Llimbuurg am 02.11.2009 um 11:12 Uhr
Eine Frage bezüglich ehrenamtlicher Tätigkeiten. Bringen diese eigentlich irgendwelche Vorteile bei der Steuer? Darf ich kosten, die ich für ehrenamtliche Tätigkeiten aufgebracht habe auch irgendwie von der Steuer absezten oder muss ich die komplett selbst tragen?
Wenn Du für die ehrenamtliche Tätigkeit keine Aufwandsentschädigung bekommst, hast Du die Möglichkeiten, die Kosten bei der Steuer abzugeben. Du brauchst dann eine Bescheinigung der Organisation, für die Du tätig bist. Ob da formal oder inhaltlich besondere Dinge zu berücksichtigen sind, kannst Du beim Finanzamt erfragen.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass du von der Stelle keine Aufwandsentschädigung bekommst? Dann geht es:
"“Bürgerschaftliches Engagement wird in Deutschland rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 mit spürbaren Steuervergünstigungen belohnt. Das Zehn-Punkte-Programm „Hilfen für Helfer“, das vom Bundesfinanzministerium entwickelt wurde und als „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ im Herbst 2007 in Kraft getreten ist, hat einen Umfang von insgesamt 490 Millionen Euro pro Jahr. Mit diesem Betrag werden ehrenamtlich aktive Bürgerinnen und Bürger (unter gewissen Voraussetzungen), Spenderinnen und Spender, Stifterinnen und Stifter steuerlich begünstigt. Interessant dürften für Sie Steuerbegünstigungen für Übungsleiter und Verantwortungsträger in gemeinnützigen Vereinen sein. Die Übungsleiterpauschale sieht einen steuer- und sozialabgabenfreien Zahlungsbetrag von jährlich 2.100 Euro vor, die Ehrenamtspauschale einen Freibetrag von 500 Euro.” http://www.aspect-online.de/finanztipps/wie-kann-man-ein-ehrenamt-steuerlich-abs...
Ungesundes Halbwissen hier. Tatsächlich ist es so, dass du nur dann einen Steuervorteil hast, wenn du eine Aufwandsentschädigung bekommst. Erhältst du kein Entgelt für dein Ehrenamt, guckst du beim Finanzamt in die Röhre. Dann kannst du nichts absetzen.
Siehe zum Beispiel: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-12806.xhtml?currentModule=home
M.E. kann man nur etwas absetzen bzw. gibt es Pauschalen für den Fall, daß man eine Aufwandsentschädigung z.B. vom Verein erhält, wo man ehrenamtlich tätig ist. Das ist ja das Unding, was gerade im Frühjahr neu beschlossen wurde. Wer nichts erhält und nur eigene Kosten durch seine ehrenamtliche Tätigkeit hat, kann auch nichts steuerlich geltend machen. Oder gibt es da doch noch irgendwelche Schlupflöcher, die ich nicht kenne?