Ich bestreite dies, Freund Dieter behauptet das Gegenteil. Wer hat Recht? Bitte keine 08/15-Auskünfte, sondern nur juristisch Nachprüfbares, am besten mit Link. Danke.

Man hat ja noch nicht Mal einen Anspruch, überhaupt mit seinem Namen angsprochen zu werden. Ist alles eine Frage der Konvention und der Höflichkeit.
Der Dr.-Titel ist Teil des Namens und somit hat der ein Recht mit vollem Namen angesprochen zu werden. Gilt für Prof. ebenso. Oder Dr. Dr.!!
Dat stimmt nicht. Bitte erkläre mal, wie Du darauf kommst?
Hat mir mal ein Polizist erklärt.
vollyhn am 25. Mai 2008 00:20 Der Doktorgrad ist kein Bestandteil des bürgerlich-rechtlichen Namens (Namenszusatz) wie etwa ehemalige Adelstitel oder Adelsbezeichnungen (der 'Doktor' ist ein akademischer Grad, kein „Titel“). Unklar ist, nach Auffassung von Juristen[8], in diesem Punkt nur das zivilrechtliche Schrifttum. Zwar wird auch hier überwiegend der Rechtsprechung gefolgt, es gibt jedoch auch die Auffassung, „akademische Titel“ gehörten zum Namen bzw. seien Namensattribute. Zu Irritationen kann dabei auch der Umstand beitragen, dass der Doktorgrad als einziger akademischer „Titel“ in einen Pass und Personalausweis eingetragen werden kann. Das deutsche Personalausweis- und Passgesetz (PersAuswG § 1, PaßG § 4) behandelt den Titel aber ebenfalls nicht als Namenszusatz, da in diesem Fall eine spezifische Regelung nicht notwendig gewesen wäre. Zu beachten ist, dass der Doktorgrad nach Vorlage der Promotionsurkunde nur in der fachunbezogenen Bezeichnung DR (ohne Punkt) / Dr. h.c bzw. Dr. E.h eingetragen wird. Da der „Doktortitel“ kein Namenszusatz ist, kann aus § 12 BGB (Namensrecht) nicht abgeleitet werden, die Nennung des „vollen Namens“ müsse auch die Nennung des „Doktortitels“ umfassen
Ein Polizist?!! Und Du meinst, diese "Helfer der Staatsanwaltschaft", die niemals Jura studiert haben, kennen sich da aus?! Sorry, nein, das tun sie nicht. Und warum Deine Antwort 4 Punkte hat, ist mir diesmal wirklich ein Rätsel. Sie ist falsch und hilft wirklich niemanden weiter.

Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Wer etwas anderes behauptet, möge eine entsprechende Fundstelle anführen; mir ist keine bekannt.
Übrigens ist der Doktortitel auch kein Namensbestandteil. Wäre es anders, gäbe es keine Regelung, daß er in Ausweispapiere eingetragen wird: Namen werden selbstverständlich eingetragen; für alles andere bedarf es eben einer Regelung.
Es ist aber Brauch, Doktores mit dem Titel anzusprechen, wenn man selbst keinen Doktortitel hat.

eindeutig JA
an alle: in welchem Gesetz kann ich das nachlesen?
§12 BGB Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. 2Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen." Und? Hilft Dir das jetzt weiter? Nein! Eben.
Nein, hat man nicht. Es ist in der Tag nur eine Frage der Höflichkeit. Was meinst Du mit "juristisch Nachprüfbares"? Im Internet googlen wirst Du selbst können, und ein Gesetz bzw Paragrafen gibt es dazu nicht. Es gehört in der Tag zum Namensrecht (Teil des BGB) und Du könntest Dir jetzt einen Kommentar dazu besorgen (zB Palandt) und nachschauen, ob schon mal jemand darauf geklagt hat, so angesprochen zu werden. Dann findest Du im Kommentar die Urteil und kannst sehen, ob es eine Obergerichtsentscheidung gibt. Das meiste Recht ist Rechtsprechung - das macht Jura für Laien ja so kompliziert. Hoffe, das war jetzt keine 0815-Antwort...
War ne gute Antwort. Danke einstweilen (auch den andren). Mit dem Googeln haperts etwas bei mir als PC- und IN-Neuling. Heut nacht werd des nix mehr ...
Hab mal aus Interesse selbst gegoogelt... Es gibt auch nicht so viel, meistens geht es um Namensänderungen in jeglicher Richtung. Wie gesagt: es ist alles Rechtsprechung und man müsste sich jetzt auf die Suche nach einer Entscheidung begeben. Dafür müsste aber erstmal jemand geklagt haben. Also sagen wir mal, ein Arzt will von seinem Patienten mit Herr Dr. angesprochen werden - und der Patient tut das nicht (fiktiver Fall). Worauf soll der Arzt denn klagen? Auf Schadensersatz? (Zivilrecht) Oder Anzeigen wegen Beleidigung (Strafrecht)? Mir fällt gar nicht ein, warum jemand so eine Klage erheben sollte - mit welchem ZIEL...vielleicht auf zukünftiges Unterlassen es zu Unterlassen, ihn nicht Herr Doktor zu nennen....neee, das ist alles zu kompliziert. Ich wette, da hats noch nie einen Fall zu gegeben. Du könntest der erste sein! ;-)
Har har, ich bin nicht der 1. Fall, da ich keinen Dr.-Titel trage. Aber gut argumentiert; ist mir viel einleuchtender als das Beharren von Dieter auf seinem auch laut WolfRichter (danke) nicht haltbaren Standpunkt.
Ein Arzt muß nicht zwangsläufig einen Dr.Titel haben.
???Und??? War ein fiktiver Fall, dann denk Dir irgendjemanden mit Doktortitel - worauf sollte der seinen Rechtsanspruch denn stützen?!
@ manle: das war aber nicht die Frage; übrigens werden Mediziner (auch ohne ihren Doktor gebaut zu haben) fast immer als Doktor angeredet.

Klar, der Titel wird doch auch in den Ausweis eingetragen und ist Bestandteil des Namens. Zumindest wenn ich über den Titel Kenntnis habe, wende ich ihn auch an. Und im Gegenzug werden viele Diplom-Mediziner mit Herr/Frau Doktor angesprochen. Aber ich kenne Doktoren, die keinen Wert darauf legen und darum bitten, den Doktor wegzulassen, vor allem im privaten Bereich.
Danke an alle. Dieter möchte nun (weil er WolfRichter und Mau Mau nicht glaubt) einen Standesbeamten befragen.