anspruch über die 25 Jahre hinaus so viele Monate wie er bei der BW war. Lieben Gruß Lotusblume


jheart
beantwortet von jheart am 26. Juni 2007 12:07
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Nein, Eltern haben während des Grundwehrdienstes keinen Anspruch auf Kindergeld. Begründet wird dies damit, dass der Wehrdienstleistende ja vollständig von der Bundeswehr versorgt wird (Sold, freie Kost, Logis etc.) Bedenkt man, dass Kind und Eltern während dieser Zeit besonders belastet sind und man von dem lächerlichen Sold kaum die Hälfte des Monats leben kann, ist das eine Unverschämtheit.


anonym
beantwortet von 68536 am 26. Juni 2007 11:57
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soweit ich weiß haben Eltern während des Wehr-/Zivildienstes keinen Anspruch auf Kindergeld.


anonym
beantwortet von Marionara am 21. November 2009 21:55
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Ich erlebte heute den Knaller...die Arge will von der Familienkasse Kindergeld zurück weil meinem Sohn der zur Zeit die Wehrpflicht absolviert angeblich KIndergeld zusteht und die Arge seit 1.Juli für meinen Sohn Geld nach dem SGB II zahlt.Das stimmt gar nicht!!!Ich erhalte weder Kindergeld noch sonst irgend welche Leistungen seit dem er beim Bund ist.HALLO!!!Was soll das denn?Das ist doch echt der Witz des Jahrhunderts!Mit der Kindergeldkasse wie auch mit der Arge hatte ich Schriftverkehr ohne Ende und alle Widersprüche meinerseits wurden abgelehnt weil mein Sohn den Grundwehrdienst leistet.Was ich nicht verstehe ist:Ist das nicht mehr mein Kind wenn es den Wehrdienst absolviert oder wie?Naja nun habe ich gleich beiden Ämtern geschrieben,mal sehen was passiert. Ich weiß das uns in der Zeit nichts zusteht aber die vom Amt wohl nicht. lg


anonym
beantwortet von 68536 am 26. Juni 2007 12:04
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schau mal auf der Seite: http://www.bundeswehr.de/ nach und such dort nach: Kindergeld und Waisenrente. dort kannst du nochmal alles nachlesen.


anonym
beantwortet von 68536 am 26. Juni 2007 12:04
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schau mal auf der Seite: http://www.bundeswehr.de/ nach und such dort nach: Kindergeld und Waisenrente. dort kannst du nochmal alles nachlesen.


Netti
beantwortet von Netti am 26. Juni 2007 11:55
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Es geht um eine Rückzahlungsforderung...


Indy72
beantwortet von Indy72 am 26. Juni 2007 11:53
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Ob Wehrdienst, oder nicht, die Kindergeldkriterien sind gleich. Entweder man hat den Anspruch oder nicht. Einen antrag stellen, kostet nichts und schlimmer als eine Ablehung wirds nicht kommen!


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