haben cousin anspruch auf erbe

12 Antworten

Ja, sie haben Ansprüche! Deine Onkel und Tanten sind wie Dein Vater Erben geworden. Sind sie inzwischen verstorben, gehen die Ansprüche auf deren Kinder, also Deine Cousins oder Cousinen über. Bist Du alleine vom Großvater zum Erben bestimmt worden, So hat er damit die anderen Erbberechtigten enterbt. Was jetzt der Anwalt macht, ist die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, die Du dann auch an die Miterben auskehren mußt. Grundlage dafür ist der vom Gutachter ermittelte Wert des Hauses. Kannst Du den nicht erzielen, dann lass´es zur Versteigerung des Hauses kommen. Dabei wird dann nur nach dem Wert aufgeteilt, der offenkundig durch Meistgebot erzielt werden kann.

Nein , erst einmal erben nur die Verwandten der gerade Linie und da du,als Enkel noch lebst und dein Großvater dich bedacht hat, haben die Cousins gar keinen Anspruch darauf. Es erben erst einmal immer die Kinder, wenn die nicht mehr leben , dann die Enkelkinder. Gibt es keine Enkelkinder und auch keine Kinder mehr, dann sind die anderen Verwandten an der Reihe. Erbfolge ist hier nachzulesen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge

Schon mal dran gedacht, daß Cousins die gleichen Großeltern haben können und somit auch Enkel sind?

eventuell sind es ja die anderen Enkel ? Oder ?

Gab es denn nur das Haus oder noch mehr zu erben. Wahrscheinlich haben sie einen Anspruch auf den Pflichtteil des gesamten Erbes - aber Du mußt ihrem Gutachter nicht einfach so glauben. Auf alle Fälle würde ich mit einem Anwalt reden - wenn die beiden schon einen Gutachter bestellt haben, dann geben sie wohl auch nicht so leicht auf.

De Frage ist so allgemein nicht zu beantworten. Ich gehe mal davon aus, daß die Cousins ebenfalls Enkel des Großvaters sind und deren von dem Großvater abstammender Elternteil bereits verstorben ist. Diese sind dann pflichtteilsberechtigt. Der Pflichtteilsanspruch geht auf die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Hinsichtlich der Höhe des Nachlaßwerts gehe ich, der Einfachheit halber, von dem geschätzten Hauswert (53.000,00 €) aus. Wenn der Großvater nur 2 Kinder hatte, also 2 Stämme vorhanden sind, würde jeder Stamm nach dem gesetzlichen Erbrecht die Hälfte des Hauses erben. Wertmäßg also 53.000,00/2 € = 26.500 €. Die Cousins müßten sich den einen Stamm teilen, jeder hätte somit Anspruch auf 1/4 des Hauses bzw. 13.250,00 €. Nun gilt hier aber nicht die gesetzliche Regelung, sondern die letztwillige Verfügung des Großvaters. Danach sollen die Cousins offensichtlich nichts erhalten, sind also enterbt. Dann steht den Cousins lediglich ein Pflichtteilsanspruch zu, der wertmäßig die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ausmacht. Die Hälfte von 13.250,00 € sind 6.625,00 €. Dies wäre der Pflichtteil pro Cousin. Alles jedoch unter dem Vorbehalt, daß nur zwei Stämme vorhanden sind, keine erb- oder pflichtteilsberechtigte Ehefrau des Großvaters existiert und kein weiteres erbrechtlich relevantes Vermögen vorhanden ist. Zudem könnte es sein, daß Vorausempfänge zu berücksichtigen sind, was noch abzuklären wäre.

Vielen Dank tober, sehr umfangreiche info und handfeste argumente. damit will ich nicht sagen, dass die anderen nicht von nutzen waren, drücke mir einfach die daumen, dass es schnell über die bühne geht mit allem, ich habe so die faxen dicke, zum helfen ist keiner da, aber zum ernten, da haben sie alle zeit. nochmals vielen dank. gruss chefarzt.

Sind sie denn mit deinem Großvater verwandt?

Wenn sie es sind (als Enkel), haben sie nur einen Anspruch, wenn der Elternteil, der Kind des Großvaters waren, verstorben sind.

Allerdings benennt dich dein Großvater als Alleinerbe. Das heißt, sie können nicht einfach Ansprüche stellen, sondern müssen das Testament anfechten, wenn sie den verwandt sind.