Für Arbeitslosengeldempfänger könnte ein Rechtsstreit sehr schwierig werden, da sie ja wahrscheinlich keine Rechtsschutzversicherung haben. Wie ist das geregelt? Wird denen ein Anwalt gestellt?
Du kannst Dir bei Gericht für 10,00 € einen Beratungsschein für einen Anwalt besorgen, wenn Du Dein niedriges Einkommen nachweist. Dann musst Du den Anwalt nicht bezahlen. Kommt es zu einem gerichtl. Verfahren bzw. wird der Anwalt für Dich weiter tätig, kannst Du Prozeßkostenhilfe beantragen. Das macht dann der Anwalt für Dich. Ruf beim zuständigen Gericht in der Zentrale an und frag nach, wer für die Beratungsscheine zuständig ist und welche Unterlagen Du zur Beantragung mitbringen sollst.

Die Rechtsschutzversicherung ist doch Privatsache, das hat doch mit dem Amt nichts zu tun. Sie zahlen doch die monatlichen Beiträge auch selbst, das Amt hat damit überhaupt nichts zu tun und einen Anwalt stellen die schon gar nicht.
na du gehst zu nem anwalt und bekommst prozesskostenhilfe und da du arbeitslosengeld bekommts wirst du nichts zahlen müssen

Jeder hat ein Recht auf rechtlichen Beistand, auch wenn er kein Einkommen hat.
Guppy194 am 7. August 2009 10:32 ...aber nur wenn die Klage nicht aussichtslos ist.

Du kannst bei Gericht einen Beratungsgutschein beantragen und hast dann ein Anrecht auf (nahezu) kostenlose Rechtsberatung durch einen Anwalt. Kostet Dich in aller Regel dann nur 1x 10,-€ und dann ist es gut. Als Angeklagter hast Du natürlich genauso ein Anrecht auf Verteidigung. Dann kannst Du Prozesskostenbeihilfe beantragen.

ja den anwalt kannst du durch kostenuebernahmeschein den du beim zustaendigen ortsgericht bekommst gezahlöt mit einmaliger zuzahlung von 10 euro
Gerichtskostenbeihilfe beantragen, Beratungskosten gibt es auch
Ich hab sogar mal gehört, dass es in Caritas einen Anwalt geben soll, der kein Geld für die Beratung verlangt.Aber vielleicht ist es auch nur in einzelenen Gemeinden so.
Das kann man nicht allgemein sagen, denn nicht jeder Arbeitslose ist arm. Ein arbeitsloser Lottogewinner bekommt sicher keinen Anwalt auf Kosten der Allgemeinheit gestellt. Das wäre ja auch Unfug. Es gibt aber in bestimmten Fällen Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe. Bei Gericht nachfragen, ob die finanziellen Voraussetzungen vorliegen. www.jurabuch.de/fachanwalt.htm

Jeder hat ein Recht auf einen Anwalt. Wenn er dies aus eigenen Mitteln nicht aufbringen kann, sollte er Prozesskostenhilfe beantragen.

Bei Antrag wird fesgestellt ob dir in deiner Angelgenheit Rechtskostenbeihilfe gewährt werden muss. Und zwar dann wenn deine Klage Aussicht auf Erfolg hat, und nicht als Mutwillig hingestellt werden kann. Schon nach den ersten Schreiben wird dir das von Gericht mitgeteilt. ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Und für diese Beratung beim Anwalt hat es einmal Beratungshilfe gegeben, aber die ist vom Gesetz her sehr eingeschränkt worden. Am besten du telfonierst erst einmal mit einem Anwlat für Sozialrecht und der kann dir dann sichere Wege aufezigen, oder sagt gleich das geht nicht.

Rechtskostenbeihilfe kannst du im Ernstfall bei den Behörden beantragen. Dann wird geprüft, ob deine Sache Aussicht auf Erfolg hat, und dann bekommst du einen RA gestellt.