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Haben adoptierte Kinder mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein Recht auf Einsicht in die Adoptionsunterlagen?

gefragt von hotelmama am 12.02.2008 um 17:35 Uhr

Die Tochter unserer Nachbarn ist jetzt 16 Jahre geworden und würde unheimlich gerne mehr über ihre leibliche Mutter erfahren. Die Eltern haben ihr alles erzählt, was sie wissen, alle zusammen würden aber gerne Einsicht in die Adoptionsunterlagen beim Jugendamt nehmen. Sie haben diese Woche noch niemanden beim Jugendamt erreicht, da der Sachbearbeiter gerade Urlaub macht.Ich meine das geht doch, aber erst mit dem 18. Lebensjahr, oder?


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Reply


tradaix
beantwortet von tradaix am 12. Februar 2008 17:41
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Landkreis Schwäbisch Hall: Akteneinsicht eines Adoptivkindes

Sie als adoptierte Person können mit Vollendung des 16. Lebensjahres unter Anleitung einer Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle Einsicht in Ihre Vermittlungsakte nehmen, um über Ihre Herkunft und Lebensgeschichte Auskunft zu erhalten. Ebenso haben Sie nach Vollendung des 16. Lebensjahres ein Recht auf Einsicht in Ihre Personenstandsunterlagen beim Standesamt.

Die Adoptionsvermittlungsstelle ist gesetzlich dazu verpflichtet, Aufzeichnungen und Unterlagen über jede Vermittlung, berechnet von Ihrem Geburtsdatum an, 60 Jahre lang aufzubewahren. (...)

http://kuerzer.de/ohXjoV0Nl


tweetytwo
beantwortet von tweetytwo am 12. Februar 2008 17:37
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also ich glaube das das auch schon früher geht


anonym
beantwortet von katho am 12. Februar 2008 18:06
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Das kommt auch darauf an, welcher Art von Adoption die Mutter damals zugestimmt hat. Es gibt offene und geschlossene, und wenn die Mutter das nicht wollte, darf die Info über sie m.E. auch nicht vom Jugendamt herausgegeben werden.


comarel
beantwortet von comarel am 13. Februar 2008 10:04
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Bei Einverständnis der Adoptiveltern und mit Rücksprache mit dem Jugendamt, dass die leiblichen Eltern kontaktieren kann, kann vielleicht in einigen Fällen auch schon vor dem 18. Lebensjahr eine Annäherung oder mehr Info stattfinden.




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