olympiaopel am 21.11.2008 um 4:02 Uhr

Nein! Das wird Dir sofort als Einkommen abgezogen!!
Ich denke 1hoss43 hat Recht. Ich würde es nicht drauf ankommen lassen. Lass dir das Geld bar geben und mach das so ODER dein Sohn soll einfach dahin überweisen wo du bezahlen musst.
gargamel2003 am 21. November 2008 06:24 das wird das Beste sein.

ja soviel du willst.und immer schön leihgabe in den verwendungszweck schreiben
olympiaopel am 21. November 2008 04:12 also einmal im Monat ist das möglich? Ich kann es erst irgendwan zurückzahlen. Bin leider Krank seid längere Zeit und kann nicht arbeiten .
1hoss43 am 21. November 2008 04:22 Hüte Dich! Laß Dir das Geld postbar oder per Brief zuschicken, dann kann nichts passieren!

Eine Leihgabe ist kein Einkommen. Natürlich probiert es die Arge erstmal die Bezüge zu kürzen. Lege Ihr dann einen Darlehensvertrag vor.
"Ich, Name, habe meinem Sohn, Name, am xx.xx.xx xxxx,-- Euro geliehen. Dieses Geld ist am xx.xx.xx bzw. in monatl. Raten von xx,-- zurückzuzahlen. Unterschriften"
Das muss die Arge dann eigentlich so akzeptieren. Sie wird ja auch nicht in Zeiten wo Du das Geld zurücküberweist die Bezüge erhöhen.
Die Rückzahlung sollte dann auch am besten nachweisbar über's Konto erfolgen.

Lass den Sohn die Schulden sofort begleichen ! Die Idee ist allerdings nicht schlecht !
quark.einmalige leihgaben sind erlaubt.anschliessend überweist du es zurück mit dem vermerk"leihgabe rückgabe" und gut ists!
Rede keinen Dummfug! Ich weiß wovon ich hier rede! Schau mal in mein Profil, dann weißt Du warum.
Bald bei jedem 5. Termin streite ich mit dem SB deswegen auf der Arge!
dazu müssten erstmal die leute von der arge regelmässig auf dein konto gucken,was ja auch nicht der fall ist.wenn du angibst,daß du aufgrund einer notlage(hohe stromrechnung,what ever)eine leihgabe bekommen hast von jemanden und diese zurückzahlst,selbstverständlich mit belegen etc.dann ist das kein problem.aber wie gesagt.die konten unterliegen nicht der ständigen beobachtung.glaubs mir kumpel
Mann, ist Dir schon klar, daß er bei einem Wiederbewilligungsantrag (und der muß alle 6 Monate eingereicht werden) seine Kontoauszüge für die vergangenen minimal 3 bis zu 6 Monaten vorlegen muß?? Und da sehen sie dann den Geldeingang, wenn's dann dummläuft bekommt er obendrauf auch noch eine Anzeige wegen Sozialbetrug! Junge, ich hab fast täglich in der Arge zu tun und kenne sämtliche Tricks und Fallstricke, die da lauern!
du hast das nicht richtig gelesen.wenn du belege hast,daß es sich um eine einmalige leihgabe handelt,welche für schulden eingesetzt wurden und du darüber auch belege hast,dann gibt es keinerlei probleme.es ist dann an dir,wenn du es dir zutraust von deinen wenigen euros,schulden zu bezahlen.du darfst halt nur nicht von dem geld leben oder es einfach sinnlos verprassen.willst du wetten? nur belege;sprich quittungen haben wert bei der arge.
Ok, Du hast Recht und ich bin mit meiner Erfahrung ein Dummkopf!
deine antwort hoss?
Das einzige was wirklich anrechnungsfrei ist, sind max. 50,-€ Geldgeschenk einmal im Jahr!
Im Übrigen werden von den Argen regelmäßig Kontoabfragen und Datenabgleich gemacht!
Bist du sicher das es abgezogen wird? Danke!
dein sohn soll in dem verwendungszweck die art der schulden eintragen.also wofür es bestimmt ist.dann überweist du das geld.hebst die quittungen auf,legst die ggf. vor und dir wird nichts abgezogen.100%ig nicht!
Ich muss das Geld auf dem Konto haben um es von dort zu übeweisen. Belegen kann ich es weil die Arge alle meine Schulden kennt. Ich will auf keinen Fall Probleme kriegen.
Kein Problem! Mach es ruhig so wie Atrajanus es gesagt hat! Wenn es Dir dann abgezogen wird, holst Du Dir halt das Geld von ihm wieder!
danke noch mal. ist eigentlich noch unklar für mich.
Nö, da ist eigentlich nichts unklar. 1hoss43 hat Recht und Ahnung vom Thema und du kannst als erwachsener Mensch selber entscheiden, wem du hier glaubst.
http://kuerzer.de/rQf4YE97D