sunpoint am 28.11.2008 um 22:42 Uhr
Oft sieht man sie auf den Straßen. LKW, Sonderfahrzeuge und sogar Panzer. Was ist bei einem Unfall ? Sind die Fahrzeuge der Bundeswehr auch wie ein "normales" Fahrzeug versichert ? .. wenn ja bei welcher Versicherung ? Weiß dies jemand ?
Es ist schon erstaunlich, wieviele wirklich falsche Antworten in Form von Vermutungen zu einem solch wichtigen Thema abgegeben werden. Fahrzeuge des Bundes sind nicht versichert, weil der Bund selber für Schäden eintritt. Schäden werden durch die regional jeweils zuständige Wehrbereichsverwaltung (das ist die zivile Verwaltung der Bundeswehr) geregelt.

Das sind Behördenfahrzeuge, bzw. Fahrzeuge des Staates. Etwaige Schäden/haftungen, bezahlen wir, die Steuerzahler.
Smash am 28. November 2008 23:32 Genau so ist es. Was brauch der Staat auch eine Versicherung.
richtig, DH!

Sie haben natürlich eine Haftpflichtversicherung allerdings bei keinem Anbieter, den du aus der Werbung kennst...
Das stimmt so nicht. Der Bund selber tritt für die Schäden ein und ist nicht rückversichert.

Nein, die hatten keine Versicherung. Die Beiträge wären höher, als die Reparaturen. Mittlerweile sind die Fahrzeuge durch die BwFuhrparkService GmbH übernommen. Dort könnten sie jetzt allerdings versichert sein.
sunpoint am 28. November 2008 22:44 Was ist bei einem Unfall ? Wie wird dies geregelt ?
Maximus40 am 28. November 2008 22:46 Wie bei allen anderen Unfällen auch. Ist der Bund der Verursacher, zahlt er auch.
Maximus40 am 28. November 2008 22:46 Wie bei allen anderen Unfällen auch. Ist der Bund der Verursacher, zahlt er auch.
Werde mich mal schlau machen, ob die mittlerweile versichert sind.
Maximus40 am 28. November 2008 22:58 Habe diesen Beitrag gefunden:
Die Fahrzeuge sind tatsächlich nicht über eine herkömmliche Versicherung versichert. Im Schadensfall regeln die zuständigen Abteilungen der Wehrbereichsverwaltungen diese Schäden dann in Eigenregie ab.
Und die Nummernschilder sind auch an das jeweilige Fahrzeug gebunden, also nicht übertragbar.
Wie das jetzt bei der BwFuhrparkservice geregelt ist, weiß ich nicht.
Smash am 28. November 2008 23:06 Wir hatten einen solchen Unfall. Die Schadensabwicklung und Zahlung erfolgte durch eine Dienststelle der Bundeswehr.
Nicht ganz richtig. Durch die BwFPS sind nur die handelsüblichen Fahrzeuge gestellt. Taktische Fahrzeuge (z.B. Panzer) sind nach wie vor unmittelbar Bundesfahrzeuge.

Bundesbehörden haben in Deutschland keine Haftpflichtversicherung. Die Schadenabwicklung bei einem Unfall mit einem Bundeswehrfahrzeug erfolgt durch den BW-Fuhrparkservice.

Ich weiß nicht bei welcher Versicherung, da gibt es sicherlich 100 Einzellösungen. Allerdings muss jedes Fahrzeug in Deutschland, dass auf öffentlichen Straßen bewegt wird, zumindest Haftpflicht versichert sein. Ich glaube kaum, dass da für die Bundeswehr eine Ausnahme gemacht wird..
So gesehen wird für die Bundeswehr (und andere Dienststellen des Bundes) schon eine Ausnahme gemacht. Der Bund tritt für die Schäden ein - und der Bund ist keine Versicherung.

die sind über den stadt und zwar über die alianz versichert
Das ist leider falsch - denn welche Stadt wäre wohl so nett, Fahrzeuge der Bundeswehr zu versichern. Für Schäden durch Fahrzeuge des Bundes tritt der Bund selber ein - und nicht die Allianz.
natürlich haben die eine haftflicht und sie zahlen auch steuern
Questor am 28. November 2008 23:09 Ha ha ha....
Das ist eine Antwort, die so leider nicht zutrifft.

es ist alle geregelt..kannst beruhigt schlafen gehen.
sunpoint am 28. November 2008 22:47 Danke für die "umfassende" Antwort. ..war sehr interessant.

Versichert sind sie, aber wo weiß ich nicht.
Smash am 28. November 2008 23:03 Nein die sind nicht versichert. Behördenfahrzeuge haben in der Regel keine Versicherung.

Ja, versichert.
Nein, nicht versichert.
Wobei ich jetzt interessant fände eine Versicherung zu fragen wie sie folgendes Risiko versichert:
g
@IchSchauMal: Du wirst nirgendwo eine Versicherung finden, die ein Risiko versichert, dass darin besteht, dass du eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat begehst. Du hast "Schadensersatz" (Haftpflicht) und "Verkehrsverstoß" miteinander in einen Topf geworfen. Der Fahrer eines Militär-Kfz trägt immer die volle Verantwortung für sein Tun und Handeln, wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch. Wird ein Bw-Fz geblitzt, wird der Fahrer ermittelt (das geht innerhalb weniger Tage). Der Fahrer zahlt - und meistens bekommt er noch Bw-intern eine Disziplinarstrafe, weil er gegen bestehende Befehle verstoßen hat. Das Gleiche gilt für die von dir angeführten roten Ampeln und die anderen Regeln der StVO. Das Mitführen von Waffen und Munition ist völlig legal - und hat mit diesen Sachen überhaupt nichts zu tun. Die Bundeswehr geht sogar mit Blick auf die Verkehrssicherheit einen Schritt weiter: Sie verzichtet im Frieden in Deutschland auf das sog. Kolonnenvorrecht. Du wirst, wenn du einen Führerschein hast, dich vielleicht daran erinnern, dass eine gekennzeichnete Kolonne von Fahrzeugen (Blaue Flaggen, letztes Fahrzeug grüne Flagge) nach der StVO wie ein Fahrzeug zu behandeln ist. Fährt das erste Fahrzeug bei grün über die Ampel, dann fährt die ganze Kolonne bei „grün“, auch wenn die Ampel umschaltet, es gibt für andere Verkehrsteilnehmer Überholregeln zu beachten usw.. Auf dieses Vorrecht verzichtet die Bundeswehr zugunsten der Verkehrssicherheit bewusst, weil das leider die wenigsten Autofahrer wissen. Außerdem ist die Bw an die Regeln der StVO gebunden, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch (siehe z.B. Absicherung Schwertransporte, Überbreiten, Lenk- und Ruhezeiten usw.).
ja, dafür schon mal ein DH, wobei ich das aber ergänzen möchte: Der Bund tritt bei einem Unfall, den der Militärkraftfahrer verursacht, nur im Rahmen des Mindestversicherungsschutzes für die Schäden ein. Den Rest muß der Fahrer tragen. Deshalb ist es für jeden Militärkraftfahrer eine Überlegung wert, ob er sich nicht zusätzlich versichert. Aber beim Führen von Bundeswehrfahrzeugen gelten ja so strenge Regeln, wie Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn von 130 km/h usw., so daß bei einem Unfall die Schuld fast immer beim Unfallgegner liegt oder der Soldat grob fahrlässig gehandelt hat, so daß er die Kosten sowieso selber tragen muß (egal ob versichert oder nicht)